Beschlussvorschlag:
Um eine Teilnahme an der Kampagne „Fairtrade-Towns“ zu ermöglichen, beschließt der Gemeinderat:
1. Die Verwaltung zu beauftragen, an der Kampagne „Fairtrade-Towns“ teilzunehmen und die dafür erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen bzw. Anträge zu stellen. Die für eine Verleihung des Titels erforderlichen Kriterien sind baldmöglichst zu erfüllen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, künftig bei allen
städtischen Veranstaltungen sowie im Bürgermeisterbüro fair gehandelten Kaffee
auszuschenken sowie ein weiteres Produkt (Fairtrade-Tee, Fairtrade-Zucker,
Fairtrade-Kakao, Fairtrade-Orangensaft) aus Fairem Handel zu verwenden. Bei
Ratssitzungen und Sitzungen der Ausschüsse erfolgt grundsätzlich keine
Bewirtung mit Heißgetränken. Sofern eine Bewirtung erfolgt, werden
Fairtrade-Produkte entsprechend des Kriteriums Nr. 1 verwendet. Die Kommune kompensiert den „unzureichenden“
Beschluss mit der Verwendung von fair gehandelten Produkten bei städtischen
Veranstaltungen, bei Präsenten und sonstigen Anlässen und Gelegenheiten.
In Deutschland wächst
zunehmend das Bewusstsein für gerechte Produktionsbedingungen sowie soziale und
umweltschonende Herstellungs- und Handelsstrukturen. Seit Januar 2009 können
sich Kommunen in Deutschland für ihr Engagement im Fairen Handel um den Titel
„Fairtrade-Town“ bewerben. Die Kampagne Fairtrade-Towns vernetzt seither
erfolgreich Akteure aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Politik und fördert
den Fairen Handel auf kommunaler Ebene. Auf kommunaler Ebene spielt der Faire
Handel in allen gesellschaftlichen Bereichen eine wichtige Rolle, zunehmend
auch bei der öffentlichen Beschaffung. Die Fairtrade-Towns-Kampagne bietet
einen Startschuss für ein faires, nachhaltiges Engagement in einer Kommune.
Ina Daubmann, Sachgebiet Mensch & Gesellschaft,
erläuterte den in der Sitzung Anwesenden zunächst die fünf Kriterien, die
erfüllt sein müssen, um den Titel Fraitrade-Town erlangen zu können; diese
sind:
Kriterium 1: Es
bedarf eines Beschlusses der Kommune, dass bei allen Sitzungen der Ausschüsse
und des Rates sowie im Bürgermeisterbüro Kaffee sowie ein weiteres Produkt aus
fairem Handel verwendet wird. Falls keine Bewirtung bei Ratssitzungen erfolgt,
soll bei städtischen Veranstaltungen auf faire Produkte zurückgegriffen werden.
Es wird die Entscheidung getroffen, als Stadt den Titel „Fairtrade-Stadt“
anzustreben. Dies bedeutet für die Stadt Kraichtal, dass bei städtischen
Veranstaltungen mindestens zwei Produkte aus fairem Handel bezogen werden (z.
B. Kaffee, Tee, Zucker, Orangensaft, Kekse, Schokolade). Des Weiteren wird im
Bürgermeisterbüro fairer Kaffee ausgeschenkt sowie bei Präsenten - sofern
möglich - auf Fairtrade-Produkte umgestellt. Dieses Kriterium schließt die
bewährte Verwendung regionaler Produkte nicht aus, ergänzt sie vielmehr.
Kriterium 2: Es
wird eine lokale Steuerungsgruppe gebildet, die auf dem Weg zur
„Fairtrade-Stadt“ die Aktivitäten vor Ort koordiniert. Die lokale
Steuerungsgruppe hat sich bereits formiert und wurde am 21. März 2019
gegründet. Das Interesse aus der Bevölkerung am Thema ist entsprechend groß,
die Teilnehmer sind engagiert.
Kriterium 3: In
lokalen Einzelhandelsgeschäften sowie in Cafés und Restaurants werden
Fairtrade-Produkte angeboten (jeweils mindestens zwei). Bei einer Einwohnerzahl
bis 15.000 sind vier Einzelhandelsgeschäfte und zwei Gastronomiebetriebe
vorzuweisen, welche Fairtrade-Produkte verkaufen bzw. benutzen. Mindestens zwei
Produkte sollen fair gehandelt sein. In Kraichtal gibt es bereits REWE, LIDL,
NETTO, den Weltladen, welche Fairtrade-Produkte verkaufen. Somit wäre der
Nachweis im Einzelhandel bereits erbracht. Bei den Cafés und Restaurants hat
sich bereits ein Betrieb bereit erklärt, Fairtrade-Produkte einzuführen, ein
weiterer Betrieb ist im Gespräch und sieht hier Möglichkeiten.
Kriterium 4: In
öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Vereinen und Kirchen werden
Fairtrade-Produkte verwendet und es werden dort Bildungsaktivitäten zum Thema
„Fairer Handel“ durchgeführt. Einige Kirchengemeinden in Kraichtal, wie z. B.
die evangelische Kirche Oberöwisheim, benutzen bereits fair gehandelte
Produkte. Als Verein hat sich Kraichtal hilft e. V. dazu bereit erklärt,
mitzuwirken. Weitere Vereine werden im Laufe des Bewerbungsverfahrens noch
angeschrieben und mit Möglichkeiten und Beispielen des fairen Handelns
angeworben. Bei den Schulen liegt
die Bereitschafft, Bildungsarbeit hinsichtlich fairem Handel zu leisten, vor.
Die vergangene Veranstaltungsreihe „70 Jahre Menschenrechte - Fit 4 Agenda
2030“ im Herbst 2018 kann hier als Auftakt und Referenz angeführt werden.
Kriterium 5:
Die örtlichen Medien berichten über Aktivitäten auf dem Weg zur „Fairtrade-Stadt“.
Pro Jahr sollen mindestens vier Artikel erscheinen, bei denen die Kampagne
thematisiert wird. Hierbei zählen nicht nur Printmedien, sondern auch die
Veröffentlichung von Online-Artikeln, Berichterstattungen auf der kommunalen
Website und verfasste Pressemitteilungen. Die Artikel sollten der Bewerbung
beigelegt werden. Dieses Kriterium lässt sich mit der städtischen
Öffentlichkeitsarbeit sowie den o. g. Partnern realisieren.
Alles
in allem sind die Kriterien auf dem Weg zur Fairtrade-Town aus Sicht der
Verwaltung zu erfüllen und eine Teilnahme anzustreben. Generationengerechtes
bzw. nachhaltiges Handeln ist ein gesellschaftlich anerkanntes und notwendiges
Thema, dem die öffentliche Hand positiv gegenüber steht. Ergänzend zur
Bewerbung um den Titel Fairtrade-Town hat die Stadtverwaltung in zahlreichen
Bereichen bereits Möglichkeiten zu nachhaltigem Handeln umgesetzt. Zu nennen
sind die Umstellung des verwendeten Büromaterials und insbesondere des Papiers
in der Verwaltung sowie den städtischen Einrichtungen auf umweltschonende
Materialien, die weitgehend papierlose Gremienarbeit, die Benutzung von
Elektroautos im Dienstbetrieb (zeos) etc. Die Kampagne gibt den genannten
Zielen Ausdruck, berechtigt zum Werben mit der Auszeichnung und hat dadurch
einen anzustrebenden Mehrwert. „Wichtig zu erwähnen ist, dass weiterhin die
Regionalität von Produkten bevorzugt wird und regionale Produkte zuerst
gefördert und verwendet werden. Die Verwendung von Fairtrade-Produkten bezieht
sich hauptsächlich auf Produkte und Produzenten des Globalen Süden“, so Ina
Daubmann.
Um eine Teilnahme an der Kampagne
„Fairtrade-Towns“ zu ermöglichen hat der Gemeinderat mehrheitlich (1
Gegenstimme) beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, an der Kampagne
„Fairtrade-Towns“ teilzunehmen und die dafür erforderlichen Voraussetzungen zu
schaffen bzw. Anträge zu stellen. Die für eine Verleihung des Titels
erforderlichen Kriterien sind baldmöglichst zu erfüllen. Des Weiteren hat der
Gemeinderat die Verwaltung mehrheitlich (1 Gegenstimme) beauftragt, künftig bei
allen städtischen Veranstaltungen sowie im Bürgermeisterbüro fair gehandelten
Kaffee auszuschenken sowie ein weiteres Produkt (Fairtrade-Tee,
Fairtrade-Zucker, Fairtrade-Kakao, Fairtrade-Orangensaft) aus Fairem Handel zu
verwenden. Bei Ratssitzungen und Sitzungen der Ausschüsse erfolgt grundsätzlich
keine Bewirtung mit Heißgetränken. Sofern eine Bewirtung erfolgt, werden
Fairtrade-Produkte entsprechend des Kriteriums Nr. 1 verwendet.
Finanzielle Auswirkungen
Durch die Verwendung von Produkten aus fairem Handel entstehen Mehrkosten im städtischen Haushalt. Die Steuerungsgruppe geht von jährlichen Mehrkosten von rund 800 € aus. Im Haushaltsjahr 2019 erfolgt die Umstellung auf Produkte aus fairem Handel zur Jahresmitte, so dass in diesem Jahr mit geringfügigen überplanmäßigen Ausgaben zu rechnen ist.