Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt
1.
für den
Kämmereihaushalt (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt) die 1. Nachtragssatzung
mit Nachtragshaushaltsplan für 2019 entsprechend der beiliegenden Anlage (1.
Nachtragssatzung 2019).
2.
den
Nachtragswirtschaftsplan (Erfolgs- und Vermögensplan) für 2019 des
Eigenbetriebs Stadtwerke Kraichtal
a)
Betriebszweig
Wasserversorgung
b)
Betriebszweig
Abwasserbeseitigung
c)
Betriebszweig
Bauhof
jeweils entsprechend der beiliegenden Anlagen
(Nachtragswirtschaftsplan 2019).
Der Gemeinderat hat in
seiner jüngsten Sitzung für den
Kämmereihaushalt (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt) die 1. Nachtragssatzung
mit Nachtragshaushaltsplan für 2019 sowie den Nachtragswirtschaftsplan
(Erfolgs- und Vermögensplan) für 2019 des Eigenbetriebs Stadtwerke Kraichtal
a)
Betriebszweig Wasserversorgung
b)
Betriebszweig Abwasserbeseitigung
c)
Betriebszweig Bauhof
beraten
und einstimmig beschlossen. Grund für die Aufstellung eines
Nachtragshaushaltsplans war unter anderem die Vergabe für die Beschaffung von zwei Mittleren
Löschfahrzeugen für die Freiwillige Feuerwehr Kraichtal, Abteilungen Gochsheim
und Landshausen, die ursprünglich in der Gemeinderatssitzung vom 13. November
hatte erfolgen sollen.
Es war eine Auftragsvergabe
in Höhe von 237.372,64 € für die Abteilung Gochsheim und in Höhe von 238.085,55
€ für die Abteilung Landshausen vorgesehen. Zur Finanzierung standen zwei
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von jeweils 200.000 € im Jahr 2020 zur
Verfügung. Zunächst war angedacht, die fehlenden Mittel mit Einsparungen bei
anderen Verpflichtungsermächtigungen zu finanzieren. Explizit dachte man dabei
an die Maßnahme „Neubau Flehinger Straße in Verbindung mit der naturnahen
Umgestaltung des Kraichbachs“. Für diese Maßnahme ist ebenfalls noch eine
Auftragsvergabe in diesem Jahr vorgesehen.
Dadurch ergaben sich in den
Tagen vor der Sitzung Mitte November genauere Zahlen, die zu dem Ergebnis
führten, dass die Einsparungen bei dieser Maßnahme nicht ausreichen, um die
Überschreitungen bei den beiden Feuerwehrfahrzeugen zu decken. Daraufhin war
der Tagungsordnungspunkt von der Sitzung am 13. November abgesetzt worden. Das
Aufstellen eines Nachtragshaushaltsplans für das Jahr 2019 wurde erforderlich.
Da mit der Verabschiedung des Haushalts für das Jahr 2020 erst im Laufe des
Frühjahres 2020 zu rechnen ist, kann nur so eine haushaltsrechtlich korrekte
Vergabe der beiden Feuerwehrfahrzeuge noch im Januar 2020 erfolgen.
Mit dem 1.
Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 ergeben sich somit folgende
Veränderungen:
Finanzposition Verpflichtungsermächtigung
bisher neu
2020 2020 2021
2.1302.935000-200 200.000 € 160.000 € 80.000 €
2.1303.935000-300 200.000 € 160.000 € 80.000 €
Weitere finanzielle
Veränderungen sind im 1. Nachtragsplan für das Haushaltsjahr 2019 nicht
vorgesehen. Jedoch musste aufgrund aktueller personeller Gegebenheiten
innerhalb der Verwaltung mit dem Stellenplan ein weiterer Bestandteil des
Haushaltsplans mit diesem Nachtragshaushaltsplan angepasst werden.
Bürgermeister Ulrich Hintermayer führte im Rahmen der Sitzung die anstehenden
Veränderungen aus.
Finanzielle
Auswirkung
Durch den 1. Nachtragshaushaltsplan 2019 erhöhen sich die Verpflichtungsermächtigungen für die folgenden Jahre um jeweils 40.000 €.