Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, die in der Anlage aufgeführten Spenden über insgesamt 33.524,64 € anzunehmen.
Gemäß § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) müssen seit dem 18. Februar 2006 alle eingehenden Spenden, welche die Stadt Kraichtal für ihre Einrichtungen (z. B. Heimatmuseum, Kultur, Schulen, Kindergärten, Jugendarbeit, Feuerwehr, Eigenbetriebe usw.) erhält, förmlich vom Gemeinderat zur Annahme beschlossen werden.