Beschlussvorschlag:
1. Die im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen werden unter Berücksichtigung privater und öffentlicher Belange untereinander und gegeneinander, wie in der beiliegenden Synopse ersichtlich, abgewogen.
2. Die Entwürfe der 2. Änderung des Bebauungsplans „Hinter der Kirche“ und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan werden nach § 10 BauGB i.V.m. § 74 LBO und § 4 (4) GemO als Satzung beschlossen.
Die
Firma Argo Hytos GmbH plant die Firmenerweiterung am aktuellen Betriebsstandort
in Menzingen. Neu errichtet werden sollen ein Filterelementwerk und ein
Sozialraum als Pausenraum für die Mitarbeiter. Das Bauvorhaben ist nur unter
der Voraussetzung einer Bebauungsplanänderung zulässig.
Würdigung
der Stellungnahmen
Die im
Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen wurden unter Berücksichtigung
privater und öffentlicher Belange untereinander und gegeneinander abgewogen.
Die Entwürfe der 2. Änderung des Bebauungsplans „Hinter der Kirche“ und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan wurden vom Gemeinderat nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 74 Landesbauordnung (LBO) und § 4 (4) Gemeindeordnung (GemO) einstimmig als Satzung beschlossen (vgl. Satzung Seite …).