TOP Ö 2: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zur Errichtung einer Garage außerhalb des Baufensters sowie im Bereich des Grünstreifens, Flst. Nr. 7073, Beim oberen Bruch 14, Gochsheim
Der Befreiung zur Überschreitung des Baufensters und
Bebauung im Bereich der privaten Grünfläche wird zugestimmt und das
gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 i.V.m. § 31 BauGB hergestellt.