Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Gebührenkalkulation (Anlagen 1) sowie die Änderung der entsprechenden Satzung (Anlagen 2) zum 01.01.2020.
Der Gemeinderat hat die in
der Sitzung ausführlich vorgestellte und ihm vorliegende Gebührenkalkulation
sowie die Änderung der entsprechenden Satzung zum 1. Januar 2020 einstimmig
beschlossen (vgl. Satzung Seite …).
Die letzte Erhöhung der
Wasserverbrauchsgebühr hatte der Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 14.
November 2018 von 2,20 €/m³ (seit 1. Januar 2016) auf
2,40 €/m³ einstimmig beschlossen. Durch diese
Gebührenanpassung wurde von der vorherigen Kalkulation, welche über einen
Kalkulationszeitraum von 2016 bis 2020 erstellt wurde, abgewichen. Aufgrund
eines Verlustes im Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 201.705,50 €, als auch einem
Verlust im Wirtschaftsjahr 2018 in Höhe von 82.389,67 €, sieht es die
Verwaltung als notwendig an, die Wassergebühren wie auch im Abwasserbereich
jährlich zu kalkulieren.
Ein weiterer
Grund für jährliche Kalkulation bildet unter anderem auch die erhöhte Anzahl an
Rohrbrüchen, im Jahr 2016 wurden 29 Fälle, im Jahr 2017 50 Fälle und im Jahr
2018 35 Fälle behoben. Sowie die neue Wasserversorgungskonzeption mit dem Bau
des neuen Hochbehälters in Oberacker. Die
Kalkulation beruht auf den bisherigen Abrechnungen (Kubikmeter) und den
Planzahlen für das Jahr 2020.
Unter Berücksichtigung der geplanten
Gesamtkosten in Höhe von 2.008.300 € zu den geplanten Betriebseinnahmen in Höhe
von 128.800 € wird eine Gebührenobergrenze von 1.885.200 € erreicht. Dieser
Gebührenobergrenze sind die voraussichtlichen Einnahmen aus Grundgebühren
(Zählern) in Abzug zu bringen.
Bei einem jährlich geschätzten
Wasserverbrauch von 630.000 m³ liegt die kostendeckende Verbrauchsgebühr bei
2,55 €/m³ zzgl. 7% MwSt. Dies entspricht einer
Gebührenerhöhung von 6 %.
Für die Gebührenzahler hat die
Erhöhung der Wasserverbrauchsgebühr von 2,40 €/m³ auf 2,55 €/m³ folgende
finanzielle Auswirkungen:
|
Jährliche
Wasserverbrauchsgebühr inkl. 7 % MwSt. |
||
nach
derzeitigem Gebührensatz
von 2,40 €/m³ |
nach der
Erhöhung des Gebührensatzes auf 2,55 €/m³ |
Erhöhung |
|
1-Personen-Haushalt ( 40 m³) |
102,72 € |
109,14 € |
+6,42 € |
2-Personen-Haushalt ( 75 m³) |
192,60 € |
204,64 € |
+12,04 € |
3-Personen-Haushalt (110 m³) |
282,48 € |
300,14 € |
+17,66 € |
4-Personen-Haushalt (145 m³) |
372,36 € |
395,63 € |
+23,27 € |
Durch die Anpassung der Verbrauchsgebühr ist auch eine Änderung des § 43 der Wasserversorgungssatzung erforderlich.