I. Sachverhalt
und Begründung
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.11.2018 stimmte der Gemeinderat der Gebührenkalkulation für die Abwassergebühr sowie die Änderung der Abwassersatzung zum 01.01.2019 zu. Die Schmutzwassergebühr wurde von 2,60 €/m³ (seit 01.01.2016) auf 2,70 €/m³ erhöht. Die Niederschlagswassergebühr wurde von 0,36 €/m² auf 0,35 €/m² reduziert.
Angesicht der Erhöhungen auf der
Ausgabenseite hat die Verwaltung die Schmutz- und Niederschlagswassergebühr neu
kalkuliert. Die Erhöhungen beziehen sich unter anderem auf die Unterhaltung des
sonstigen unbeweglichen Vermögens. Hier ist mit Mehrausgaben in Höhe von
111.000 Euro zu rechnen.
Auf das Ergebnis der neuen Kalkulation wird nachfolgend eingegangen:
Die Kalkulation beruht auf den bisherigen
Abrechnungen (Kubikmeter/Quadratmeter) und den Planzahlen für das Jahr 2020.
Bei der Schmutzwassergebühr ist keine Anpassung vorzunehmen, sodass
weiterhin von 2,70€/m³ auszugehen ist. Hierbei wurden die Vorjahresergebnisse
wie folgt berücksichtigt:
Von den noch vorhandenen Kostenüberdeckungen aus
Vorjahren in Höhe von insgesamt 93.103,11 € werden 63.500 € in der
Kalkulation berücksichtigt. (vgl. Anlage 1, Tabellenblatt 14 „Berücksichtigung
von Vorjahresergebnissen“).
Die Niederschlagswassergebühr erhöht sich von 0,35 €/m² um 3 Cent
auf 0,38 €/m². Hierbei wurden die
Vorjahresergebnisse wie folgt berücksichtigt:
Von den noch vorhandenen Kostenüberdeckungen aus
Vorjahren in Höhe von insgesamt 48.074,66 € werden 40.300 € in der
Kalkulation berücksichtigt. (vgl. Anlage 1, Tabellenblatt 14 „Berücksichtigung
von Vorjahresergebnissen“).
Durch die Erhöhung der Niederschlagswassergebühr ist auch eine Änderung des § 42 der der Abwassersatzung erforderlich (vgl. Anlage 2).
1.
Gebührenkalkulation
der Abwassergebühren für das Jahr 2020
2. Änderung der Abwassersatzung zum 01.01.2020
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Gebührenkalkulation für die Abwassergebühren (Anlage 1) sowie die Änderung der Abwassersatzung (Anlage 2) zum 01.01.2020.
II. Finanzielle Auswirkung
Die Auswirkungen sind im entsprechenden Erfolgsplan des Betriebszweigs Abwasserbeseitigung dargestellt.