TOP Ö 4: Ergänzungssatzung "Eppinger Straße", Münzesheim
- Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss

Beschlussvorschlag:

1. Die im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen werden unter Berücksichtigung öffentlicher Belange untereinander und gegeneinander, wie in der beiliegenden Synopse dargestellt, abgewogen.

 

2. Der Gemeinderat beschließt die Ergänzungssatzung „Eppinger Straße“ als Satzung.

 


Der Antragsteller plant, das auf dem Flurstück 4071/1 vorhandene Gebäude teilweise abzureißen und wiederaufzubauen. Das Flurstück befindet sich auf Gochsheimer Gemarkung. Dementsprechend hat der Antragsteller bereits im Juli 2017 einen Bauantrag gestellt. Durch den jahrelangen Leerstand weist das Gebäude einen sehr schlechten Zustand auf. Da das Grundstück im Außenbereich liegt und das Vorhaben von der unteren Baurechtsbehörde als Abriss und Neubau bewertet wurde, wurde der Antrag nicht positiv beschieden. Die Abgrenzung der im Zusammenhang bebauten Ortsteile vom unbebauten Außenbereich ergibt sich aus der tatsächlichen öffentlichen Situation. Oftmals ist die Zuordnung eines Grundstücks zum Innen- oder Außenbereich strittig. Die Gemeinden sind gem. § 34 Abs. 4 BauGB dazu ermächtigt, diese Grenzen in einer Satzung zu definieren. Demnach schafft die vorliegende Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das geplante Vorhaben. Da das Grundstück von vielen Schutzgebieten umgeben ist, regelt die Satzung zum Schutz dieser die Zahl der Vollgeschosse und die Baugrenze. Zusätzlich gibt die Satzung verschiedene Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen bezüglich des Arten- und Naturschutzes vor.

Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen

Die im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Gemeinderat unter Berücksichtigung öffentlicher Belange untereinander und gegeneinander abgewogen.

Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat hat die Ergänzungssatzung „Eppinger Straße“ einstimmig als Satzung beschlossen (vgl. Satzung Seite …).