TOP Ö 4: Verwendung der Corona-Soforthilfen
hier: Erlass der Elternbeiträge / Kita-Gebühren im Monat April und Ermäßigung der Hallennutzungsentgelte aufgrund der angeordneten Schließungen als Maßnahme zur Eindämmung der Corona-Pandemie

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt, die Elternbeiträge für den Monat April 2020 aufgrund der Kita-Schließungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zu erlassen und empfiehlt selbiges auch für die kirchlichen Kindergärten.

Der Gemeinderat beschließt, die Nutzungsentgelte für den Monat April 2020 aufgrund der Schulschließungen für die Schülerbetreuung zu erlassen.

Der Gemeinderat beschließt, die Nutzungsentgelte in den Schließungszeiten für den Zeitraum von einem Monat für die Vereine in Höhe von 50 % zu ermäßigen.

 

 


Verwendung der Corona-Soforthilfen:

Erlass von Elternbeiträgen für die Kinderbetreuung

Durch die Corona-Pandemie haben die Gemeinden derzeit mit erheblichen Veränderungen der Einnahme- und auch der Ausgabeseite zu tun. Insbesondere sind die Nutzung städtischer Hallen sowie die Kinderbetreuung betroffen. Hier kam schnell die Frage auf, ob Gebühren und Entgelte erlassen werden sollten. 

 

Das Land Baden Württemberg stellte den Kommunen im Laufe des April insgesamt 100 Millionen € zur Verfügung, um auf die situationsbedingten, finanziellen Auswirkungen reagieren zu können. Hiervor erhält die Stadt Kraichtal rund 84.500 €.

 

Im Monat April fielen für Eltern, die ihre Kinder in den städtischen Kindergärten haben, im Gesamten Beiträge in Höhe von 8.674 € an. Erlässt die Stadt diese Gebühren, hat sie einen Verlust in dieser Höhe zu tragen. Rechnet man die Elternbeiträge der kirchlichen Kindergärten zusammen, kommt man auf eine Summe von 63.767,00 €. Welche Auswirkung es auf die Stadtverwaltung hat, wenn die Kirchen diese Elternbeiträge erlassen, kann erst konkret beziffert werden, wenn die jeweiligen Betriebskostenabrechnungen für das Jahr 2020 im Frühjahr 2021 vorgelegt werden. Daraus errechnet sich entsprechend gesetzlicher Vorgaben und Vereinbarungen im Kindergartenvertrag die Höhe des Zuschusses der Stadt Kraichtal. Da die Entscheidung über den Erlass der April-Gebühren 2020 aus Sicht der Verwaltung nicht erst im Frühjahr 2021 getroffen werden kann und weiterhin unklar ist, ob und in welcher Höhe Ausgleichszahlungen von Landes- oder Bundesebene geleistet werden, war die Entscheidung in erster Linie unter politischen Gesichtspunkten zu treffen. Weiter wurden die Gebühren für die Schulkindbetreuung in die Diskussion einbezogen. Hier belaufen sich die monatlichen Eltern-Beiträge auf rund 7.000 Euro.

 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Gebühren für die städtischen Kindergärten sowie für die Schulkindbetreuung für zwei Monate zu erlassen. Sollten die Betreuungsangebote weiter komplett ausfallen, soll das Thema nochmals aufgegriffen werden. Den kirchlichen Trägern wird empfohlen, ebenso zu verfahren.

 

 

Verwendung der Corona-Soforthilfen: Erlass von Entgelten für das Training bei halbjähriger Nutzung in städtischen Mehrzweckhallen

Entsprechend der Entgeltsatzung werden die Entgelte für die Hallennutzung für das Winterhalbjahr von Oktober bis März und das Sommerhalbjahr von April bis September erhoben. Bei Berücksichtigung der für das Sommerhalbjahr 2020 eingereichten Nutzungsreservierungen aller Vereine wäre hier im Oktober 2020 die Gesamtsumme in Höhe von 11.523 € zu erheben gewesen. Das Gremium sprach sich dafür aus, die Gebühr für die städtischen Hallen sowie die für städtische Räumlichkeiten so lange komplett zu erlassen, wie diese geschlossen sind. Aus abrechnungstechnischen Gründen beschloss das Gremium, drei volle Monate zu erlassen. 

 

Finanzielle Auswirkung

Durch den Erlass der April-Gebühren entgehen für die städtischen Kindergärten Einnahmen in Höhe von 8.674 €. Den kirchlichen Trägern entgehen Einnahmen in Höhe von 63.767 €. Welche Auswirkung das auf den Zuschuss der Stadt Kraichtal hat, kann derzeit nicht final beziffert werden.

 

Durch den Erlass der Entgelte für die Schülerbetreuung im Monat April entgehen der Stadt Einnahmen in Höhe von 7.000 €.

 

Weiter entgehen der Stadt Gelder in Höhe von 5.761,50 €, nach derzeitigem Stand der festgesetzten Hallenschließungen. Die zu erlassenden Gebühren für die sonstigen städtischen Räumlichkeiten sind noch konkret zu errechnen.