I. Sachverhalt
und Begründung
Hiermit wird der Haushaltsplanentwurf für das kommende Jahr in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats formell eingebracht und damit auch für die Bürger transparent dargelegt. Die Eckwerte bzw. die Besonderheiten der Entwürfe wurden in insgesamt vier Sitzungen der Haushaltsstrukturkommission ausführlich erörtert und dargelegt.
Am 22.04.2009 beschloss der baden-württembergische Landtag das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts. Demnach sollten alle Kommunen in Baden-Württemberg bis zum Jahre 2016 doppisch buchen. Es stellte sich jedoch heraus, dass die beschlossene Frist zur Umstellung nicht ausreichte und nun alle Kommunen bis zum Jahr 2020 umstellen müssen.
Die Stadt Kraichtal hat diese Umstellung zum 01.01.2020 vollzogen. Somit ist dies der erste doppische Haushaltsplan. Die Softwareumstellung im Finanzwesen erfolgte ebenfalls zum 01.01.2020 auf das sogenannte „Doppik Smart“. Das SAP-basierte Produkt wird vom Rechenzentrum unterstützt.
Der Haushaltsplan (§ 80 GemO, § 1 Abs. 1 GemHVO) nach dem NKHR besteht aus dem Gesamthaushalt, den Teilhaushalten, dem Stellenplan und den Anlagen. Der Gesamthaushalt wird in den Gesamtergebnishaushalt und den Gesamtfinanzhaushalt unterteilt.
Zum Entwurf des Haushaltsplans und der Wirtschaftspläne 2020 können folgende Anmerkungen getroffen werden:
Gesamtüberblick:
Der Haushalt schließt mit einem negativen ordentlichen Ergebnis i. H. v. 5.605.239 € ab. Damit kann ein Haushaltsausgleich bei weitem nicht erreicht werden.
Laut dem Entwurf muss die Gemeinde rund 2,5 Mio. € an Nettoabschreibungen erwirtschaften, welche in der Kameralistik für den Haushaltsausgleich irrelevant waren. Den ordentlichen Erträgen i. H. v. 27.946.264 € stehen ordentliche Aufwendungen i. H. v. 33.551.503 € gegenüber. Betrachtet man nur die zahlungswirksamen Vorgänge des Ergebnishaushaltes, erhält man ein Zahlungsmittelbedarf von 3.100.430 €. Somit hätte man auch nach altem Recht einen Haushaltsausgleich deutlich nicht erreicht. Im Haushaltplan 2019 rechnete man noch mit einem “Überschuss” in Höhe von 1.031.820 €. Die Gemeinde ist somit im Haushaltsjahr 2020 auch nicht in der Lage, die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit durch die Einzahlungen zu decken. Gegen das Ressourcenverbrauchsprinzip wird verstoßen, was langfristig zu einer Verminderung des gemeindlichen Vermögens führt. Um künftig den Ergebnishaushalt ausgleichen zu können, sind neue Ertragsmöglichkeiten und Einsparpotentiale auf Aufwandsseite zu eruieren. Erfahrungsgemäß erzielt die Gemeinde im Rechnungsergebnis ein positiveres Ergebnis als zunächst geplant, dies ist durch die derzeitige Corona-Krise jedoch im Jahr 2020 ungewiss, auch wenn bei den wichtigen Einnahmearten (Gewerbesteuer, Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer und Schlüsselzuweisungen) bereits durch vorgenommene Schätzungen versucht wurde die Auswirkungen zu berücksichtigen.
Nach dem Entwurf des Haushaltsplans 2020
verschlechtert sich somit der Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf (im alten
Haushaltsrecht die Zuführung an den Vermögenshaushalt) um 4.132.250 €
gegenüber dem Vorjahr.
In
der Folge soll zunächst analysiert werden, in welchen Bereichen sich der
Planentwurf für 2020 von den Planzahlen für 2019 unterscheidet.
Auf
der Ausgabenseite
sind
vor allem die folgenden Mehrausgaben anzuführen:
=> Kreisumlage (P 61100000 S
43720000/1.9000.832000) 586.500 €
=> Finanzausgleichsumlage (P 61100000 S
43710000/1.9000.831000) 432.100 €
=> Personalausgaben 183.000 €
=> Unterhaltung unbewegliches Vermögen 185.700 €
(Sachkonten 421/Gruppierung 50/51)
=> Bewirtschaftung der baulichen Anlagen 107.250 €
(Sachkonten 4241/Gruppierung 54)
=> Zuschüsse an kirchliche Kindergartenträger 200.000 €
Zu
den Erhöhungen bei Kreisumlage
und
FAG-Umlage
ist
zu betonen, dass sich diese nicht
aus
Erhöhungen bei den Hebesätzen (30 v.H. bzw. 22,10 v.H.) ergeben. Die Mehrausgaben
sind vielmehr auf den höheren Einkommensteueranteil und die höheren
Schlüsselzuweisungen der Stadt aus dem Jahr 2018 gegenüber dem Jahr 2017
zurückzuführen.
Als
Konsequenz hieraus steigt die Steuerkraftsumme, aus welcher sich die erwähnten
Umlagen berechnen, im Vergleich
zu 2019 um satte 1.955.033 € auf insgesamt
21.992.769 €
an.
Die
sechs oben angeführten Beträge bzw. die Mehrausgaben für diese Themenbereiche
summieren sich auf 1.694.550
€.
In
den vergangenen Jahren konnten diese Ausgabesteigerungen erfreulicherweise
durch die positiven Entwicklungen auf der Einnahmenseite
insbesondere bei den Steuereinnahmen zu großen Teilen aufgefangen werden. Leider ist damit
für das Jahr 2020 nicht zu rechnen. Auch ohne die Corona-Pandemie wäre im Jahr
2020 nicht mit den Steigerungen der letzten Jahre auf der Einnahmenseite zu
rechnen gewesen. Durch die Corona-Krise müssen wir nun sogar mit deutlich
rückläufigen Einnahmen rechnen.
An
dieser Stelle darf erwähnt sein, dass die Berechnungen der Oktobersteuerschätzung
2019 bzw. des Haushaltserlasses des Landes Baden-Württemberg im vorgelegten
Entwurf des Haushaltsplans 2020 durch Prognosen der Verwaltung über die
voraussichtlichen Entwicklung dieser Zahlen infolge der Corona-Krise angepasst
und eingearbeitet wurden. Hieraus ergibt sich z.B. unter anderem, dass der
Kopfbetrag für die Schlüsselzuweisungen im kommenden Jahr nicht wie vom Land
vorgegeben bei 1.441 €
liegen soll – im
Vergleich zu 1.404 €
laut Vorgabe für 2019 – sondern bei 1.375 €.
Auf
der Einnahmenseite ergeben sich folgende Mehreinnahmen:
=> Zuschüsse
des Landes für die Kinderbetreuung 238.300 €
…
und folgende Mindereinnahmen:
=>
Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer 530.700 €
=>
Schlüsselzuweisungen vom Land 1.794.800 €
Beim
Einkommensteueranteil
wird
für das Jahr 2020 ein Gesamtaufkommen in Höhe von 6,6 Milliarden Euro geschätzt
– das ist gegenüber
dem Vorjahr ein deutlicher Rückgang. Das Jahr 2019 wurde inzwischen mit 6,808
Milliarden Euro abgerechnet (bei der Novembersteuerschätzung 2019 wurden hier
noch 7,011 Milliarden
€ für 2020 prognostiziert).
Bei
den Zuschüssen des Landes für die Kinderbetreuung zeichnet sich folgende Entwicklung ab. Für ein sogenanntes „gewichtetes“ Kind über 3
Jahren erhält die Gemeinde eine Zuweisung in Höhe von voraussichtlich
3.272 € (Vorjahr: 2.830 €) und bei den unter drei-jährigen in Höhe
von voraussichtlich 15.396 € (Vorjahr: 14.992 €).
Die
oben genannten Einnahmen verringern sich in der Summe gegenüber dem Vorjahr um
2.087.200 €,
so dass sich zusammen mit den oben ausgewiesenen Mehrausgaben in Höhe von
1.694.550 €
eine
Verschlechterung von 3.781.750 €
ergibt und somit bis auf rund 350.500 € den Unterschied zum Haushaltsplan
2019 erklärt.
Investitionstätigkeit
Im
Entwurf des Haushaltsplans 2020 summieren sich die geplanten Auszahlungen für
Investitionen auf
stolze 6.026.900 €. Die
detaillierten Ausgabeansätze für die Investitionstätigkeit im Jahr 2020 und die
voraussichtlichen Investitionen der Folgejahre können Sie der Anlage
Investitions- und Liquiditätsplanung entnehmen.
Auf
der Einnahmenseite sind aktuell Erlöse aus Grundstücksveräußerungen im Bereich
Gewerbegebiet „Klosteracker II“ in Höhe von 780.000 €, 35.500 Euro für den
Verkauf der Kelter in Neuenbürg, 25.000 € für den Verkauf des Rathauses in
Neuenbürg und 25.000 € für den Verkauf von Straßenflächen eingearbeitet,
darüber hinaus
Einnahmen aus Zuschüssen in Höhe von 2.544.000 € (für den Neubau
der Gemeinschaftsschule Kraichtal),
232.000 € (für den Brand- und Amokschutz im Bestandsgebäude der
Markgrafen-Schule), 70.000 € (für die Digitalisierung der Schulen in
Kraichtal), 154.200 € (für den Brückenneubau in der Flehinger Str. in Gochsheim,
172.250 € (für die Ortsentlastungsstr. In Menzingen), 39.000 € (für
den Umbau des Parkplatzes in der Kirschenstraße in Unteröwisheim),
365.500 € für den Gewässerausbau des Kraichbachs in Gochsheim,
98.000 € (für den Neubau des Feuerwehr- und Vereinshaus in Neuenbürg),
70.500 € (für die Anschaffung von 2 MLF für die Feuerwehrabteilungen
Gochsheim und Landshausen), 75.000 € (für den Ankauf der Rathausstr. 24),
34.000 € (für das Wanderwegekonzept) und 48.000 € (für die
Sanierungsmaßnahmen in Menzingen) eingeplant. Insgesamt
sollen sich die Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit auf in Höhe von 4.787.950 €.
Hieraus
wird deutlich, dass auch aus der Investitionstätigkeit ein
Finanzierungsmittelbedarf in Höhe von 1.238.950 € besteht. Mit dem
Finanzierungsmittelbedarf aus der Finanzierungstätigkeit (Kredittilgungen) in
Höhe von 1.431.100 beläuft sich der Finanzierungsmittelbedarf
im Jahr 2020 somit insgesamt auf 5.770.480 €.
Zum 31.12.19 liegen die liquiden Eigenmittel
voraussichtl. bei rd. 11.029.000 €
Finanzierungsmittelbedarf 2020 -5.770.480 €
Voraussichtl.
Liquide Eigenmittel zum 31.12.2020 5.258.520 €
Laut der Mittelfristigen Finanzplanung liegen
die liquiden Eigenmittel zum Ende des Finanzplanungszeitraums am 31.12.2013 bei
rund 737.000 € und somit nur knapp über der Mindestliquidität laut § 22
Abs. 2 GemHVO).
Der Schuldenstand
liegt zum 31.12.19 bei 11.293.300 €
Kreditaufnahme aus
der Kreditermächtigung 2019 800.000 €
Kreditaufnahme lt.
Haushaltsentwurf 2020 0 €
Tilgungen lt.
Hauhshaltsentwurf 2020 -1.431.100 €
ð
Voraussichtliche
Schuldenstand zum 31.12.2020 10.662.200 €
Zum Ende des
Finanzplanungszeitraums am 31.12.2023 liegt die Verschuldung der Stadt
Kraichtal jedoch voraussichtlich bei rund 17,5 Millionen Euro!
Zu den Entwürfen der Wirtschaftspläne 2020 können folgende Anmerkungen getroffen werden:
Wirtschaftsplan
Wasserversorgung
Der Entwurf des Erfolgsplans
2020 hat ein Volumen von 2.014.000 €.
Im Vorjahr 2019 war das Volumen mit 1.898.200 € um 115.800 € geringer.
Im vorliegenden Entwurf 2020 wird mit einem Gewinn in Höhe von 5.700 € kalkuliert, der mit dem bestehenden Verlustvortrag zum 31.12.2018 von 173.454 € aufgerechnet wird, so dass bei einem planmäßigen Vollzug zum 31.12.2020 und dem zu erwartendem leichten Verlust in 2019 weiterhin ein Verlust in Höhe von rund 175.000 € auf neue Rechnung vorgetragen werden müsste.
Der Plan 2020 sieht vor, dass die durch den Gemeinderat am 23.10.2019 beschlossene Gebührenerhöhung von 0,15 €/m³ auf 2,55 €/m³ die entstehenden Aufwendungen abdecken kann und darüber hinaus noch ein Gewinn in Höhe von 5.700 € erwirtschaften kann, der zur Reduzierung des Verlustvortrages beitragen soll.
Die erwartete Wasserabgabe an die Endverbraucher wird mit rund 630.000 m³ kalkuliert, so dass sich ein Planansatz aus Wasserverbrauchserlösen von 1.606.500 € (Vorjahr: 1.512.000 €) ergibt.
Die gesamten Aufwendungen liegen im Entwurf mit 2.008.300 € unter den Erträgen von 2.014.000 €, so dass ein Jahresgewinn, wie bereits oben aufgeführt, in Höhe von 5.700 € ausgewiesen wird.
Der Vermögensplanentwurf hat ein Finanzierungsmittelbedarf (Ausgaben) in Höhe von 4.360.600 € (Vorjahr 5.600.700 €).
Dabei beträgt die Investitionssumme für Baumaßnahmen und für Betriebsausstattungen 3.891.000 € (Vorjahr 5.167.700 €) und beinhaltet folgende Projekte:
=> Prozessleitsystem 200.000 €
=> Mü. Neuordnung Pumpwerk 70.000 €
=> Oa. Neubau zentraler Hochbehälter für Go., Mü.,+ Oa. 426.000 €
(Teilbetrag 1.BA Gesamtsumme 2.165.000 €)
=> Ortsnetzerneuerungen 240.000 € (Schieber, Hydranten, Schächte u.a.)
=> Planungsrate Wasserversorgungskonzept „Ost“ 30.000 €
=> Ankauf Bezugsrechte Bodensee-Wasserversorgung 120.000 €
=> Go. Neue Fallleitung nach Gochsheim 400.000 €
=> Go. Knotenpunktsumbauarbeiten L608 Richtung Oa. 200.000 €
=> Go. Ringleitung Gochsheim – Münzesheim 40.000 €
=> Go. Ringschluss „An der Schießmauer – Immenstr.“ 50.000 €
=> Mü. Neue Fallleitung nach Münzesheim 1.400.000 €
=> Mü. Neue Förderleitung Münzesheim 210.000 €
=> Oa. Neue Förderleitung BWV 400.000 €
=> Uö. Ortsnetzerweiterung „Am Gaisberg“ 65.000 €
=> Uö. Ortsnetzerweiterung „Lügerwiesen“ 30.000 €
=> Betriebs- u. Geschäftsausstattungen, für Ersatzbeschaffung
Werkzeuge, Geräte 10.000 €
Summe,
Investitionsmaßnahmen 3.891.000
€
Außerdem sind noch auf der Ausgabenseite aus der Auflösung der Ertragszuschüsse/Baukostenzuschüsse 48.700 € und Tilgungsleistungen in Höhe von 420.900 € veranschlagt.
Zur Finanzierung (Einnahmen) der veranschlagten Ausgaben im Vermögensplan ist neben den Einnahmen aus Abschreibungen von 472.300 €, Beitragseinnahmen/Ersätze von 30.000 € und Zuschusseinnahmen als Teilbetrag von 1.767.600 € noch eine Kreditaufnahme in Höhe von 2.085.000 € erforderlich und eingestellt. Ebenso ist hier der kalkulierte Jahresgewinn in Höhe von 5.700 € veranschlagt.
Unter Berücksichtigung der im Entwurf eingestellten Tilgungsleistungen von 420.900 € ergibt sich somit eine Erhöhung des Schuldenstandes um netto 1.664.100 €.
Entwicklung des Schuldenstandes:
Schuldenstand am 31.12.18 7.639.200 € oder 520 €/EW 14.691
voraussichtlicher Schuldenstand am 31.12.19 8.109.200 € oder 552 €/EW 14.691
voraussichtlicher Schuldenstand am 31.12.20 9.773.300 € oder 665 €/EW 14.691
Wirtschaftsplan
Abwasserbeseitigung
Der Entwurf des Erfolgsplans 2020 hat ein Volumen von
3.136.500 €.
Zum Vergleich: Im Jahr 2019
betrug das Volumen 3.048.400 €.
Der Erfolgsplan wird finanziert durch Umsatzerlöse mit insgesamt
3.015.700 €, wovon auf die Abwassergebühren 2.206.000 €, auf den Straßenentwässerungskostenanteil 329.100 € und auf die Auflösung der Ertragszuschüsse 475.600 € entfallen. Die sonstigen Erträge aus Erstattungen und Ersätzen machen 5.000 € aus.
Bei den 2020 veranschlagten Abwassergebühren wurden folgende Gebührensätze zu Grunde gelegt:
Schmutzwassergebühr: 2,70 €/m³ (unverändert nachdem zuletzt am 1.1.2019 die Gebühr erhöht wurde).
Niederschlagswassergebühr: 0,38 €/m² versiegelter Fläche (Erhöhung um 0,03 €/m² zum 1.1.2020, nachdem zum 01.01.2019 um 0,01 €/m² verringert wurde).
Die im Erfolgsplan 2012 veranschlagten gesplitteten Abwassergebühren errechnen sich wie folgt:
1. Schmutzwassergebühren
Kalkulierte Schmutzwassermenge 2020 rund 614.000 m³ (Frischwassermaßstab) x Gebührensatz 2,70 € = 1.657.800 €.
2. Niederschlagswassergebühren
Kalkulierte versiegelte Fläche im Jahr 2020 rund 1.440.000 m² x Gebührensatz 0,38 € = 547.200 €.
Schmutzwasser- und
Niederschlagswassergebühren (Abwassergebühren) zusammen 2.206.000 €.
Durch die Auflösung der
Gebührenausgleichsrückstellung in Höhe von 103.800 € reichen Erträge im
Erfolgsplan mit 3.136.500 € aus, um die Gesamtaufwendungen von 3.136.500 €
auszugleichen.
Mit den 2019 und 2020
Auflösungen der Gebührenausgleichsrückstellung von 63.100 € und 103.800 €
ergäbe sich bei einem plangemäßen Vollzug zum Ende 2020 noch ein
Gebührenüberschuss von rund 37.400 €.
Der Vermögensplanentwurf
hat ein Ausgabevolumen von 3.063.800 €
(2019 = 1.790.600 €).
Mit dieser Ausgabenseite sollen folgende Investitionsmaßnahmen durchgeführt werden:
=> Prozessleitsystem 250.000 €
=> Kläranlage „Stand der Technik“ 50.000 €
=> Kläranlage Umbau Trafostation 100.000 €
=> Kläranlage Neubau Entleerungsleitung RÜB 25.000 €
=> Erweiterung Kläranlage in Zusammenhang mit
Machbarkeitsstudie 50.000 €
=> Fernwirkzentrale Kläranlage/
Übernahme Messdaten RÜB und RÜ 76.000 €
=> Go.,
RÜB 1, Nachrüstung Messung 55.000 €
=> Go.,
RÜB 2, Nachrüstung Messung 22.000 €
=> La., RÜB 1, Neubau 180.000 €
=> La.,
RÜB 2, Nachrüstung Messung 22.000 €
=> La.,
RÜB 2, Anpassung Drosselorgan 10.000 €
=> Me.,
RÜB 1, Umbau Becken 10.000 €
=> Me.,
RÜB 1, Nachrüstung Messung 55.000 €
=> Me.,
RÜ 1, Nachrüstung Messung 19.000 €
=> Mü.,
RÜB 1, Nachrüstung Messung 23.000 €
=> Oö.,
RÜB 1, Umbau Becken 10.000 €
=> Oö.,
RÜB 1, Nachrüstung Messung 23.000 €
=> Uö.,
RÜB 1 +2, Nachrüstung Messung 4.000 €
=> Kanäle allgemein 20.000 €
=> Me., Kanalsanierung 335.000 €
=> Mü., Kanalerneuerung „Im Zwischenhofen“ 265.000 €
=> Uö., Maßnahme „Am Gaisberg“ 305.000 €
=> Uö., Maßnahme „Lügerwiesen“ 25.000 €
=> Uö., Maßnahme „Anbindung Lügerwiesen &
Bahnübergang“ 25.000 €
=> Betriebs- und Geschäftsausstattung, 20.000 €
Summe
Investitionsausgaben
1.979.000
€
Aus der Auflösung der Ertragszuschüsse/Baukostenzuschüsse sind insgesamt 475.600 € vom Vermögensplan an den Erfolgsplan zu übertragen.
Als Auflösung aus der Gebührenausgleichsrückstellung wird ein Betrag in Höhe von 103.800 € veranschlagt.
Für die vorhandenen Schulden bei den Kreditinstituten sind Tilgungsaufwendungen in Höhe von 505.400 € erforderlich.
Der Vermögensplan wird auf der Einnahmenseite finanziert durch Eigenmittel, die sich aus den erwirtschafteten Abschreibungen (1.119.000 €) und den Ertragszuschüssen aus Beiträgen und Ersätzen (50.000 €) zusammensetzen. Außerdem stehen aus nicht verbrauchten Deckungsmitteln aus Vorjahren 406.800 € noch zur Verfügung.
Finanzierungsmittel aus Krediten sind 2020 somit in Höhe von 1.488.000 € erforderlich.
Unter Berücksichtigung der im Entwurf eingestellten Tilgungsleistungen von 505.400 € ergibt sich somit eine Erhöhung der Schulden um 982.600 €.
Entwicklung des Schuldenstandes:
Schuldenstand am 31.12.2018 9.291.100 € oder 632 €/EW 14.691
voraussichtlicher Schuldenstand am 31.12.19 9.046.000 € oder 616 €/EW 14.691
voraussichtlicher Schuldenstand am 31.12.20 10.028.600 € oder 683 €/EW 14.691
Wirtschaftsplan
Bauhof
Der Entwurf des Erfolgsplans 2020 hat ein Volumen von
2.140.100 €.
Zum Vergleich: Im
Jahr 2019 betrug das Volumen 2.052.700 € oder 87.400 €
weniger.
Das höhere Volumen
ist insbesondere auf die auf der Aufwandsseite mit
1.595.000 € um
60.000 € höher veranschlagten Personalaufwendungen zurückzuführen. Der
Materialaufwand wurde mit 200.700 € (Vorjahr 204.300 €), die
Abschreibungen mit 138.400 € (Vorjahr 131.400 €), die übrigen
betrieblichen Aufwendungen mit 181.800 € (Vorjahr 155.500 €) und die
Zinsen und sonstige Steuern mit insgesamt 24.200 (Vorjahr 26.500 €)
veranschlagt.
Auf der Ertragsseite
weist der Erfolgsplan hauptsächlich Umsatzerlöse aus
Leistungsverrechnungen
mit der Stadt (Verwaltungshaushalt und
Vermögenshaushalt)
von 2.012.400 € (= + 87.400 € im Vergleich zu 2019),
aus
Leistungsverrechnungen mit dem Betriebszweig „Wasserversorgung“ von
100.000 € (wie im
Vorjahr) und aus Leistungsverrechnungen mit dem Betriebszweig
„Abwasserbeseitigung“ von 15.000 € (wie im Vorjahr) aus.
Mit 10.700 € (-
2.000 €) können sonstige Erträge (z.B. Erstattungen von der
Agentur für Arbeit
für Altersteilzeit) eingeplant werden.
Die kalkulierten Erträge decken die Aufwendungen damit vollständig ab.
Der
Vermögensplanentwurf hat ein Volumen von 390.900 € (2019: 243.400 €).
Auf der Ausgabenseite
ergeben sich folgende
Investitionssummen:
=> Ölabscheider 85.000 €
=> Erneuerung Heizung 15.000 €
=> Geschäfts- und Betriebsausstattungen 250.000 €
Summe
Investitionsausgaben
350.000
€
Mit diesen Mitteln
sollen u.a. ein PKW mit Pritsche (50.000 €), ein Mulag
Frontausleger-Mähgerät (50.000 €), ein Mobilbagger (120.000 €) sowie
sonstige Kleingeräte und Werkzeuge von zus. 30.000 € finanziert werden.
Die
Tilgungsaufwendungen für die Kredite sind in Höhe von 40.900 € kalkuliert.
Der Vermögensplan
wird auf der Einnahmenseite aus den erwirtschafteten
Abschreibungen mit
insgesamt 138.400 € finanziert, so dass im Wirtschaftsjahr eine Deckungslücke
von 252.500 € besteht, die nur durch eine Kreditaufnahme gedeckt werden
kann.
Entwicklung des
Schuldenstandes:
Schuldenstand am 31.12.18 520.300 € oder 35 €/EW 14.691
voraussichtlicher Schuldenstand am 31.12.19 579.100 €
oder 39 €/EW 14.691
voraussichtlicher Schuldenstand am 31.12.20 790.700 €
oder 54 €/EW 14.691
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt den vorlegten Entwurf für den Haushaltsplan 2020 zur Kenntnis und entscheidet über einzelne Änderungsanträge.
II. Finanzielle Auswirkung
Wie oben dargestellt.