I. Sachverhalt
und Begründung
In der Gemeinderatssitzung am 13.11.2019 sollte unter TOP 4 die Auftragsvergabe für Beschaffung von zwei Mittleren Löschfahrzeugen für die Freiwillige
Feuerwehr Kraichtal, Abteilungen Gochsheim und Landshausen, erfolgen.
Es war eine Auftragsvergabe in Höhe von 237.372,64 € für die Abteilung Gochsheim und in Höhe von 238.085,55 € für die Abteilung Landshausen vorgesehen. Zur Finanzierung standen 2 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von jeweils 200.000 Euro im Jahr 2020 zur Verfügung. Zunächst war angedacht, die fehlenden Mittel mit Einsparungen bei anderen Verpflichtungsermächtigungen zu finanzieren. Explizit dachte man dabei an die Maßnahme Neubau Flehinger Str. in Verbindung mit der naturnahen Umgestaltung des Kraichbachs. Für diese Maßnahme ist ebenfalls noch eine Auftragsvergabe in diesem Jahr vorgesehen.
Dadurch ergaben sich in den letzten Tagen neue genauere Zahlen, die zu dem Ergebnis führten, dass die Einsparungen bei dieser Maßnahme nicht ausreichen, um die Überschreitungen bei den beiden Feuerwehrfahrzeugen zu decken.
Dieser Sachverhalt führte dazu, dass der Tagungsordnungspunkt von der Sitzung abgesetzt werden musste und somit ein Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2019 aufgestellt werden muss. Da mit der Verabschiedung des Haushalts für das Jahr 2020 nicht vor Februar 2020 zu rechnen ist, kann nur so eine haushaltsrechtlich korrekte Vergabe der beiden Feuerwehrfahrzeuge noch im Januar 2020 erfolgen.
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 ergeben sich somit folgende Veränderungen:
Finanzposition Verpflichtungsermächtigung
bisher neu
2020 2020 2021
2.1302.935000-200 200.000 € 160.000 € 80.000 €
2.1303.935000-300 200.000 € 160.000 € 80.000 €
Weitere finanzielle Veränderungen sind im 1. Nachtragsplan für das Haushaltsjahr 2019 nicht vorgesehen.
Jedoch muss aufgrund der folgenden besonderen Sachlage mit dem Stellenplan ein weiterer Bestandteil des Haushaltsplans mit diesem Nachtragshaushaltsplan angepasst werden.
Nach der überraschenden Kündigung eines Amtsleiters wurde in Abstimmung mit Vertretern der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen entschieden, den Bereich „Finanzen und Technik“ wieder in zwei selbständige Ämter zu teilen. Entsprechend wurden zwei Amtsleiterstellen ausgeschrieben. Nachdem sich abzeichnet, dass zwei Beamte die Leitungsaufgaben übernehmen werden, aber nur eine Beschäftigtenstelle vorhanden ist, müssen - um einen Beamten einstellen zu können –entsprechende Beamtenstellen im Stellenplan vorhanden sein.
Da wir bis zur Verabschiedung des neuen Haushalts für 2020 diese Stellen sowohl aus dienstlichen Gründen, als auch aus Rücksicht auf die Bewerber, zeitnah besetzen müssen, ist der Stellenplan 2019 im Rahmen eines Nachtragshaushaltes an die aktuelle Situation anzupassen. Schließlich ist es nicht selbstverständlich, dass solche Stellen so zeitnah wiederbesetzt werden können. Da eine Stelle geteilt ist und auch die Betriebszweige tangiert, müssen die Stellenpläne und damit auch die Wirtschaftspläne unserer Betriebszweige geändert werden.
Konkret wurden deshalb zwei zusätzliche Stellen in Besoldungsgruppe A 13 wie folgt ausgewiesen. Die Beschäftigtenstelle in Entgeltgruppe 14 entfällt.
Im Haushalt bisher enthalten |
Nach Änderungen durch den Nachtragshaushalt |
Stellenplan Teil A Beamte 1 Stelle in A 13 |
Stellenplan Teil A Beamte 2,5 Stellen in A13 (+1,5 Stellen) |
Stellenplan Teil B Beschäftigte 0,5 Stellen in E 14 |
Stellenplan Teil B Beschäftigte 0,0 Stellen in E 14 (-0,5) |
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Im Stellenplan des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes „Wasserversorgung“ |
Nach Änderungen durch den Nachtragshaushalt |
0,0 Stellen in A 13 0,2 Stellen in E 14 |
0,2 Stellen in A 13 0,0 Stellen in E 14 |
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Im Stellenplan des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes „Abwasserbeseitigung“ |
Nach Änderungen durch den Nachtragshaushalt |
0,0 Stellen in A 13 0,2 Stellen in E 14 |
0,2 Stellen in A 13 0,0 Stellen in E 14 |
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Im Stellenplan des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes „Bauhof“ |
Nach Änderungen durch den Nachtragshaushalt |
0,0 Stellen in A 13 0,2 Stellen in E 14 |
0,2 Stellen in A 13 0,0 Stellen in E 14 |
Aufgrund einer anstehenden Elternzeit und der nötigen Nachbesetzung wird zudem eine Stelle in der Wertigkeit Besoldungsgruppe A 11 innerhalb der Verwaltung neu zugeordnet. Damit besteht die Handlungsoption im Rahmen der Nachbesetzung, auch eine/einen Beamtin/Beamten einzustellen.
Sowohl im Bereich „Liegenschaften“, als auch im Bereich „Steuerung und Marketing“ wird hiernach im Bereich der Sachbearbeitung weiterer Handlungsbedarf bestehen. Dieser wird bis zum Erlass des Haushalts 2020 mit entsprechendem Stellenplan näher geklärt werden.
1. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2019
2. Nachtragshaushaltsplan
3. Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
4. Stellenplan Kämmereihaushalt
5. Nachtragswirtschaftsplan für den Betriebszweig Wasserversorgung
6. Stellenplan Betriebszweig Wasserversorgung
7. Nachtragswirtschaftsplan für den Betriebszweig Abwasserbeseitigung
8. Stellenplan Betriebszweig Abwasserbeseitigung
9. Nachtragswirtschaftsplan für den Betriebszweig Bauhof
10. Stellenplan Betriebszweig Bauhof
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt
1.
für den
Kämmereihaushalt (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt) die 1. Nachtragssatzung
mit Nachtragshaushaltsplan für 2019 entsprechend der beiliegenden Anlage (1.
Nachtragssatzung 2019).
2.
den
Nachtragswirtschaftsplan (Erfolgs- und Vermögensplan) für 2019 des
Eigenbetriebs Stadtwerke Kraichtal
a)
Betriebszweig
Wasserversorgung
b)
Betriebszweig
Abwasserbeseitigung
c)
Betriebszweig
Bauhof
jeweils entsprechend der beiliegenden Anlagen
(Nachtragswirtschaftsplan 2019).
II. Finanzielle Auswirkung
Durch den oben dargestellten Sachverhalt erhöhen sich durch den 1.
Nachtragshaushaltsplan 2019 die Verpflichtungsermächtigungen für die folgenden
Jahre bei den Finanzpositionen 2.1302.935000-200 und 2.1303.935000-300 um
jeweils 40.000 Euro.