Bürgermeisterwahl 2021 a) Bildung eines Gemeindewahlausschusses b) Ausschreibung der Stelle c) Veranstaltungen zur Vorstellung der Bewerber

Betreff
Bürgermeisterwahl 2021
a) Bildung eines Gemeindewahlausschusses
b) Ausschreibung der Stelle
c) Veranstaltungen zur Vorstellung der Bewerber
Vorlage
10.0/172/2020
Art
Beschlussvorlage

I.   Sachverhalt und Begründung

 

a) Nach § 21 Abs. 1 Kommunalwahlordnung sind die Wahlorgane für jede Wahl neu zu bilden. Wichtigstes Wahlorgan ist der Gemeindewahlausschuss, der die Bürgermeisterwahl leitet und das Ergebnis ermittelt und feststellt. Nach der gesetzlichen Regelung besteht der Gemeindewahlausschuss aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzern sowie deren Vertreter. Da Bürgermeister Hintermayer erklärt hat, für eine Wiederwahl nicht mehr zur Verfügung zu stehen, übernimmt er kraft Gesetzes das Amt des Vorsitzenden. In Abstimmung mit den Fraktionen des Gemeinderates wird im Weiteren folgende Besetzung vorgeschlagen (die stellv. Beisitzer kommen nur bei Verhinderung zum Einsatz):

 

Vorsitzender:                                                                                                                    Ulrich  Hintermayer (Bürgermeister)

 

Beisitzer und stellv. Vorsitzender:     Reinhard Müller (2. Bürgermeisterstellvertreter)

Vertreterin:                                         Nicole Dutzi

 

Beisitzer:                                              Annerose Bahm

Vertreter:                                            Christian Sommer

 

Beisitzer:                                              Ruth Römpert

Vertreter:                                            Bernhard Stolzenberger

 

Beisitzer:                                              Rudi Schmiederer

Vertreter:                                             Angelo Castellano

                                   

b) Der Gemeinderat hat in dieser Sitzung die Wahltermine und die Einreichungsfristen festgelegt. Damit diese eingehalten werden können, muss die Ausschreibung der Stelle am 30. Dezember 2020 erfolgen. Stellenausschreibungen für Bürgermeister erfolgen im Staatsanzeiger Baden-Württemberg. Sie werden danach üblicherweise nachrichtlich im Mitteilungsblatt und auf der Homepage veröffentlicht. Der vollständige Ausschreibungstext, der weitgehend von gesetzlichen Vorgaben bestimmt wird, ist der Vorlage zur Kenntnisnahme beigefügt.

 

c) Nach § 47 Abs. 2 der Gemeindeordnung kann die Gemeinde den zugelassenen Bewerbern Gelegenheit geben, sich den Bürgern in öffentlichen Versammlungen vorzustellen. Sofern die Rahmenbedingungen, gerade mit Blick auf Corona, dies zulassen, sollen, wie bisher üblich, drei Veranstaltungen an folgenden Terminen und Orten stattfinden:

 

Freitag, 26. Februar 2021                  Stadtteil Unteröwisheim, Mehrzweckhalle

Montag, 01. März 2021                     Stadtteil Münzesheim, Mehrzweckhalle                   

Mittwoch, 03. März 2021                   Stadtteil Menzingen, Mehrzweckhalle

 

Das Stattfinden, wie auch die Regularien für eventuelle Veranstaltungen, werden - auch in Abhängigkeit der coronabedingten Entwicklung bzw. von der Anzahl der eingegangenen Bewerbungen - zu einem späteren Zeitpunkt durch den Gemeindewahlausschuss festgelegt. Im Falle der Absage öffentlicher Informationsveranstaltungen soll nach Möglichkeit eine andere geeignete Form der Vorstellung der Bewerber gefunden werden (Streaming, Videovorstellungen etc.).

 

 

HINWEIS

 

Information zur Nutzung von Wahlverwaltungs-Software

Zur organisatorischen Durchführung der verschiedenen Wahlen war bisher das Programmsystem „WINWvis“ im Einsatz. Damit konnten alle anfallenden Aufgaben, von der Wahlhelferverwaltung über die Ermittlung des Wahlergebnisses bis hin zur Präsentation, bearbeitet werden. Dieses System wurde durch unser Rechenzentrum (Komm.ONE) betreut. Ein wesentlicher Vorteil ist, dass auch das Landratsamt mit demselben Programm arbeitet. Insofern war ein Datenaustausch gewährleistet.

Nachdem dieses Produkt schon sehr viele Jahre im Einsatz ist und bestimmte technische Grenzen erreicht wurden, ist eine weitere Entwicklung nicht mehr sinnvoll. Deshalb wurde das Programm von unserem Rechenzentrum aktuell zum 31.12.2020 gekündigt. Parallel wurde ein neues System entwickelt, das die heutigen technischen und organisatorischen Anforderungen (z. B. das Thema Datenschutz) erfüllt. Dieses System mit dem Namen „Wahlmanager“ wird in der Rechenzentrums-Cloud betrieben. Die Neueinführung des Produkts und der Aufbau der neuen zentralen Hochverfügbarkeitsinfrastruktur verursacht sehr hohe Investitionskosten und einen großen Personalaufwand, was einen relativ hohen Einführungspreis zur Folge hat.

 

Nach dem Angebot von Komm.ONE betragen die Kosten:

 

Einmalige Leistungen, gestaffelt nach der Einwohnerzahl laut dem Statistischen Landesamt:

1. Basissystem (Größenklasse 10.001 – 15.000 Einwohner)                     13.488,77 €

2. Wahlhelferverwaltung                                                                              2.749,91 €

   Gesamt                                                                                                       16.238,68 €

 

Jährliche Kosten für Wartung und Support

1. Basissystem (Größenklasse 10.001 – 15.000 Einwohner)                       2.697,75 €

2. Wahlhelferverwaltung                                                                                 549,98 €

   Gesamt                                                                                                         3.247,73 €

 

Die Kosten zur Einführung werden erst in 2021 fällig. Da aber in Kürze die Vorbereitungen zur Landtags- und Bürgermeisterwahl beginnen, muss die Bestellung jetzt im Vorgriff auf die Haushaltsplanung für das kommende Jahr erfolgen.

Da wir für die Durchführung der Wahlen dringend auf ein entsprechendes System angewiesen sind und inzwischen keine anderen Anbieter für Wahlsoftware am Markt sind, sehen wir dazu keine Alternative. Auch das Landratsamt wird auf dieses Produkt migrieren. Sollte der Haushalt 2021 rechtzeitig verabschiedet sein, erübrigt sich die Außerplanmäßigkeit bei Fälligkeit im Jahr 2021.

 

 

 

Stellenausschreibung

Beschlussvorschlag:

 

a) Zur Durchführung der Bürgermeisterwahl 2021 bildet der Gemeinderat einen      Gemeindewahlausschuss, wie in der Vorlage dargestellt.

b) Die Stelle des Bürgermeisters der Stadt Kraichtal wird im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg vom 30. Dezember 2020 mit dem der Vorlage beigefügten Text öffentlich ausgeschrieben.

c) Zur Vorstellung der Bewerber werden - vorbehaltlich der coronabedingten Lageentwicklung - die in der Vorlage genannten öffentlichen                 Veranstaltungen durchgeführt. Die Festlegung der Regeln für diese Veranstaltungen wird dem Gemeindewahlausschuss übertragen.

 

 

II.   Finanzielle Auswirkung

 

Kosten für ehrenamtliche Tätigkeit zzgl. Bereitstellung der Räumlichkeiten (interne Verrechnung) sowie Verpflegung und Materialkosten.

 

Kosten Wahlverwaltungs-Software, siehe oben.