Kindergärten in Kraichtal – Erhöhung der Elternbeiträge ab Januar 2020

Betreff
Kindergärten in Kraichtal – Erhöhung der Elternbeiträge ab Januar 2020
Vorlage
10.1/001/2019
Aktenzeichen
460.15
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In den Kraichtaler Kindergärten stehen umfangreiche Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen für Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt zur Verfügung. Die derzeit gültigen Nutzungsentgelte hierfür wurden am 08.11.2017 vom Gemeinderat beschlossen und werden seit 1. Januar 2018 in den städtischen und kirchlichen Kindertageseinrichtungen in Kraichtal erhoben.

Als Orientierungshilfe für die Ausgestaltung der Elternbeiträge dienen die gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der kommunalen Landesverbände in Baden-Württemberg. Alle Verbände halten an der Einigung fest, einen Kostendeckungsgrad von 20 % durch Elternbeteiligung anzustreben.

Der Kostendeckungsgrad der Elternbeiträge an den Betriebskosten lag im Jahr 2018 in Kraichtal bei rund 15,5 %.

Aufgrund der steigenden Kosten und dem Wunsch nach Annäherung an den Kostendeckungsgrad von 20 %, ist eine Erhöhung der Elternbeiträge nach nun knapp zwei Jahren unumgänglich. In der Sitzung des Kindergartenausschusses am 30. September 2019 wurden die von der Verwaltung vorgeschlagenen Elternbeiträge unter Berücksichtigung des daraus entstehenden Kostendeckungsgrades vorberaten.

Bei der Gestaltung der Elternbeiträge lag der Fokus auf zwei wichtigen Aspekten: Familienfreundlichkeit und Wirtschaftlichkeit. Die Vereinbarkeit der beiden Gesichtspunkte stellt eine Herausforderung dar, der man mit der vorgeschlagenen und überwiegend sehr moderaten Erhöhung, bestmöglich gerecht wird. Die Empfehlungen der Kirchen und kommunalen Landesverbände liegen in fast allen Fällen deutlich über den von der Verwaltung vorgeschlagenen Beiträgen.

Die vorgeschlagenen Elternbeiträge liegen bei den meisten Betreuungsangeboten nur rund ein bis drei Prozent über den seit Januar 2018 erhobenen Beiträgen. Lediglich für die Betreuung von zweijährigen Kindern, die VÖ-Gruppen besuchen, liegt die Empfehlung der Verwaltung und des Kindergartenausschusses gut 5 % über den bisher erhobenen Beiträgen. Auf diesen Beitrag hat man sich zur Annäherung der Betreuungskosten von Zweijährigen in den verschiedenen Betreuungsformen verständigt und um der Tatsache möglichst gerecht zu werden, dass ein zweijähriges Kind in einer altersgemischten Gruppe zwei volle Plätze belegt.

Die Gestaltung der Elternbeiträge nach der sogenannten familienbezogenen Sozialstaffelung ist selbstverständlich berücksichtigt. Von Familien, in deren Haushalt weitere Kinder unter 18 Jahren leben, wird ein entsprechend der Anzahl der Kinder verringerter Beitrag erhoben.

Unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Belegung im kommenden Jahr ergibt sich durch die neuen Elternbeiträge nach der aktuellen Berechnungsgrundlage ein Kostendeckungsgrad von rund 18 %.

Die in der Anlage ersichtlichen Vorschläge sollen ab Januar 2020 einheitlich in allen Kraichtaler Kindergärten angewendet werden. Sobald das Votum des Gemeinderates vorliegt, werden in den kirchlichen Gremien die Entscheidungen für ihre Einrichtungen getroffen.

 

1. Rundschreiben des Gemeindetages zu den Elternbeiträgen in Kindertagesstätten

2. Elternbeiträge in Kraichtal Übersicht

 

Beschlussvorschlag:

1.      Der Gemeinderat stimmt dem Verwaltungsvorschlag zu, die Elternbeiträge für alle Betreuungsformen in den Kraichtaler Kindergärten gemäß Anlage 2 ab 1. Januar 2020 anzupassen.

2.      Die Elternbeiträge werden in den städtischen Kindergärten „Sonnenwinkel“ in Neuenbürg und „Arche Noah“ in Unteröwisheim entsprechend Anlage 2 ab 1. Januar 2020 erhoben.

 

II.   Finanzielle Auswirkung
Durch die Anpassung der Elternbeiträge ab Januar 2020 ist in den städtischen Kindergärten mit Mehreinnahmen von 5.060 € zu rechnen, davon 660 € in Neuenbürg und 4.400 € in Unteröwisheim.