Sachverhalt:
Die letzte Erhöhung der
Wasserverbrauchsgebühr hat der Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am
14.11.2018 von 2,20 €/m³ (seit 01.01.2016) auf
2,40 €/m³ einstimmig beschlossen.
Durch diese Gebührenanpassung
wurde von der vorherigen Kalkulation, welche über einen Kalkulationszeitraum
von 2016 bis 2020 erstellt wurde abgewichen. Aufgrund eines Verlustes im
Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 201.705,50 Euro als auch einem Verlust im
Wirtschaftsjahr 2018 in Höhe von 82.389,67 Euro sieht es die Verwaltung als
notwendig an, die Wassergebühren wie auch im Abwasserbereich jährlich zu
kalkulieren.
Ein weiterer Grund für jährliche
Kalkulation bildet unter anderem auch die erhöhte Anzahl an Rohrbrüchen. Im
Jahr 2016 wurden 29 Fälle, im Jahr 2017 50 Fälle und im Jahr 2018 35 Fälle
behoben.
Auf die Kalkulation (vgl. Anlage
1) soll im Folgenden eingegangen werden:
Die Kalkulation beruht auf den
bisherigen Abrechnungen (Kubikmeter) und den Planzahlen für das Jahr 2020.
Unter Berücksichtigung der geplanten
Gesamtkosten in Höhe von 2.008.300 Euro zu den geplanten Betriebseinnahmen in
Höhe von 128.800 Euro wird eine Gebührenobergrenze von 1.885.200 Euro erreicht.
Dieser Gebührenobergrenze sind die voraussichtlichen Einnahmen aus
Grundgebühren (Zählern) in Abzug zu bringen.
Bei einem jährlich geschätzten
Wasserverbrauch von 630.000 m³ liegt die kostendeckende Verbrauchsgebühr bei
2,55 €/m³
zzgl. 7% MwSt. Dies entspricht eine einer Gebührenerhöhung von 6 %.
Für die Gebührenzahler hätte die
Erhöhung der Wasserverbrauchsgebühr von 2,40 €/m³ auf 2,55 €/m³ folgende
finanzielle Auswirkungen:
|
Jährliche
Wasserverbrauchsgebühr inkl. 7 % MwSt. |
||
nach
derzeitigem Gebührensatz
von 2,40 €/m³ |
nach der
Erhöhung des Gebührensatzes auf 2,55 €/m³ |
Erhöhung |
|
1-Personen-Haushalt ( 40 m³) |
102,72 € |
109,14 € |
+6,42 € |
2-Personen-Haushalt ( 75 m³) |
192,60 € |
204,64 € |
+12,04 € |
3-Personen-Haushalt (110 m³) |
282,48 € |
300,14 € |
+17,66 € |
4-Personen-Haushalt (145 m³) |
372,36 € |
395,63 € |
+23,27 € |
Durch die Anpassung der
Verbrauchsgebühr ist auch eine Änderung des § 43 der Wasserversorgungssatzung
erforderlich (vgl. Anlage 2).
Für eine Erhöhung der Grundgebühren
sieht die Verwaltung für das Jahr 2020 keinen Handlungsbedarf (vgl. Anlage 1,
Tabellenblatt „Kalkulation der Grundgebühr“).
Anlagenverzeichnis:
I.
Kalkulation
der Wassergebühren zum 01.01.2020
II.
Änderung
der Wasserversorgungssatzung zum 01.01.2020
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Gebührenkalkulation (Anlagen 1) sowie die Änderung der entsprechenden Satzung (Anlagen 2) zum 01.01.2020.
II. Finanzielle Auswirkung
Die Auswirkungen sind im Erfolgsplan des Betriebszweigs
Wasserversorgung entsprechend dargestellt.