Betriebszweig Abwasserbeseitigung

Betreff
Betriebszweig Abwasserbeseitigung
Beratung und Beschlussfassung über die Erhöhung der Abwassergebühren und die Änderung der Abwassersatzung zum 01.01.2020
Vorlage
20.0/003/2019
Aktenzeichen
700.31
Art
Beschlussvorlage

I.   Sachverhalt und Begründung

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.11.2018 stimmte der Gemeinderat der Gebührenkalkulation für die Abwassergebühr sowie die Änderung der Abwassersatzung zum 01.01.2019 zu. Die Schmutzwassergebühr wurde von 2,60 €/m³ (seit 01.01.2016) auf 2,70 €/m³ erhöht. Die Niederschlagswassergebühr wurde von 0,36 €/m² auf 0,35 €/m² reduziert.

 

Angesicht der Erhöhungen auf der Ausgabenseite hat die Verwaltung die Schmutz- und Niederschlagswassergebühr neu kalkuliert. Die Erhöhungen beziehen sich unter anderem auf die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens. Hier ist mit Mehrausgaben in Höhe von 111.000 Euro zu rechnen.

 

Auf das Ergebnis der neuen Kalkulation wird nachfolgend eingegangen:

 

Die Kalkulation beruht auf den bisherigen Abrechnungen (Kubikmeter/Quadratmeter) und den Planzahlen für das Jahr 2020.

 

Bei der Schmutzwassergebühr ist keine Anpassung vorzunehmen, sodass weiterhin von 2,70€/m³ auszugehen ist. Hierbei wurden die Vorjahresergebnisse wie folgt berücksichtigt:

 

Von den noch vorhandenen Kostenüberdeckungen aus Vorjahren in Höhe von insgesamt 93.103,11 € werden 63.500 € in der Kalkulation berücksichtigt. (vgl. Anlage 1, Tabellenblatt 14 „Berücksichtigung von Vorjahresergebnissen“).

 

Die Niederschlagswassergebühr erhöht sich von 0,35 €/m² um 3 Cent auf 0,38 €/m². Hierbei wurden die Vorjahresergebnisse wie folgt berücksichtigt:

 

Von den noch vorhandenen Kostenüberdeckungen aus Vorjahren in Höhe von insgesamt 48.074,66 € werden 40.300 € in der Kalkulation berücksichtigt. (vgl. Anlage 1, Tabellenblatt 14 „Berücksichtigung von Vorjahresergebnissen“).

 

 

 

Durch die Erhöhung der Niederschlagswassergebühr ist auch eine Änderung des § 42 der der Abwassersatzung erforderlich (vgl. Anlage 2).

 

1.                  Gebührenkalkulation der Abwassergebühren für das Jahr 2020

2.                  Änderung der Abwassersatzung zum 01.01.2020

 

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Gebührenkalkulation für die Abwassergebühren (Anlage 1) sowie die Änderung der Abwassersatzung (Anlage 2) zum 01.01.2020.

 

 

II.   Finanzielle Auswirkung

Die Auswirkungen sind im entsprechenden Erfolgsplan des Betriebszweigs Abwasserbeseitigung dargestellt.