Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Gebührenkalkulation für die Abwassergebühren (Anlage 1) sowie die Änderung der Abwassersatzung (Anlage 2) zum 01.01.2020.
Der Gemeinderat hat die
vorliegende Gebührenkalkulation für die Abwassergebühren sowie die Änderung der
Abwassersatzung einstimmig zum 1. Januar 2020 beschlossen (vgl. Satzung Seite …).
In der öffentlichen
Gemeinderatssitzung vom 14. November 2018 hatte der Gemeinderat der
Gebührenkalkulation für die Abwassergebühr sowie der Änderung der
Abwassersatzung zum 1. Januar 2019 zugestimmt. Die Schmutzwassergebühr wurde
von 2,60 €/m³ (seit 1. Januar 2016) auf 2,70 €/m³ erhöht. Die
Niederschlagswassergebühr wurde von 0,36 €/m² auf 0,35 €/m² reduziert.
Angesicht der
Erhöhungen auf der Ausgabenseite hat die Verwaltung die Schmutz- und
Niederschlagswassergebühr neu kalkuliert. Die Erhöhungen beziehen sich unter
anderem auf die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens. Hier ist
mit Mehrausgaben in Höhe von 111.000 € zu rechnen.
Schmutzwassergebühr
Die Kalkulation beruht auf den bisherigen
Abrechnungen (Kubikmeter/Quadratmeter) und den Planzahlen für das Jahr 2020. Bei der Schmutzwassergebühr ist keine Anpassung
vorzunehmen, sodass weiterhin von 2,70€/m³ auszugehen ist. Hierbei wurden die
Vorjahresergebnisse wie folgt berücksichtigt: Von den noch vorhandenen
Kostenüberdeckungen aus Vorjahren in Höhe von insgesamt 93.103,11 € werden
63.500 € in der Kalkulation berücksichtigt.
Niederschlagswassergebühr
Die Niederschlagswassergebühr erhöht
sich von 0,35 €/m² um 3 Cent auf 0,38 €/m². Hierbei wurden die
Vorjahresergebnisse wie folgt berücksichtigt: Von den noch vorhandenen
Kostenüberdeckungen aus Vorjahren in Höhe von insgesamt 48.074,66 € werden
40.300 € in der Kalkulation berücksichtigt.
Durch die Erhöhung der Niederschlagswassergebühr ist auch eine Änderung des § 42 der der Abwassersatzung erforderlich.