Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat stimmt dem Verwaltungsvorschlag zu, die Elternbeiträge für alle Betreuungsformen in den Kraichtaler Kindergärten gemäß Anlage 2 ab 1. Januar 2020 anzupassen.
2. Die Elternbeiträge werden in den städtischen Kindergärten „Sonnenwinkel“ in Neuenbürg und „Arche Noah“ in Unteröwisheim entsprechend Anlage 2 ab 1. Januar 2020 erhoben.
In den Kraichtaler
Kindergärten stehen umfangreiche Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen
für Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt zur
Verfügung. Die derzeit gültigen Nutzungsentgelte hierfür wurden im November
2017 vom Gemeinderat beschlossen und werden seit 1. Januar 2018 in den
städtischen und kirchlichen Kindertageseinrichtungen in Kraichtal erhoben. „Als
Orientierungshilfe für die Ausgestaltung der Elternbeiträge dienen die
gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der kommunalen Landesverbände in
Baden-Württemberg. Alle Verbände halten an der Einigung fest, einen
Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeteiligung anzustreben“,
erläuterte Sinah Frackenpohl, Leiterin des Sachgebiets Mensch &
Gesellschaft, zu Beginn dieses Tagesordnungsordnungspunktes. Weiter merkte sie
an, dass „der Kostendeckungsgrad der Elternbeiträge an den Betriebskosten im
Jahr 2018 in Kraichtal bei rund 15,5 Prozent lag und aufgrund der steigenden
Kosten und dem Wunsch nach Annäherung an den Kostendeckungsgrad von 20 Prozent,
eine Erhöhung der Elternbeiträge nach nun knapp zwei Jahren unumgänglich ist“.
Bei der Gestaltung der
Elternbeiträge lag, seitens der Verwaltung, der Fokus auf zwei wichtigen
Aspekten: Familienfreundlichkeit und Wirtschaftlichkeit. Die Vereinbarkeit der
beiden Gesichtspunkte stellt eine Herausforderung dar, der man mit der vorgeschlagenen
und überwiegend sehr moderaten Erhöhung, bestmöglich gerecht wird. Die
Empfehlungen der Kirchen und kommunalen Landesverbände liegen in fast allen
Fällen deutlich über den von der Verwaltung vorgeschlagenen Beiträgen.
Die vorgeschlagenen
Elternbeiträge liegen bei den meisten Betreuungsangeboten nur rund ein bis drei
Prozent über den seit Januar 2018 erhobenen Beiträgen. Lediglich für die
Betreuung von zweijährigen Kindern, die VÖ-Gruppen (Gruppen mit verlängerten
Öffnungszeiten) besuchen, liegt die Empfehlung der Verwaltung und des
Kindergartenausschusses gut fünf Prozent über den bisher erhobenen Beiträgen.
Auf diesen Beitrag hat man sich zur Annäherung der Betreuungskosten von
Zweijährigen in den verschiedenen Betreuungsformen verständigt und um der
Tatsache möglichst gerecht zu werden, dass ein zweijähriges Kind in einer
altersgemischten Gruppe zwei volle Plätze belegt. Die Gestaltung der
Elternbeiträge nach der sogenannten „familienbezogenen Sozialstaffelung“ ist
selbstverständlich berücksichtigt. Von Familien, in deren Haushalt weitere
Kinder unter 18 Jahren leben, wird ein entsprechend der Anzahl der Kinder
verringerter Beitrag erhoben.
Der
Gemeinderat hat dem Verwaltungsvorschlag - nach eingehender Diskussion –
mehrheitlich zugestimmt, die Elternbeiträge für alle Betreuungsformen in den
Kraichtaler Kindergärten wie folgt ab 1. Januar 2020 anzupassen. Die Elternbeiträge werden
demzufolge in den städtischen Kindergärten „Sonnenwinkel“ in Neuenbürg und
„Arche Noah“ in Unteröwisheim ab 1. Januar 2020 erhoben.
Unter Berücksichtigung der
voraussichtlichen Belegung im kommenden Jahr ergibt sich durch die neuen
Elternbeiträge nach der aktuellen Berechnungsgrundlage ein Kostendeckungsgrad
von rund 18 Prozent.
Finanzielle Auswirkung
Durch die Anpassung der Elternbeiträge ab Januar 2020 ist in den städtischen Kindergärten mit Mehreinnahmen von 5.060 € zu rechnen; davon 660 € in Neuenbürg und 4.400 € in Unteröwisheim.