Verabschiedung der Haushalts- und Wirtschaftspläne 2020

Betreff
Verabschiedung der Haushalts- und Wirtschaftspläne 2020 sowie der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2019 bis 2023
Beratung und Beschlussfassung über
1. die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020
2. die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2019 bis 2023
3. den Haushaltsbeschluss mit Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 für den
a) Eigenbetrieb "Stadtwerke Kraichtal, Betriebszweig Wasserversorgung"
b) Eigenbetrieb "Stadtwerke Kraichtal, Betriebszweig Abwasserbeseitigung"
c) Eigenbetrieb "Stadtwerke Kraichtal, Betriebszweig Bauhof"
Vorlage
20.0/094/2020
Aktenzeichen
902.4
Art
Beschlussvorlage

I.   Sachverhalt und Begründung

Gemäß § 81 Absatz 2 Gemeindeordnung ist die Haushaltssatzung vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung zu beraten und beschließen. Neu ist, dass nach § 85 Absatz 4 Gemeindeordnung auch der Finanzplan mit Investitionsprogramm spätestens mit dem Entwurf der Haushaltssatzung dem Gemeinderat vorzulegen ist und vom Gemeinderat spätestens mit der Haushaltssatzung zu beschließen ist.

 

Wir verweisen auf die den Gemeinderäten zu den bisherigen Haushaltsberatungen (Haushaltsstrukturkommission am 14.10.2019, 04.11.2019, 09.03.2020 und 22.04.2020 und Gemeinderat am 06.05.2020) zugegangenen Vorlagen über die Planentwürfe für das Haushaltsjahr 2020.

 

In der letzten Gemeinderatssitzung am 06.05.2020, in der der Haushaltsentwurf öffentlich eingebracht und in einer Präsentation die wesentlichsten Eckwerte erläutert wurden, ergaben sich in erster Linie durch Entscheidungen über Anträge der Fraktionen noch Änderungen, die in den Haushalt eingearbeitet wurden.

 

Änderungen des Haushaltsplanentwurfs 2020 aufgrund der Entscheidungen in der Gemeinderatssitzung am 06.05.2020 (siehe auch Anlage 1):

 

Produkt          52100000     Bauordnung

Sachkonto    44312000     Bebauungspläne

 

Der bisherige Ansatz von 85.000 € wurde um insgesamt 35.000 € erhöht. Hintergrund ist die Entscheidung des Gemeinderats in der Sitzung am 06.05.2020, für die Bebauungspläne für das Feuerwehrübungsgelände in Münzesheim 25.000 € und des Gewerbegebiets „Brückle“ in Unteröwisheim 10.000 € einzustellen.

 

Produkt          52100000     Bauordnung

Sachkonto    44312200     Stadtentwicklungspläne

 

Der bisherige Ansatz von 10.000 € wurde um 5.000 € erhöht. Hintergrund ist die Entscheidung des Gemeinderats in der Sitzung am 06.05.2020, für die Aktualisierung der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2008 für die Ortsumfahrung Oberacker mit Anbindung der beiden Gewerbegebiete in Münzesheim und Gochsheim Mittel einzustellen.

 

Kostenstelle 54100150     Feldwege, Wirtschaftswege

Sachkonto    42120000     Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens

 

Der bisherige Ansatz von 360.000 € wurde um 80.000 € gekürzt. Durch die späte Verabschiedung des Haushaltsplans 2020 ist es nicht mehr möglich, diese Mittel voll im Jahr 2020 zu bewirtschaften. Der Gemeinderat wurde hierüber in der Sitzung am 06.05.2020 informiert.

 

 

Des Weitern wurden in der Sitzung am 06.05.2020 noch Entscheidungen getroffen, die Auswirkungen auf den Finanzhaushalt 2020 und die Mittelfristige Finanzplanung bis 2023 haben. Diese wurden wie folgt in den Haushaltsplan bzw. in die Finanzplanung eingearbeitet:

 

Gebäudesanierung Feuerwehrhaus mit Vereinsnutzung in Menzingen

Unter der Kostenstelle 12605040 Feuerwehrhaus mit Vereinsnutzung in Menzingen wurde bei der Maßnahme mit der Nr. 712605040000 der Ansatz in Höhe von 20.000 € im Jahr 2020 gestrichen. Ebenso wurden die vorgesehenen Mittel in der Finanzplanung im Jahr 2021 in Höhe von 200.000 € für erwartete Zuschüsse und in Höhe von 400.000 € für die geplanten Sanierungsmaßnahmen ersatzlos gestrichen.

 

Neubau von 2 Garagen

Unter der Kostenstelle 12605050 Feuerwehrhaus mit Vereinsnutzung in Münzesheim wurde bei der Maßnahme mit der Nr. 712605050000 der Ansatz in Höhe von 25.000 € im Jahr 2020 gestrichen und dafür, wie oben bereits erläutert, diese Mittel für einen Bebauungsplan eingesetzt.

 

Breitbandversorgung Gewerbegebiete

Unter dem Produkt 53600000 Telekommunikationseinrichtungen wurde diese Maßnahme mit der Nr. 753600000000 angelegt und im Jahr 2020 ein Ansatz in Höhe von 40.000 € eingestellt.

 

Erweiterung Gewerbegebiet Klosteracker in Gochsheim

Unter dem Produkt 54100100 Gemeindestraßen wurde diese Maßnahme mit der Nr. 754100100202 angelegt und im Jahr 2020 ein Ansatz in Höhe von 50.000 € eingestellt.

 

Die Mittel für die „Behinderten Toilette“ im Rathaus in Münzesheim im Jahr 2021 wurden nicht zusätzlich eingestellt, da die Finanzierung über die in der Finanzplanung schon bisher eingestellten Mittel beim Sachkonto 42110000 im Jahr 2021 in Höhe von 1.200.000 € sichergestellt sein sollte.

 

Weitere Änderung:

Neben den Beschlüssen aus der Sitzung des Gemeinderates am 06.05.2020 haben sich noch Änderungen im Stellenplan bzgl. des Sachgebietes „Mensch und Gesellschaft“ ergeben. Durch eine Schwangerschaft soll interimsweise für die Mutterschutz- und Elternzeitvertretung eine weitere Stelle in Entgeltgruppe 10 TVöD ausgebracht werden. Dabei wurde festgestellt, dass weitere Mitarbeiterinnen des Sachgebietes nicht im Stellenplan enthalten waren. Dies wurde noch nachgeholt. Mit Personalmehrausgaben aufgrund dieser Änderung wird nicht gerechnet.

 

 

 

Durch die zuvor dargestellten Entwicklungen verändern sich die Eckwerte des Haushaltsplans und in der Finanzplanung wie folgt:

 

Das negative ordentliche Ergebnis verbessert sich geringfügig von 5.605.239 Euro um 40.000 auf 5.565.239 €. Der Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushalts verbessert sich ebenfalls um 40.000 € auf 3.060.430 €.

 

Zum Ende des Finanzplanungszeitraums am 31.12.2023 verbleiben der Stadt Kraichtal voraussichtlich liquide Eigenmittel in Höhe von rund 732.000 € (voraussichtliche Mindestliquidität liegt bei ca. 633.000 Euro).

 

Der Schuldenstand beträgt zum 31.12.2023 voraussichtlich rund 17,3 Millionen Euro.

 

 

Bei den drei Eigenbetrieben „Wasserversorgung“, „Abwasserbeseitigung“ und „Bauhof“ ergaben sich in der Gemeinderatssitzung am 06.05.2020 keine Änderungen.

Die jeweiligen Vorberichte zu den Planentwürfen sind dieser Vorlage beigefügt.

 

Elektronisch können die gesamten Pläne mit allen Anlagen über das Ratsinformationssystem abgerufen werden. Falls Bedarf an einer gedruckten Version besteht, bitten wir um Mitteilung an die Geschäftsstelle des Gemeinderates.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Haushaltsplan 2020, die mittelfristige Finanzplanung 2019 bis 2023 und die Wirtschaftspläne 2020 nach dem letzten Beratungsstand vom 06.05.2020 gemäß der beigefügten Haushaltssatzung für das Jahr 2020 und den beigefügten Haushaltsbeschlüssen 2020 für die drei Eigenbetriebe zu beschließen.

 

 

1.      Veränderungen Haushaltsplan gegenüber der Einbringung am 06.05.2020

2.      Stellenplan 2020

3.      Mittelfristiger Finanzplan - Ergebnishaushalt 2020

4.      Mittelfristiger Finanzplan - Finanzhaushalt 2020

5.      Veränderte Investitions- und Liquiditätsplanung gegenüber der Einbringung am 06.05.2020

6.      Haushaltssatzung 2020 der Stadt Kraichtal

7.      Feststellungsbeschluss der Wirtschaftspläne 2020 für den Eigenbetrieb Stadtwerke Kraichtal

a)     Betriebszweig Wasserversorgung

b)     Betriebszweig Abwasserbeseitigung

c)     Betriebszweig Bauhof

8.      Vorberichte zum Haushaltsplan und zu den drei Wirtschaftsplänen

9.      Haushaltsplan und Wirtschaftspläne 2020 (elektronisch)

 

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt

1.    die vorgelegte Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2020.

2.    die vorgelegte mittelfristige Finanzplanung 2019 bis 2013

3.    die vorgelegten Wirtschaftspläne (Erfolgs- und Vermögenspläne) für 2020 des Eigenbetriebs Stadtwerke Kraichtal

a)   Betriebszweig Wasserversorgung

b)   Betriebszweig Abwasserbeseitigung

c)   Betriebszweig Bauhof

jeweils entsprechend der beiliegenden Anlagen (Feststellungsbeschlüsse 2020).

 

 

II.   Finanzielle Auswirkung

Im Haushaltsplan bzw. in den Wirtschaftsplänen der drei Eigenbetriebe werden die finanziellen Vorgaben für die einzelnen Aufgabenbereiche der Stadt Kraichtal im Jahr 2020 festgesetzt.