TOP Ö 3: Baugesuch zum Umbau eines Wohnhauses, Flst Nr. 6578, Karlstraße 35, Gochsheim
Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Dachneigung)

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Unterschreitung der festgesetzten Dachneigung wird gemäß §§ 36 i. V. m. 31 Abs. 2 BauGB hergestellt.

 


Das Einvernehmen zur Unterschreitung der festgesetzten Dachneigung wurde gemäß §§ 36 i. V. m. 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) einstimmig hergestellt.