TOP Ö 7: Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels in Kooperation mit der Stadt Bretten, sowie den Gemeinden Gondelsheim, Pfinztal und Kürnbach

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Gemeinderat stimmt der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels in Kooperation mit der Stadt Bretten, Gondelsheim, Pfinztal und Kürnbach zu.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Anlage beigefügte Vereinbarung zwischen den teilnehmenden Gemeinden abzuschließen, mit der die Stadt Bretten ermächtigt wird, den Förderantrag zu stellen und nach Zusage der Förderung die ALP Hamburg mit der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels gem. §§ 558 c und 558 d BGB zu beauftragen.

 

 


Qualifizierte Mietspiegel sind ein wichtiges Instrument zur Transparenz lokaler Wohnungsmärkte für die Mieter und für die Vermieter, insbesondere bezüglich der Frage zulässiger Mieterhöhungen. Durch die Erhebung und Auswertung einer Vielzahl von Daten, nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen, ist eine hohe Objektivität gewährleistet. Die Anerkennung durch die Gemeinde oder durch die Interessenvertreter beider Seiten, Mieter- und Vermieterseite, stellt die notwendige Neutralität sicher. Die Erstellung eines gemeinsamen Mietspiegels durch mehrere benachbarte Gemeinden hat den Vorteil, dass für ein großräumiges Gebiet Daten über die ortsübliche Vergleichsmiete zum selben Stichtag und nach denselben Methoden und Differenzierungen erhoben und ausgewertet werden. Für die beteiligten Gemeinden ergeben sich Vorteile einer gemeinsamen Projektsteuerung und Beauftragung der damit verbundenen Synergieeffekte und der gemeinsamen Tragung externer Kosten.

Im Rahmen seiner jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels in Kooperation mit der Stadt Bretten sowie den Gemeinden Gondelsheim, Pfinztal und Kürnbach einstimmig zugestimmt und die Verwaltung darüber hinaus einstimmig beauftragt, die Vereinbarung zwischen den teilnehmenden Gemeinden abzuschließen. Mit dieser wird die Stadt Bretten ermächtigt, den Förderantrag zu stellen und nach Zusage der Förderung, die Firma ALP Hamburg mit der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels gemäß §§ 558 c und 558 d BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zu beauftragen.