TOP Ö 2: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zur Errichtung einer Garage außerhalb des Baufensters sowie im Bereich des Grünstreifens, Flst. Nr. 7073, Beim oberen Bruch 14, Gochsheim

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Befreiung zur Überschreitung des Baufensters und Bebauung im Bereich der privaten Grünfläche wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 i.V.m. § 31 BauGB hergestellt.