Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage 2 beigefügte
Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
mit Wirkung zum 01. März 2017.
In der öffentlichen Sitzung am 25. November 2015
wurde die Neufassung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und
Flüchtlingsunterkünften beschlossen. Anlässlich weiterer Wohngebäudeanmietungen
in der Johann-Kepler-Straße, Mittelstraße und Eschbachstraße wurden
Satzungsänderungen in den öffentlichen Sitzungen am 13. April 2016 und 21.
September 2016 beschlossen. Um nun die Satzung über die Benutzung der
Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften nicht bei jeder weiteren
Wohngebäudeanmietung ändern zu müssen, schlägt die Verwaltung vor, einen
einheitlichen Gebührensatz für alle Unterkünfte in Kraichtal, die von der Stadt
als eine gemeinsame öffentliche Einrichtung betrieben werden, festzulegen.
Der Gemeinderat hat die Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften mit Wirkung zum 1. März 2017 einstimmig beschlossen.