I. Sachverhalt
und Begründung
a) Nach § 21 Abs. 1 Kommunalwahlordnung sind die
Wahlorgane für jede Wahl neu zu bilden. Wichtigstes Wahlorgan ist der
Gemeindewahlausschuss, der die Bürgermeisterwahl leitet und das Ergebnis
ermittelt und feststellt. Nach der gesetzlichen Regelung besteht der
Gemeindewahlausschuss aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und mindestens
zwei Beisitzern sowie deren Vertreter. Da Bürgermeister Hintermayer erklärt
hat, für eine Wiederwahl nicht mehr zur Verfügung zu stehen, übernimmt er kraft
Gesetzes das Amt des Vorsitzenden. In Abstimmung mit den Fraktionen des Gemeinderates
wird im Weiteren folgende Besetzung vorgeschlagen (die stellv. Beisitzer kommen
nur bei Verhinderung zum Einsatz):
Vorsitzender: Ulrich Hintermayer (Bürgermeister)
Beisitzer und stellv. Vorsitzender: Reinhard Müller (2.
Bürgermeisterstellvertreter)
Vertreterin: Nicole
Dutzi
Beisitzer: Annerose Bahm
Vertreter:
Christian Sommer
Beisitzer: Ruth Römpert
Vertreter:
Bernhard Stolzenberger
Beisitzer:
Rudi Schmiederer
Vertreter:
Angelo Castellano
b) Der Gemeinderat hat in dieser Sitzung die
Wahltermine und die Einreichungsfristen festgelegt. Damit diese eingehalten
werden können, muss die Ausschreibung der Stelle am 30. Dezember 2020 erfolgen.
Stellenausschreibungen für Bürgermeister erfolgen im Staatsanzeiger
Baden-Württemberg. Sie werden danach üblicherweise nachrichtlich im
Mitteilungsblatt und auf der Homepage veröffentlicht. Der vollständige
Ausschreibungstext, der weitgehend von gesetzlichen Vorgaben bestimmt wird, ist
der Vorlage zur Kenntnisnahme beigefügt.
c) Nach § 47 Abs. 2 der Gemeindeordnung kann die
Gemeinde den zugelassenen Bewerbern Gelegenheit geben, sich den Bürgern in
öffentlichen Versammlungen vorzustellen. Sofern die Rahmenbedingungen, gerade
mit Blick auf Corona, dies zulassen, sollen, wie bisher üblich, drei
Veranstaltungen an folgenden Terminen und Orten stattfinden:
Freitag, 26. Februar 2021 Stadtteil Unteröwisheim, Mehrzweckhalle
Montag, 01. März 2021 Stadtteil Münzesheim, Mehrzweckhalle
Mittwoch, 03. März 2021 Stadtteil Menzingen, Mehrzweckhalle
Das Stattfinden, wie auch die Regularien für
eventuelle Veranstaltungen, werden - auch in Abhängigkeit der coronabedingten
Entwicklung bzw. von der Anzahl der eingegangenen Bewerbungen - zu einem späteren
Zeitpunkt durch den Gemeindewahlausschuss festgelegt. Im Falle der Absage
öffentlicher Informationsveranstaltungen soll nach Möglichkeit eine andere
geeignete Form der Vorstellung der Bewerber gefunden werden (Streaming,
Videovorstellungen etc.).
HINWEIS
Information zur
Nutzung von Wahlverwaltungs-Software
Zur organisatorischen Durchführung der verschiedenen Wahlen war bisher das Programmsystem „WINWvis“ im Einsatz. Damit konnten alle anfallenden Aufgaben, von der Wahlhelferverwaltung über die Ermittlung des Wahlergebnisses bis hin zur Präsentation, bearbeitet werden. Dieses System wurde durch unser Rechenzentrum (Komm.ONE) betreut. Ein wesentlicher Vorteil ist, dass auch das Landratsamt mit demselben Programm arbeitet. Insofern war ein Datenaustausch gewährleistet.
Nachdem dieses Produkt schon sehr viele Jahre im Einsatz ist und bestimmte technische Grenzen erreicht wurden, ist eine weitere Entwicklung nicht mehr sinnvoll. Deshalb wurde das Programm von unserem Rechenzentrum aktuell zum 31.12.2020 gekündigt. Parallel wurde ein neues System entwickelt, das die heutigen technischen und organisatorischen Anforderungen (z. B. das Thema Datenschutz) erfüllt. Dieses System mit dem Namen „Wahlmanager“ wird in der Rechenzentrums-Cloud betrieben. Die Neueinführung des Produkts und der Aufbau der neuen zentralen Hochverfügbarkeitsinfrastruktur verursacht sehr hohe Investitionskosten und einen großen Personalaufwand, was einen relativ hohen Einführungspreis zur Folge hat.
Nach dem Angebot von Komm.ONE betragen die Kosten:
Einmalige Leistungen, gestaffelt nach der Einwohnerzahl laut dem Statistischen Landesamt:
1. Basissystem (Größenklasse 10.001 – 15.000 Einwohner) 13.488,77 €
2. Wahlhelferverwaltung 2.749,91 €
Gesamt 16.238,68
€
Jährliche Kosten
für Wartung und Support
1. Basissystem (Größenklasse 10.001 – 15.000 Einwohner) 2.697,75 €
2. Wahlhelferverwaltung 549,98 €
Gesamt 3.247,73
€
Die Kosten zur Einführung werden erst in 2021 fällig. Da aber in Kürze die Vorbereitungen zur Landtags- und Bürgermeisterwahl beginnen, muss die Bestellung jetzt im Vorgriff auf die Haushaltsplanung für das kommende Jahr erfolgen.
Da wir für die Durchführung der Wahlen dringend auf ein entsprechendes System angewiesen sind und inzwischen keine anderen Anbieter für Wahlsoftware am Markt sind, sehen wir dazu keine Alternative. Auch das Landratsamt wird auf dieses Produkt migrieren. Sollte der Haushalt 2021 rechtzeitig verabschiedet sein, erübrigt sich die Außerplanmäßigkeit bei Fälligkeit im Jahr 2021.
Stellenausschreibung
Beschlussvorschlag:
a) Zur Durchführung der Bürgermeisterwahl 2021 bildet der Gemeinderat einen Gemeindewahlausschuss, wie in der Vorlage dargestellt.
b) Die Stelle des Bürgermeisters der Stadt Kraichtal wird im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg vom 30. Dezember 2020 mit dem der Vorlage beigefügten Text öffentlich ausgeschrieben.
c) Zur Vorstellung der Bewerber werden - vorbehaltlich der coronabedingten Lageentwicklung - die in der Vorlage genannten öffentlichen Veranstaltungen durchgeführt. Die Festlegung der Regeln für diese Veranstaltungen wird dem Gemeindewahlausschuss übertragen.
II. Finanzielle Auswirkung
Kosten für ehrenamtliche Tätigkeit zzgl. Bereitstellung der Räumlichkeiten (interne Verrechnung) sowie Verpflegung und Materialkosten.
Kosten Wahlverwaltungs-Software, siehe oben.