I. Sachverhalt
und Begründung
Nach § 15 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) hat
der Gemeinderat das Ergebnis des Jahresabschlusses festzustellen und nach § 9
EigBG über die Entlastung der Betriebsleitung sowie über die Verwendung des
Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlusts zu entscheiden.
Unter Hinweis auf den dieser Vorlage beigefügten
Jahresabschluss 2018 (Vorbericht, Lagebericht, Gewinn- und Verlustrechnung
sowie Bilanz) wird gebeten, den beigefügten Beschluss über die Feststellung des
Jahresabschlusses für den Eigenbetrieb
Stadtwerke Kraichtal, Betriebszweig „Bauhof“ zu fassen sowie der Entlastung
der Betriebsleitung zuzustimmen.
Den Fraktionen geht eine komplette Fertigung des
Jahresabschlusses 2018 für den Eigenbetrieb Stadtwerke Kraichtal, Betriebszweig
„Bauhof“ zu.
Zusammenfassung
der wichtigsten Abschlusszahlen (gerundet):
1. Erfolgsplan
(Gewinn- u. Verlustrechnung)
Volumen nach Plan 1.999.800
€
Volumen gemäß Ergebnis 1.994.000 €
- 5.800
€
Gewinn/Verlust
nach Plan 0
€
Gewinn/Verlust
gemäß Ergebnis 0 €
2. Vermögensplan
(Investitionsplan)
Volumen nach Plan 281.700
€
Volumen gemäß Ergebnis 276.500 €
+ 5.200
€
3. Entwicklung
Schuldenstand
Stand 01.01.2018 417.700
€
Abnahme 2018 (Tilgungen) - 17.300 €
Zugang 2018 (Kreditaufnahme)
+ 120.000 €
Stand
31.12.2018 520.300
€
1. Feststellungsbeschluss 2018
2. Vorbericht
3. Lagebericht (wird nachgereicht)
4. Gewinn- u. Verlustrechnung
5. Bilanz
Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat beschließt, den Jahresabschluss
für den Eigenbetrieb Stadtwerke Kraichtal, Betriebszweig „Bauhof“ für das
Wirtschaftsjahr 2018 wie vorgelegt festzustellen.
2.
Der
Gemeinderat beschließt die Entlastung der Betriebsleitung.
II. Finanzielle Auswirkung
Gemäß Jahresabschluss 2018