Betriebszweig Wasserversorgung

Betreff
Betriebszweig Wasserversorgung
Beratung und Beschlussfassung über die Erhöhung der Wassergebühren und die Änderung der Wasserversorgungssatzung zum 01.01.2020
Vorlage
20.0/997/2019
Aktenzeichen
815.31
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die letzte Erhöhung der Wasserverbrauchsgebühr hat der Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 14.11.2018 von 2,20 €/m³ (seit 01.01.2016) auf
2,40 €/m³ einstimmig beschlossen.

 

Durch diese Gebührenanpassung wurde von der vorherigen Kalkulation, welche über einen Kalkulationszeitraum von 2016 bis 2020 erstellt wurde abgewichen. Aufgrund eines Verlustes im Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 201.705,50 Euro als auch einem Verlust im Wirtschaftsjahr 2018 in Höhe von 82.389,67 Euro sieht es die Verwaltung als notwendig an, die Wassergebühren wie auch im Abwasserbereich jährlich zu kalkulieren.

 

Ein weiterer Grund für jährliche Kalkulation bildet unter anderem auch die erhöhte Anzahl an Rohrbrüchen. Im Jahr 2016 wurden 29 Fälle, im Jahr 2017 50 Fälle und im Jahr 2018 35 Fälle behoben.

 

Auf die Kalkulation (vgl. Anlage 1) soll im Folgenden eingegangen werden:

 

Die Kalkulation beruht auf den bisherigen Abrechnungen (Kubikmeter) und den Planzahlen für das Jahr 2020.

 

Unter Berücksichtigung der geplanten Gesamtkosten in Höhe von 2.008.300 Euro zu den geplanten Betriebseinnahmen in Höhe von 128.800 Euro wird eine Gebührenobergrenze von 1.885.200 Euro erreicht. Dieser Gebührenobergrenze sind die voraussichtlichen Einnahmen aus Grundgebühren (Zählern) in Abzug zu bringen.

 

Bei einem jährlich geschätzten Wasserverbrauch von 630.000 m³ liegt die kostendeckende Verbrauchsgebühr bei 2,55 €/m³ zzgl. 7% MwSt. Dies entspricht eine einer Gebührenerhöhung von 6 %.

Für die Gebührenzahler hätte die Erhöhung der Wasserverbrauchsgebühr von 2,40 €/m³ auf 2,55 €/m³ folgende finanzielle Auswirkungen:

 

 

Jährliche Wasserverbrauchsgebühr inkl. 7 % MwSt.

nach derzeitigem

Gebührensatz von 2,40 €/m³

nach der Erhöhung des Gebührensatzes auf 2,55 €/m³

Erhöhung

1-Personen-Haushalt (  40 m³)

102,72 €

109,14 €

+6,42 €

2-Personen-Haushalt (  75 m³)

192,60 €

204,64 €

+12,04 €

3-Personen-Haushalt (110 m³)

282,48 €

300,14 €

+17,66 €

4-Personen-Haushalt (145 m³)

372,36 €

395,63 €

+23,27 €

 

Durch die Anpassung der Verbrauchsgebühr ist auch eine Änderung des § 43 der Wasserversorgungssatzung erforderlich (vgl. Anlage 2).

 

Für eine Erhöhung der Grundgebühren sieht die Verwaltung für das Jahr 2020 keinen Handlungsbedarf (vgl. Anlage 1, Tabellenblatt „Kalkulation der Grundgebühr“).

 

 

Anlagenverzeichnis:

I.                     Kalkulation der Wassergebühren zum 01.01.2020

II.                   Änderung der Wasserversorgungssatzung zum 01.01.2020

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Gebührenkalkulation (Anlagen 1) sowie die Änderung der entsprechenden Satzung (Anlagen 2) zum 01.01.2020.

 

II.   Finanzielle Auswirkung

Die Auswirkungen sind im Erfolgsplan des Betriebszweigs Wasserversorgung entsprechend dargestellt.