Beschlussvorschlag:
4. Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplans „Mönchsweg“ nach § 10 BauGB i. V. m. § 4 Gemeindeordnung (GemO).
Mit der 3. Änderung des Bebauungsplans sollen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung und den Umbau der
bestehenden „Markgrafenschule“ geschaffen werden.
Billigung der überarbeiteten Planunterlagen
Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen
Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
zur Änderung der örtlichen Bauvorschriften
Die überarbeiteten Entwürfe des Bebauungsplans wurden einstimmig von den Gemeinderäten gebilligt sowie der Beschluss zur 3. Änderung der örtlichen Bauvorschriften des Bebauungsplans „Mönchsweg“ aufgehoben. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander wurden die Stellungnahmen - wie vorgeschlagen - berücksichtigt.
Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat hat die Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplans „Mönchsweg“ nach § 10 BauGB (Baugesetzbuch) i. V. m. § 4 Gemeindeordnung (GemO) einstimmig beschlossen.