Beschlussvorschlag:
Der Befreiung zur
Abweichung von der festgesetzten Dachform der Grenzgarage wird zugestimmt und
das Einvernehmen gemäß §36 i.V.m. §31 BauGB hergestellt.
Auf einem bisher nur mit einem Schuppen bebauten Grundstück im Stadtteil Oberacker soll nach dessen Abbruch der Neubau eines Wohnhauses mit Garage erfolgen. Der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Schollenäcker - Sternäcker“ zur Abweichung von der festgesetzten Dachform der Grenzgarage, wurde zugestimmt.