TOP Ö 3: Kindergärten in Kraichtal – Erhöhung der Elternbeiträge ab Januar 2020

Beschlussvorschlag:

1.      Der Gemeinderat stimmt dem Verwaltungsvorschlag zu, die Elternbeiträge für alle Betreuungsformen in den Kraichtaler Kindergärten gemäß Anlage 2 ab 1. Januar 2020 anzupassen.

2.      Die Elternbeiträge werden in den städtischen Kindergärten „Sonnenwinkel“ in Neuenbürg und „Arche Noah“ in Unteröwisheim entsprechend Anlage 2 ab 1. Januar 2020 erhoben.

 


In den Kraichtaler Kindergärten stehen umfangreiche Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen für Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt zur Verfügung. Die derzeit gültigen Nutzungsentgelte hierfür wurden im November 2017 vom Gemeinderat beschlossen und werden seit 1. Januar 2018 in den städtischen und kirchlichen Kindertageseinrichtungen in Kraichtal erhoben. „Als Orientierungshilfe für die Ausgestaltung der Elternbeiträge dienen die gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der kommunalen Landesverbände in Baden-Württemberg. Alle Verbände halten an der Einigung fest, einen Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeteiligung anzustreben“, erläuterte Sinah Frackenpohl, Leiterin des Sachgebiets Mensch & Gesellschaft, zu Beginn dieses Tagesordnungsordnungspunktes. Weiter merkte sie an, dass „der Kostendeckungsgrad der Elternbeiträge an den Betriebskosten im Jahr 2018 in Kraichtal bei rund 15,5 Prozent lag und aufgrund der steigenden Kosten und dem Wunsch nach Annäherung an den Kostendeckungsgrad von 20 Prozent, eine Erhöhung der Elternbeiträge nach nun knapp zwei Jahren unumgänglich ist“.

Bei der Gestaltung der Elternbeiträge lag, seitens der Verwaltung, der Fokus auf zwei wichtigen Aspekten: Familienfreundlichkeit und Wirtschaftlichkeit. Die Vereinbarkeit der beiden Gesichtspunkte stellt eine Herausforderung dar, der man mit der vorgeschlagenen und überwiegend sehr moderaten Erhöhung, bestmöglich gerecht wird. Die Empfehlungen der Kirchen und kommunalen Landesverbände liegen in fast allen Fällen deutlich über den von der Verwaltung vorgeschlagenen Beiträgen.

 

Die vorgeschlagenen Elternbeiträge liegen bei den meisten Betreuungsangeboten nur rund ein bis drei Prozent über den seit Januar 2018 erhobenen Beiträgen. Lediglich für die Betreuung von zweijährigen Kindern, die VÖ-Gruppen (Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten) besuchen, liegt die Empfehlung der Verwaltung und des Kindergartenausschusses gut fünf Prozent über den bisher erhobenen Beiträgen. Auf diesen Beitrag hat man sich zur Annäherung der Betreuungskosten von Zweijährigen in den verschiedenen Betreuungsformen verständigt und um der Tatsache möglichst gerecht zu werden, dass ein zweijähriges Kind in einer altersgemischten Gruppe zwei volle Plätze belegt. Die Gestaltung der Elternbeiträge nach der sogenannten „familienbezogenen Sozialstaffelung“ ist selbstverständlich berücksichtigt. Von Familien, in deren Haushalt weitere Kinder unter 18 Jahren leben, wird ein entsprechend der Anzahl der Kinder verringerter Beitrag erhoben.

Der Gemeinderat hat dem Verwaltungsvorschlag - nach eingehender Diskussion – mehrheitlich zugestimmt, die Elternbeiträge für alle Betreuungsformen in den Kraichtaler Kindergärten wie folgt ab 1. Januar 2020 anzupassen. Die Elternbeiträge werden demzufolge in den städtischen Kindergärten „Sonnenwinkel“ in Neuenbürg und „Arche Noah“ in Unteröwisheim ab 1. Januar 2020 erhoben.

Unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Belegung im kommenden Jahr ergibt sich durch die neuen Elternbeiträge nach der aktuellen Berechnungsgrundlage ein Kostendeckungsgrad von rund 18 Prozent.

Finanzielle Auswirkung

Durch die Anpassung der Elternbeiträge ab Januar 2020 ist in den städtischen Kindergärten mit Mehreinnahmen von 5.060 € zu rechnen; davon 660 € in Neuenbürg und 4.400 € in Unteröwisheim.