Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen

Betreff
Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen
Vorlage
80.1/168/2020
Art
Beschlussvorlage

I.   Sachverhalt und Begründung

 

§ 8 des Personenbeförderungsgesetzes sieht vor, dass bis zum 01.01.2022 eine vollständige Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr erreicht wird. Dazu gehört auch der barrierefreie Ausbau von Bushaltestellen. Die Verantwortung für die Herstellung der Haltestelleninfrastruktur liegt dabei bei den Kommunen.

 

Grundsätzlich soll dieser Umbau bis zum 01.01.2022 erfolgen. Da im Landkreis Karlsruhe jedoch rund 97% aller Haltestellen umgebaut werden müssen, kann dieser Umbau auf mehrere Jahre verteilt erfolgen. Für Kraichtal bedeutet dies, dass in einem ersten Schritt im kommenden Jahr in jedem Stadtteil eine barrierefreie Bushaltestelle entstehen soll. Derzeit gibt es in allen Stadtteilen insgesamt 36 Bushaltestellen. Davon sind zwei barrierefrei (Menzingen Bahnhof und Landshausen Röhrbrunnen). Die übrigen 34 müssen nach und nach umgebaut werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, zunächst im Jahr 2021 7 Bushaltestellen in den übrigen Stadtteilen umzubauen. Damit wäre eine Kernforderung erfüllt. Die entsprechenden Mittel hierfür werden für den Haushalt 2021 angemeldet.

 

Es besteht die Möglichkeit, eine grundsätzliche Förderung zu beantragen. Die Verwaltung wird dies kurzfristig tun. Im Falle einer grundsätzlichen Förderzusage können dann die jeweiligen konkret geplanten Maßnahmen zur Förderung eingereicht werden. Der Fördersatz beträgt in der Regel 50%.

 

Im Zuge der Planungen wird dabei auch geprüft werden, ob einzelne Bushaltestellen auch entfallen können. Auch werden wir auf Anregung aus dem GR prüfen, ob an den Haltestellen z. B. Fahrradboxen o.ä., aufgestellt werden können und mit welchen Kosten dies verbunden wäre.

 

Liste Kraichtaler Bushaltestellen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat nimmt die Verpflichtung der Stadt Kraichtal zum Umbau der Bushaltestellen zur Kenntnis und stimmt der Antragstellung zum Förderprogramm zu.

 

II.   Finanzielle Auswirkung

 

Im laufenden Haushalt keine.