TOP Ö 2: Beratung und Beschlussfassung über
1. die 1. Nachtragssatzung mit Nachtragsplan für das Haushaltsjahr 2019
2. den Nachtragsbeschluss mit Nachtragswirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 für den
a) Eigenbetrieb "Stadtwerke Kraichtal, Betriebszweig Wasserversorgung"
b) Eigenbetrieb "Stadtwerke Kraichtal, Betriebszweig Abwasserbeseitigung"
c) Eigenbetrieb "Stadtwerke Kraichtal, Betriebszweig Bauhof"

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt

1.      für den Kämmereihaushalt (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt) die 1. Nachtragssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für 2019 entsprechend der beiliegenden Anlage (1. Nachtragssatzung 2019).

2.      den Nachtragswirtschaftsplan (Erfolgs- und Vermögensplan) für 2019 des Eigenbetriebs Stadtwerke Kraichtal

a)     Betriebszweig Wasserversorgung

b)     Betriebszweig Abwasserbeseitigung

c)     Betriebszweig Bauhof

jeweils entsprechend der beiliegenden Anlagen (Nachtragswirtschaftsplan 2019).

 

 


Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung für den Kämmereihaushalt (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt) die 1. Nachtragssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für 2019 sowie den Nachtragswirtschaftsplan (Erfolgs- und Vermögensplan) für 2019 des Eigenbetriebs Stadtwerke Kraichtal

a)     Betriebszweig Wasserversorgung

b)     Betriebszweig Abwasserbeseitigung

c)     Betriebszweig Bauhof

beraten und einstimmig beschlossen. Grund für die Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplans war unter anderem die Vergabe für die Beschaffung von zwei Mittleren Löschfahrzeugen für die Freiwillige Feuerwehr Kraichtal, Abteilungen Gochsheim und Landshausen, die ursprünglich in der Gemeinderatssitzung vom 13. November hatte erfolgen sollen.

Es war eine Auftragsvergabe in Höhe von 237.372,64 € für die Abteilung Gochsheim und in Höhe von 238.085,55 € für die Abteilung Landshausen vorgesehen. Zur Finanzierung standen zwei Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von jeweils 200.000 € im Jahr 2020 zur Verfügung. Zunächst war angedacht, die fehlenden Mittel mit Einsparungen bei anderen Verpflichtungsermächtigungen zu finanzieren. Explizit dachte man dabei an die Maßnahme „Neubau Flehinger Straße in Verbindung mit der naturnahen Umgestaltung des Kraichbachs“. Für diese Maßnahme ist ebenfalls noch eine Auftragsvergabe in diesem Jahr vorgesehen.

Dadurch ergaben sich in den Tagen vor der Sitzung Mitte November genauere Zahlen, die zu dem Ergebnis führten, dass die Einsparungen bei dieser Maßnahme nicht ausreichen, um die Überschreitungen bei den beiden Feuerwehrfahrzeugen zu decken. Daraufhin war der Tagungsordnungspunkt von der Sitzung am 13. November abgesetzt worden. Das Aufstellen eines Nachtragshaushaltsplans für das Jahr 2019 wurde erforderlich. Da mit der Verabschiedung des Haushalts für das Jahr 2020 erst im Laufe des Frühjahres 2020 zu rechnen ist, kann nur so eine haushaltsrechtlich korrekte Vergabe der beiden Feuerwehrfahrzeuge noch im Januar 2020 erfolgen.

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 ergeben sich somit folgende Veränderungen:

Finanzposition                           Verpflichtungsermächtigung

    bisher                                 neu

                                                    2020                          2020               2021

2.1302.935000-200                200.000 €                  160.000 €        80.000 €

2.1303.935000-300                200.000 €                  160.000 €        80.000 €

Weitere finanzielle Veränderungen sind im 1. Nachtragsplan für das Haushaltsjahr 2019 nicht vorgesehen. Jedoch musste aufgrund aktueller personeller Gegebenheiten innerhalb der Verwaltung mit dem Stellenplan ein weiterer Bestandteil des Haushaltsplans mit diesem Nachtragshaushaltsplan angepasst werden. Bürgermeister Ulrich Hintermayer führte im Rahmen der Sitzung die anstehenden Veränderungen aus.

Finanzielle Auswirkung

Durch den 1. Nachtragshaushaltsplan 2019 erhöhen sich die Verpflichtungsermächtigungen für die folgenden Jahre um jeweils 40.000 €.