I Sachverhalt und Begründung
In den Kraichtaler Kindergärten stehen umfangreiche Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen für Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt zur Verfügung. Die derzeit gültigen Nutzungsentgelte hierfür wurden am 23.10.2019 vom Gemeinderat beschlossen und werden seit 1. Januar 2020 in den städtischen und kirchlichen Kindertageseinrichtungen in Kraichtal erhoben.
Als Orientierungshilfe für die Ausgestaltung der Elternbeiträge dienen die gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der kommunalen Landesverbände in Baden-Württemberg. Alle Verbände halten an der Einigung fest, einen Kostendeckungsgrad von 20 % durch Elternbeteiligung anzustreben.
Der Kostendeckungsgrad der Elternbeiträge an den Betriebskosten lag im Jahr 2020 in Kraichtal bei rund 18,5 %.
Aufgrund der steigenden Kosten und dem Wunsch nach Annäherung an den Kostendeckungsgrad von 20 %, ist eine Erhöhung der Elternbeiträge zielführend. In der Sitzung des Kindergartenausschusses am 02. November 2020 wurden die von der Verwaltung vorgeschlagenen Elternbeiträge unter Berücksichtigung des daraus entstehenden Kostendeckungsgrades vorberaten und einstimmig gebilligt.
Bei der Gestaltung der Elternbeiträge lag der Fokus auf zwei wichtigen Aspekten: Familienfreundlichkeit und Wirtschaftlichkeit. Die Vereinbarkeit der beiden Gesichtspunkte stellt eine Herausforderung dar, der man mit der vorgeschlagenen und überwiegend sehr moderaten Erhöhung, bestmöglich gerecht wird. Die Empfehlungen der Kirchen und kommunalen Landesverbände liegen in fast allen Fällen deutlich über den von der Verwaltung vorgeschlagenen Beiträgen.
Die vorgeschlagenen Elternbeiträge liegen bei den Betreuungsangeboten nur rund ein bis drei Prozent über den seit Januar 2020 erhobenen Beiträgen.
Die Gestaltung der Elternbeiträge nach der sogenannten familienbezogenen Sozialstaffelung ist selbstverständlich berücksichtigt. Von Familien, in deren Haushalt weitere Kinder unter 18 Jahren leben, wird ein entsprechend der Anzahl der Kinder verringerter Beitrag erhoben.
Unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Belegung im kommenden Jahr ergibt sich durch die neuen Elternbeiträge nach der aktuellen Berechnungsgrundlage ein Kostendeckungsgrad von rund 19 %.
Die in der Anlage ersichtlichen Vorschläge sollen ab Januar 2021 einheitlich in allen Kraichtaler Kindergärten angewendet werden. Sobald das Votum des Gemeinderates vorliegt, werden in den kirchlichen Gremien die Entscheidungen für ihre Einrichtungen getroffen.
1. Rundschreiben des
Gemeindetages zu den Elternbeiträgen in Kindertagesstätten
2.
Beratungsunterlagen Kindergartenausschuss vom 02. November 2020 (Übersicht der
Beiträge, Deckungsgrade und Empfehlungen des Gemeindetages im Vergleich)
3. Vorschlag für Elternbeiträge in Kraichtal ab Januar 2021
Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat stimmt dem Verwaltungsvorschlag zu, die Elternbeiträge für alle Betreuungsformen gemäß Anlage 3 ab 1. Januar 2021 zusätzlich für die kirchlichen Kindergärten zu empfehlen.
2. Die
Elternbeiträge werden in den städtischen Kindergärten „Sonnenwinkel“ in
Neuenbürg und „Arche Noah“ in Unteröwisheim entsprechend Anlage 3 ab 1. Januar
2021 erhoben.
II. Finanzielle Auswirkung
Durch die Anpassung der Elternbeiträge ab Januar 2021 ist in den städtischen Kindergärten bei Vollauslastung im Vergleich zum Vorjahr mit Mehreinnahmen von rund 3.000 € zu rechnen, davon 1.000 € in Neuenbürg und 2.000 € in Unteröwisheim.