TOP Ö 3: Bebauungsplan "Klosteracker II, 3. Änderung" (Erweiterung und Teilaufhebung) mit örtlichen Bauvorschriften, Gochsheim
- Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss

Beschlussvorschlag:

1. Die eingegangenen Stellungnahmen werden unter Berücksichtigung öffentlicher und privater Belange untereinander und gegeneinander, wie in der beiliegenden Synopse dargestellt, abgewogen.

 

2. Die Entwürfe der Bebauungsplanänderung „Klosteracker II“ und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan werden nach § 10 BauGB i. V. m. § 74 LBO und § 4 (4) GemO als Satzungen beschlossen.


Planungsinhalt ist die Aufhebung einer bislang als Gewerbegebiet ausgewiesenen Fläche im Süden sowie die Erweiterung des Plangebiets um circa 10.000 Quadratmeter nach Westen. Hintergrund der Änderung sind die Betriebserweiterungen zweier ortsansässiger Gewerbetreibenden.

Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden unter Berücksichtigung öffentlicher und privater Belange untereinander und gegeneinander abgewogen.

Satzungsbeschluss

Die Entwürfe der Bebauungsplanänderung „Klosteracker II“ und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan wurden vom Gemeinderat nach § 10 BauGB i. V. m. § 74 LBO und § 4 (4) GemO einstimmig als Satzungen beschlossen (vgl. Satzung Seite …).