Verkehr: Scoping B 35 Bruchsal Ostumfahrung und Resolution „Querspange“ L 554

Betreff
Verkehr: Scoping B 35 Bruchsal Ostumfahrung und Resolution „Querspange“ L 554
Vorlage
10.0/188/2020
Art
Beschlussvorlage

I.   Sachverhalt und Begründung             

 

Scoping-Verfahren des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur B 35 Ortsumfahrung Bruchsal

 

Zur innerörtlichen Entlastung der Kernstadt der Stadt Bruchsal vom Durchgangsverkehr plant das Regierungspräsidium Karlsruhe als zuständige Straßenbaubehörde (Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg), die Fortsetzung der B35-Ortsumfahrung Bruchsal.

 

Üblicherweise findet im Rahmen derartiger Planungsvorhaben eine Beteiligung der Träger von Belangen bzw. eine öffentliche Besprechung mit den Beteiligten statt. Angesichts der Corona-Pandemie wird seitens des Vorhabenträgers davon abgesehen und ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. In dem sogenannten Scoping-Verfahren sollen nun der für das Planfeststellungsverfahren im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung zu untersuchende Inhalt und Umfang sowie die Detailtiefe der Angaben mit den relevanten Behörden, deren umweltbezogener Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird sowie mit den vom Bund oder Land anerkannten Naturschutzvereinigungen, festgelegt werden. Der Sache nach ergibt sich im Positiven für den Vorhabenträger in diesem Zusammenhang die Gelegenheit, sich über die umweltspezifischen Aspekte hinaus in diesem frühen Planungsstadium Anregungen einzuholen, die potenzielle Probleme oder Konflikte aufzeigen können, um diese bei der weiteren Planung bereits zu berücksichtigen.

 

Die Verwaltung hat nach Kenntnisnahme des Verfahrens aus der Presse den Gemeinderat bereits unmittelbar informiert. Die Verwaltung schlägt nun dem Gemeinderat vor, neben den für die Stadt interessanten Fernlärmwirkungen insbesondere auch zu fordern, dass zu dem dringend erforderlichen Entlastungseffekt für die Ortsdurchfahrten in Kraichtal, insbesondere Unteröwisheim, im Weiteren vor allem Münzesheim und Oberacker sowie analog in Ubstadt, betreffend die L 554 mit einer derzeitigen täglichen Belastung von rund 19.500 Fahrzeugen und hohem LKW-Anteil, für alle zur Diskussion stehenden Varianten ein voll umfänglicher Nachweis der Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen B 3/L 554 seitens des Vorhabenträgers zu führen ist.

 

Ziel muss eine Entlastung sein, wofür der Nachweis in den zur Verfügung gestellten Unterlagen fehlt und dieser daher noch zu erbringen ist.

 

 

Bundesverkehrswegeplan/Generalverkehrsplan Baden-Württemberg

 

Neben der Stellungnahme im Scoping-Verfahren bietet es sich zeitgleich an, auf das generelle Verkehrsproblem erneut deutlich hinzuweisen. Um eine effektive Entlastung der neuralgischen Strecke B 3/L 554 zu erreichen ist es nach allen bisherigen Erkenntnissen erforderlich, dass eine Verbindung zwischen der L 554 im Verlauf zwischen Münzesheim und Unteröwisheim und der geplanten B 35-Ostumfahrung geschaffen wird. In der Vergangenheit wurde der skizzierte Verlauf unter der Bezeichnung „Querspange“ geführt und war im Generalverkehrsplan des Landes Baden-Württemberg in den 1990er Jahren vorgesehen. Derzeit ist dieser Entlastungsstrang nicht mehr in der Landesstraßenplanung abgebildet, da er               -nachdem die Weiterplanung der B35-Ost zunächst nicht weiter verfolgt wurde- als obsolet angesehen wurde.

 

Insoweit ist es geboten, gemeinsam mit der ebenfalls betroffenen Nachbargemeinde Ubstadt-Weiher, diese notwendige Forderung aufzusetzen und mit einer Resolution den Anspruch auf diese verkehrswichtige Trasse an die Landesregierung heranzutragen bzw. die Wiederaufnahme des Vorhabens zu fordern.

 

Die Verwaltungen haben vereinbart, in den Sitzungen des Gemeinderates in Ubstadt-Weiher am 17.11.2020 bzw. in Kraichtal am 25.11.2020 die Entscheidung gleichlautend treffen zu wollen. Damit soll der gemeinsamen Forderung der verkehrsgeplagten Kommunen Nachdruck verliehen werden. Der Gemeinderat wird entsprechend um Zustimmung gebeten.

 

 

Anlage 1: Unterlagen Scoping, RP KA

Anlage 2: Scoping Varianten und Luftbilddarstellung, RP KA

Anlage 3: Resolution

 

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Gemeinderat beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Stellungnahme zum Scoping-Verfahren für die Bundesstraße 35, Ortsumfahrung Bruchsal-Ost und beauftragt die Verwaltung mit der Äußerung dieser im laufenden Verfahren.

 

2.    Der Gemeinderat beschließt, gemäß dem Wortlaut beigefügter Resolution (Anlage 4), gegenüber der Landesregierung die Forderung nach einer Verkehrsentlastung der Landesstraße 554 in den Ortsdurchfahrten von Kraichtal und Ubstadt zu erheben.

 

II.   Finanzielle Auswirkung

 

Die Stellungnahme zum Scoping bzw. die Resolution haben keine finanziellen Auswirkungen.