Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, die Elternbeiträge für den Monat April 2020 aufgrund der Kita-Schließungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zu erlassen und empfiehlt selbiges auch für die kirchlichen Kindergärten.
Der Gemeinderat beschließt, die Nutzungsentgelte für den Monat April 2020 aufgrund der Schulschließungen für die Schülerbetreuung zu erlassen.
Der Gemeinderat beschließt, die Nutzungsentgelte in den Schließungszeiten für den Zeitraum von einem Monat für die Vereine in Höhe von 50 % zu ermäßigen.
Verwendung der Corona-Soforthilfen:
Erlass von Elternbeiträgen für die
Kinderbetreuung
Durch die Corona-Pandemie haben die
Gemeinden derzeit mit erheblichen Veränderungen der Einnahme- und auch der
Ausgabeseite zu tun. Insbesondere sind die Nutzung städtischer Hallen sowie die
Kinderbetreuung betroffen. Hier kam schnell die Frage auf, ob Gebühren und
Entgelte erlassen werden sollten.
Das Land Baden Württemberg stellte den
Kommunen im Laufe des April insgesamt 100 Millionen € zur Verfügung, um auf die
situationsbedingten, finanziellen Auswirkungen reagieren zu können. Hiervor
erhält die Stadt Kraichtal rund 84.500 €.
Im Monat
April fielen für Eltern, die ihre Kinder in den städtischen Kindergärten haben,
im Gesamten Beiträge in Höhe von 8.674 € an. Erlässt die Stadt diese Gebühren,
hat sie einen Verlust in dieser Höhe zu tragen. Rechnet man die Elternbeiträge
der kirchlichen Kindergärten zusammen, kommt man auf eine Summe von 63.767,00
€. Welche Auswirkung es auf die
Stadtverwaltung hat, wenn die Kirchen diese Elternbeiträge erlassen, kann erst
konkret beziffert werden, wenn die jeweiligen Betriebskostenabrechnungen für
das Jahr 2020 im Frühjahr 2021 vorgelegt werden. Daraus errechnet sich
entsprechend gesetzlicher Vorgaben und Vereinbarungen im Kindergartenvertrag
die Höhe des Zuschusses der Stadt Kraichtal. Da die Entscheidung über den Erlass
der April-Gebühren 2020 aus Sicht der Verwaltung nicht erst im Frühjahr 2021
getroffen werden kann und weiterhin unklar ist, ob und in welcher Höhe
Ausgleichszahlungen von Landes- oder Bundesebene geleistet werden, war die
Entscheidung in erster Linie unter politischen Gesichtspunkten zu treffen.
Weiter wurden die Gebühren für die Schulkindbetreuung in die Diskussion
einbezogen. Hier belaufen sich die monatlichen Eltern-Beiträge auf rund 7.000
Euro.
Der
Gemeinderat beschloss einstimmig, die Gebühren für die städtischen Kindergärten
sowie für die Schulkindbetreuung für zwei
Monate zu erlassen. Sollten die Betreuungsangebote weiter komplett
ausfallen, soll das Thema nochmals aufgegriffen werden. Den kirchlichen Trägern
wird empfohlen, ebenso zu verfahren.
Verwendung der Corona-Soforthilfen: Erlass von
Entgelten für das Training bei halbjähriger Nutzung in städtischen
Mehrzweckhallen
Entsprechend
der Entgeltsatzung werden die Entgelte für die Hallennutzung für das
Winterhalbjahr von Oktober bis März und das Sommerhalbjahr von April bis
September erhoben. Bei Berücksichtigung der für das Sommerhalbjahr 2020
eingereichten Nutzungsreservierungen aller Vereine wäre hier im Oktober 2020
die Gesamtsumme in Höhe von 11.523 € zu erheben gewesen. Das Gremium sprach
sich dafür aus, die Gebühr für die städtischen Hallen sowie die für städtische
Räumlichkeiten so lange komplett zu erlassen, wie diese geschlossen sind. Aus
abrechnungstechnischen Gründen beschloss das Gremium, drei volle Monate zu
erlassen.
Finanzielle
Auswirkung
Durch den
Erlass der April-Gebühren entgehen für die städtischen Kindergärten Einnahmen
in Höhe von 8.674 €. Den kirchlichen Trägern entgehen Einnahmen in Höhe von
63.767 €. Welche Auswirkung das auf den Zuschuss der Stadt Kraichtal hat, kann
derzeit nicht final beziffert werden.
Durch den
Erlass der Entgelte für die Schülerbetreuung im Monat April entgehen der Stadt
Einnahmen in Höhe von 7.000 €.
Weiter
entgehen der Stadt Gelder in Höhe von 5.761,50 €, nach derzeitigem Stand der
festgesetzten Hallenschließungen. Die zu erlassenden Gebühren für die sonstigen
städtischen Räumlichkeiten sind noch konkret zu errechnen.