I. Sachverhalt
und Begründung
Gemäß
§ 81 Absatz 2 Gemeindeordnung ist die Haushaltssatzung vom Gemeinderat in
öffentlicher Sitzung zu beraten und beschließen. Neu ist, dass nach § 85 Absatz
4 Gemeindeordnung auch der Finanzplan mit Investitionsprogramm spätestens mit
dem Entwurf der Haushaltssatzung dem Gemeinderat vorzulegen ist und vom
Gemeinderat spätestens mit der Haushaltssatzung zu beschließen ist.
Wir verweisen auf die den Gemeinderäten zu den
bisherigen Haushaltsberatungen (Haushaltsstrukturkommission am 14.10.2019,
04.11.2019, 09.03.2020 und 22.04.2020 und Gemeinderat am 06.05.2020)
zugegangenen Vorlagen über die Planentwürfe für das Haushaltsjahr 2020.
In der letzten Gemeinderatssitzung am 06.05.2020,
in der der Haushaltsentwurf öffentlich eingebracht und in einer Präsentation
die wesentlichsten Eckwerte erläutert wurden, ergaben sich in erster Linie
durch Entscheidungen über Anträge der Fraktionen noch Änderungen, die in den
Haushalt eingearbeitet wurden.
Änderungen des Haushaltsplanentwurfs 2020
aufgrund der Entscheidungen in der Gemeinderatssitzung am 06.05.2020 (siehe
auch Anlage 1):
Produkt 52100000 Bauordnung
Sachkonto 44312000 Bebauungspläne
Der bisherige Ansatz von 85.000 € wurde um
insgesamt 35.000 € erhöht. Hintergrund ist die Entscheidung des Gemeinderats in
der Sitzung am 06.05.2020, für die Bebauungspläne für das
Feuerwehrübungsgelände in Münzesheim 25.000 € und des Gewerbegebiets „Brückle“
in Unteröwisheim 10.000 € einzustellen.
Produkt 52100000 Bauordnung
Sachkonto 44312200 Stadtentwicklungspläne
Der bisherige Ansatz von 10.000 € wurde um
5.000 € erhöht. Hintergrund ist die Entscheidung des Gemeinderats in der
Sitzung am 06.05.2020, für die Aktualisierung der Machbarkeitsstudie aus dem
Jahr 2008 für die Ortsumfahrung Oberacker mit Anbindung der beiden
Gewerbegebiete in Münzesheim und Gochsheim Mittel einzustellen.
Kostenstelle 54100150 Feldwege,
Wirtschaftswege
Sachkonto 42120000 Unterhaltung
des sonstigen unbeweglichen Vermögens
Der bisherige Ansatz von 360.000 € wurde um
80.000 € gekürzt. Durch die späte Verabschiedung des Haushaltsplans 2020 ist es
nicht mehr möglich, diese Mittel voll im Jahr 2020 zu bewirtschaften. Der
Gemeinderat wurde hierüber in der Sitzung am 06.05.2020 informiert.
Des Weitern wurden in der Sitzung am 06.05.2020
noch Entscheidungen getroffen, die Auswirkungen auf den Finanzhaushalt 2020 und
die Mittelfristige Finanzplanung bis 2023 haben. Diese wurden wie folgt in den
Haushaltsplan bzw. in die Finanzplanung eingearbeitet:
Gebäudesanierung
Feuerwehrhaus mit Vereinsnutzung in Menzingen
Unter der Kostenstelle 12605040 Feuerwehrhaus mit
Vereinsnutzung in Menzingen wurde bei der Maßnahme mit der Nr. 712605040000 der
Ansatz in Höhe von 20.000 € im Jahr 2020 gestrichen. Ebenso wurden die
vorgesehenen Mittel in der Finanzplanung im Jahr 2021 in Höhe von
200.000 € für erwartete Zuschüsse und in Höhe von 400.000 € für die
geplanten Sanierungsmaßnahmen ersatzlos gestrichen.
Neubau
von 2 Garagen
Unter der Kostenstelle 12605050 Feuerwehrhaus mit
Vereinsnutzung in Münzesheim wurde bei der Maßnahme mit der Nr. 712605050000
der Ansatz in Höhe von 25.000 € im Jahr 2020 gestrichen und dafür, wie
oben bereits erläutert, diese Mittel für einen Bebauungsplan eingesetzt.
Breitbandversorgung
Gewerbegebiete
Unter dem Produkt 53600000 Telekommunikationseinrichtungen
wurde diese Maßnahme mit der Nr. 753600000000 angelegt und im Jahr 2020 ein
Ansatz in Höhe von 40.000 € eingestellt.
Erweiterung
Gewerbegebiet Klosteracker in Gochsheim
Unter dem Produkt 54100100 Gemeindestraßen wurde
diese Maßnahme mit der Nr. 754100100202 angelegt und im Jahr 2020 ein Ansatz in
Höhe von 50.000 € eingestellt.
Die Mittel für die „Behinderten Toilette“ im Rathaus in Münzesheim im Jahr 2021 wurden
nicht zusätzlich eingestellt, da die Finanzierung über die in der Finanzplanung
schon bisher eingestellten Mittel beim Sachkonto 42110000 im Jahr 2021 in Höhe
von 1.200.000 € sichergestellt sein sollte.
Weitere
Änderung:
Neben den Beschlüssen aus der Sitzung des Gemeinderates am
06.05.2020 haben sich noch Änderungen im Stellenplan bzgl. des Sachgebietes
„Mensch und Gesellschaft“ ergeben. Durch eine Schwangerschaft soll
interimsweise für die Mutterschutz- und Elternzeitvertretung eine weitere
Stelle in Entgeltgruppe 10 TVöD ausgebracht werden. Dabei wurde festgestellt,
dass weitere Mitarbeiterinnen des Sachgebietes nicht im Stellenplan enthalten
waren. Dies wurde noch nachgeholt. Mit Personalmehrausgaben aufgrund dieser
Änderung wird nicht gerechnet.
Durch die zuvor dargestellten Entwicklungen
verändern sich die Eckwerte des Haushaltsplans und in der Finanzplanung wie
folgt:
Das negative ordentliche Ergebnis verbessert sich
geringfügig von 5.605.239 Euro um 40.000 auf 5.565.239 €. Der
Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushalts verbessert sich ebenfalls um
40.000 € auf 3.060.430 €.
Zum Ende des Finanzplanungszeitraums am
31.12.2023 verbleiben der Stadt Kraichtal voraussichtlich liquide Eigenmittel
in Höhe von rund 732.000 € (voraussichtliche Mindestliquidität liegt bei ca.
633.000 Euro).
Der Schuldenstand beträgt zum 31.12.2023
voraussichtlich rund 17,3 Millionen Euro.
Bei den drei Eigenbetrieben „Wasserversorgung“,
„Abwasserbeseitigung“ und „Bauhof“ ergaben sich in der Gemeinderatssitzung am
06.05.2020 keine Änderungen.
Die jeweiligen Vorberichte zu den Planentwürfen
sind dieser Vorlage beigefügt.
Elektronisch können die gesamten Pläne mit allen
Anlagen über das Ratsinformationssystem abgerufen werden. Falls Bedarf an einer
gedruckten Version besteht, bitten wir um Mitteilung an die Geschäftsstelle des
Gemeinderates.
Die Verwaltung schlägt vor, den Haushaltsplan
2020, die mittelfristige Finanzplanung 2019 bis 2023 und die Wirtschaftspläne
2020 nach dem letzten Beratungsstand vom 06.05.2020 gemäß der beigefügten
Haushaltssatzung für das Jahr 2020 und den beigefügten Haushaltsbeschlüssen
2020 für die drei Eigenbetriebe zu beschließen.
1. Veränderungen Haushaltsplan gegenüber der Einbringung am 06.05.2020
2. Stellenplan 2020
3. Mittelfristiger
Finanzplan - Ergebnishaushalt 2020
4. Mittelfristiger Finanzplan - Finanzhaushalt 2020
5. Veränderte Investitions- und Liquiditätsplanung gegenüber der Einbringung am 06.05.2020
6. Haushaltssatzung
2020 der Stadt Kraichtal
7. Feststellungsbeschluss der Wirtschaftspläne 2020 für den Eigenbetrieb Stadtwerke Kraichtal
a) Betriebszweig
Wasserversorgung
b) Betriebszweig Abwasserbeseitigung
c) Betriebszweig Bauhof
8. Vorberichte zum Haushaltsplan und zu den drei Wirtschaftsplänen
9. Haushaltsplan
und Wirtschaftspläne 2020 (elektronisch)
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt
1.
die
vorgelegte Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2020.
2.
die
vorgelegte mittelfristige Finanzplanung 2019 bis 2013
3.
die
vorgelegten Wirtschaftspläne (Erfolgs- und Vermögenspläne) für 2020 des
Eigenbetriebs Stadtwerke Kraichtal
a)
Betriebszweig
Wasserversorgung
b)
Betriebszweig
Abwasserbeseitigung
c)
Betriebszweig
Bauhof
jeweils entsprechend der beiliegenden Anlagen
(Feststellungsbeschlüsse 2020).
II. Finanzielle Auswirkung
Im Haushaltsplan bzw. in den Wirtschaftsplänen der drei Eigenbetriebe
werden die finanziellen Vorgaben für die einzelnen Aufgabenbereiche der Stadt
Kraichtal im Jahr 2020 festgesetzt.