Sachverhalt:
Gemäß § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg (GemO) müssen seit dem 18.02.2006 alle eingehenden Spenden,
welche die Stadt Kraichtal für ihre Einrichtungen (z. B. Heimatmuseum, Kultur,
Schulen, Kindergärten, Jugendarbeit, Feuerwehr, Eigenbetriebe usw.) erhält,
förmlich vom Gemeinderat zur Annahme beschlossen werden.
In der Anlage sind die im Zeitraum 27.11.2019 bis
23.04.2020 eingegangenen Geld- und Sachspenden an die Stadt Kraichtal
aufgelistet.
Spendenliste vom 27.11.2019 bis 23.04.2020
Spendenliste vom 27.11.2019 bis 23.04.2020 (nichtöffentlich)
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, die in der Anlage aufgeführten Spenden über insgesamt 13.539,00 € anzunehmen.
II.
Finanzielle Auswirkung
Mehreinnahmen der Stadt in Höhe der Spendenbeträge,
die bei den entsprechenden Haushaltsbereichen (Einrichtungen) vereinnahmt
werden.