TOP Ö 5: Kindergartenangelegenheiten – Bedarfsplanungen für das Kindergartenjahr 2020/2021

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

1. Der Gemeinderat berät über die Bedarfsplanung der Stadt Kraichtal im Kindergartenbereich sowie in der Kleinkindbetreuung und stellt den Bedarf an Betreuungsangeboten und Betreuungsplätzen in den einzelnen Einrichtungen für das kommende Kindergartenjahr 2020/2021, wie in der Vorlage beschrieben, fest.

2. Der Gemeinderat nimmt die Überlegung zur Weiterentwicklung der Kraichtaler Kindergartenlandschaft in Bezug auf den Ausbau von GT-Plätzen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Prüfung der Möglichkeiten weiter voranzubringen.

3. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Regelöffnungszeiten in den Kraichtaler Kindergärten nach Bedarf zeitnah abgeschafft werden könnten und beauftragt die Verwaltung hierzu mit den Einrichtungen weitere Empfehlungen zu erarbeiten.

 

 


Kindergartenplanung – Bedarfsplanung für das Jahr 2020/2021: Stadt Kraichtal kann im Gesamten genügend Kita-Plätze vorweisen – Bedarf an Ganztagesplätzen wächst

Die politische Gemeinde ist nach dem Kindergartengesetz für die örtliche Bedarfsplanung und Bedarfsfeststellung verantwortlich. Die Entwicklung der Kinderzahlen muss bestmöglich vorausberechnet werden, um die Entwicklung der Kindergartenlandschaft innerhalb der Kommune bedarfsgerecht und vorausschauend planen zu können. 

 

Die Bedarfsplanung basiert in Kraichtal im Wesentlichen auf den Geburtenzahlen des Einwohnermeldeamtes und auf den Anmeldezahlen der einzelnen Einrichtungen. Voranmeldungen für das Kindergartenjahr 2020/2021 wurden bis 14. Februar 2020 entgegengenommen. Dazu wurden alle in Frage kommenden Eltern persönlich angeschrieben. Bei Info-Abenden, die in den Kindergärten angeboten worden sind, konnten interessierte Eltern alle Einrichtungen besichtigen und sich aus erster Hand über die pädagogischen Konzeptionen und Arbeitsweisen informieren.

 

Im Rahmen der diesjährigen Bedarfsplanungen war festzustellen, dass das Angebot von Ganztagsplätzen zeitnah ausgeweitet werden muss, da entsprechend § 24 SGB VIII darauf hinzuwirken ist, dass ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Die Ausweitung der Krippenbetreuung hat entsprechend der stagnierenden Zahlen im Vergleich zum Vorjahr an Dringlichkeit verloren.

 

Die Kinderzahlen im Kindergarten in Neuenbürg haben sich stabilisiert und steigen weiter an. Der Kindergarten kann nicht mehr als sehr gering ausgelastet bezeichnet werden. Nichtsdestotrotz bleibt weiterhin die Herausforderung bestehen, aus den Gegebenheiten in Kraichtal das Optimum für die Kindergartenlandschaft herauszuholen. In diesen Überlegungen wird der Kindergarten in Neuenbürg weiterhin eine Rolle spielen. Des Weiteren werden auch andere Einrichtungen einbezogen, bei denen das Potential gesehen wird, an der Weiterentwicklung der Kraichtaler Kindergartenlandschaft zielführend beizutragen. Diverse Möglichkeiten hierfür werden geprüft und in entsprechenden Gremien beraten.

 

Der Gemeinderat hat die Bedarfsplanung einstimmig beschlossen.

 

Finanzielle Auswirkung

Im Haushalt sind für die kirchlichen und für die kommunalen Kindergärten in Kraichtal die der aktuellen Bedarfsplanung entsprechenden Mittel eingestellt. Darüber, welche finanziellen Auswirkungen die Ausweitung des Ganztages-Angebots haben wird und in welchem Zeitrahmen dies umzusetzen ist, kann derzeit keine finale Aussage getroffen werden.