TOP Ö 2: Bebauungsplan "Hinter der Kirche, 2. Änderung" mit örtlichen Bauvorschriften
- Würdigung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss

Beschlussvorschlag:

1. Die im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen werden unter Berücksichtigung privater und öffentlicher Belange untereinander und gegeneinander, wie in der beiliegenden Synopse ersichtlich, abgewogen.

 

2. Die Entwürfe der 2. Änderung des Bebauungsplans „Hinter der Kirche“ und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan werden nach § 10 BauGB i.V.m. § 74 LBO und § 4 (4) GemO als Satzung beschlossen.

 


Die Firma Argo Hytos GmbH plant die Firmenerweiterung am aktuellen Betriebsstandort in Menzingen. Neu errichtet werden sollen ein Filterelementwerk und ein Sozialraum als Pausenraum für die Mitarbeiter. Das Bauvorhaben ist nur unter der Voraussetzung einer Bebauungsplanänderung zulässig.

Würdigung der Stellungnahmen

Die im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen wurden unter Berücksichtigung privater und öffentlicher Belange untereinander und gegeneinander abgewogen.

Satzungsbeschluss

Die Entwürfe der 2. Änderung des Bebauungsplans „Hinter der Kirche“ und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan wurden vom Gemeinderat nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 74 Landesbauordnung (LBO) und § 4 (4) Gemeindeordnung (GemO) einstimmig als Satzung beschlossen (vgl. Satzung Seite …).