TOP Ö 5: Tätigkeitsbericht des Gemeindevollzugsbediensteten der Stadt Kraichtal

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat nimmt den Tätigkeits- und Erfahrungsbericht des Gemeindevollzugsbediensteten für die Jahre 2015 und 2016 zur Kenntnis.

 

 


Der Gemeinderat der Stadt Kraichtal hat im Jahr 2013 die Einrichtung eines gemeindlichen Vollzugsbediensteten beschlossen. Als Mitarbeiter im allgemeinen Außendienst des Ordnungsamtes der Stadt Kraichtal ist Herr Michael Bauer (ehemals Hopczyk) heute unverzichtbarer Bestandteil der Verwaltung und zugleich als Gemeindevollzugsbediensteter - in Erledigung der gesetzlich übertragenen Aufgaben nach dem Polizeigesetz bzw. der entsprechenden Durchführungsverordnung des Landes Baden-Württemberg - innerhalb der Stadtverwaltung eine besondere „Institution“. Den Großteil der arbeitstäglichen Zeit setzt Herr Bauer im Rahmen von Streifengängen, die insbesondere der Wahrung und Durchsetzung von ortsrechtlichen und ordnungsrechtlichen Maßnahmen dienen,  in allen Stadtteilen um. Im Rahmen der Aufgabenerledigung kann festgestellt werden, dass insbesondere Gemarkungsgröße, Gemeindestruktur und das weit verzweigte Feld- und Wirtschaftswegenetz der Aufgabenerledigung teilweise höhere Rüstzeiten abverlangen. Der Polizeivollzugsdienst (Polizeirevier Bad Schönborn und Polizeiposten Kraichtal) hat die Entscheidung zur dauerhaften Einrichtung des Gemeindevollzugsbediensteten seinerzeit sehr begrüßt und lobt fortwährend die gute Zusammenarbeit. Seit kurzem gibt es dahingehend auch anlassbezogene gemeinsame Streifen aus gemeindlichem und landespolizeilichem Vollzugsdienst.

Im Rahmen der Sitzung erläuterte Michael Bauer verschiedene Statistiken zu den vielseitigen Aufgabenbereichen wie beispielsweise „Parkraumüberwachung“, „Asyl und Integration“, „Verkehrs- und Baustellenmanagement“ sowie „Öffentliche Veranstaltungen“ und gewährte darüber hinaus mittels Bilderpräsentation konkrete Einblicke in die Arbeit als Gemeindevollzugsbediensteter bei der Stadt Kraichtal. Hierzu merkte er an: „Die Vielzahl an Aufgaben, die gewünschte Gleichbehandlung aller Stadtteile im Grundsatz und die begrenzte zeitliche Verfügbarkeit des Gemeindevollzugsbediensteten lassen es dabei leider nicht zu, alle Begehrlichkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu bedienen.“  

Der Gemeinderat hat den Tätigkeits- und Erfahrungsbericht des Gemeindevollzugsbediensteten für die Jahre 2015 und 2016 zur Kenntnis genommen.