I. Sachverhalt
und Begründung
Nach § 15 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) hat der
Gemeinderat das Ergebnis des Jahresabschlusses festzustellen und nach § 9 EigBG
über die Entlastung der Betriebsleitung sowie über die Verwendung des
Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlusts zu entscheiden.
Unter Hinweis auf den dieser Vorlage beigefügten
Jahresabschluss 2018 (Vorbericht, Lagebericht, Gewinn- und Verlustrechnung
sowie Bilanz) wird gebeten, den beigefügten Beschluss über die Feststellung des
Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresverlustes für den Eigenbetrieb Stadtwerke Kraichtal,
Betriebszweig „Wasserversorgung“ zu fassen sowie der Entlastung der
Betriebsleitung zuzustimmen.
Den Fraktionen geht eine komplette Fertigung des
Jahresabschlusses 2018 für den Eigenbetrieb Stadtwerke Kraichtal, Betriebszweig
„Wasserversorgung“ zu.
Zusammenfassung
der wichtigsten Abschlusszahlen (gerundet):
1. Erfolgsplan
(Gewinn- u. Verlustrechnung)
Volumen nach Plan 1.766.500
€
Volumen gemäß Ergebnis 1.939.000
€
+ 172.500 €
Verlust
nach Plan 11.700
€
Verlust
gemäß Ergebnis 82.400 €
- 70.700 €
Verlustvortrag zum 01.01.2018 91.100
€
Jahresverlust 2018 -
82.400 €
Verlustvortrag
zum 31.12.2018
173.500 €
2. Vermögensplan
(Investitionsplan)
Volumen nach Plan 2.063.800
€
Volumen gemäß Ergebnis 1.650.500
€
- 413.300 €
3. Entwicklung
Schuldenstand
Stand 01.01.2018 7.469.800
€
Abnahme 2018 (Tilgungen) - 390.600 €
Zugang 2018 (Kreditaufnahme) + 560.000 €
Stand
31.12.2018 7.639.200
€
1.
Feststellungsbeschluss
2. Vorbericht
3. Lagebericht (wird
nachgereicht)
4. Gewinn- und
Verlustrechnung
5. Bilanz
Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat beschließt, den Jahresabschluss
für den Eigenbetrieb Stadtwerke Kraichtal, Betriebszweig „Wasserversorgung“ für
das Wirtschaftsjahr 2018 wie vorgelegt festzustellen.
Der Jahresverlust in Höhe von 82.389,67 €
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
2.
Der
Gemeinderat beschließt die Entlastung der Betriebsleitung.
II. Finanzielle Auswirkung
Gemäß Jahresabschluss 2018