TOP Ö 5: Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kraichtal

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die vorgeschlagene Änderung der Hauptsatzung.

Der Entwurf (Stand: 29.09.2021) zur Änderung wird als Anlage zur Niederschrift genommen.

 

 


Änderung der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung des Gemeinderates

In der Sitzung wurde die Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Kraichtal, die zuletzt im Jahr 2013 geändert wurde, einstimmig beschlossen. Insbesondere wurden die Zuständigkeiten und die Aufgabenübertragung auf den Bürgermeister angepasst.

 

Hintergrundinformation zur Hauptsatzung

Die Hauptsatzung ist sozusagen die Verfassung der Gemeinde. Im Gegensatz zu allen anderen Satzungen muss ihre Änderung mit der Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder des Gemeinderates (§4 Abs. 2 GemO) beschlossen werden (in Kraichtal sind dies 16 Stimmen). Gemeinden sind zum Erlass einer Hauptsatzung dann verpflichtet, wenn sie Gegenstände regeln wollen oder müssen, die nach der Gemeindeordnung der Regelung durch Hauptsatzung bedürfen. Diese Gegenstände sind z. B. in Gemeinden mit unechter Teilortswahl die Bestimmung, dass für die Zahl der Gemeinderäte die nächsthöhere Gemeindegrößengruppe maßgebend ist (§ 25 Abs. 2 S. 2 GemO) oder die dauernde Übertragung der Erledigung bestimmter Aufgaben auf den Bürgermeister (§ 44 Abs. 2 S. 2 GemO).