I. Sachverhalt
und Begründung
Gemäß § 81 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
(GemO) ist die Haushaltssatzung inklusive all ihrer Pflichtbestandteile und
–anlagen nach der GemO, Gemeindehaushaltsverordnung für Baden-Württemberg
(GemHVO) und der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über den
Produktrahmen für die Gliederung der Haushalte, den Kontenrahmen und weitere
Muster für die Haushaltswirtschaft der Gemeinden (VwV-PuK) vom Gemeinderat in
öffentlicher Sitzung zu beraten und beschließen. Die öffentliche Beratung über
die Entwürfe hat am 19. Mai 2021 stattgefunden.
Die Anlagen zu dieser Vorlage sollen der Öffentlichkeit in digitaler Form bereitgestellt werden. Ferner wird bei Bedarf von gedruckten Exemplaren (Ringbuchlochung) um Rückmeldung bis 21.06.2021 an kkri201a@kraichtal.de inkl. Angabe der gewünschten Anzahl gebeten.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt
jeweils entsprechend der beiliegenden Anlagen (Feststellungsbeschlüsse für 2021).
II. Finanzielle Auswirkung
Hiermit wird die
weitere Wirtschaftsführung für die Stadt Kraichtal entsprechend den
Darstellungen festgeschrieben.