I. Sachverhalt
und Begrüdnung
Auf dem bereits bebauten
Grundstück Staarenbergstraße 16, Flst. Nr. 10691 im Stadtteil Unteröwisheim
soll der Neubau von zwei Dachgauben sowie der Ausbau des Dachgeschosses
erfolgen.
Das Baugrundstück liegt
innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans „Staarenberg - Welzemer -
Lämmle - 1. Änderung“ aus dem Jahr 1971.
Nach den Festsetzungen des
Bebauungsplans ist das vorliegende Vorhaben in dieser Ausführung nicht
genehmigungsfähig. Zur Umsetzung des geplanten Vorhabens ist eine Befreiung von
den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich.
Gemäß § 4 der schriftlichen Festsetzungen des Bebauungsplans sind Dachaufbauten nicht gestattet. Im Plangebiet finden sich jedoch bereits mehrere genehmigte Beispielfälle, so wurde beispielsweise in der Gemeinderatssitzung am 19.05.2021 einer ähnlichen Befreiung zugestimmt.
Aufgrund der oben aufgeführten rechtlichen und fachlichen Würdigung empfiehl die Verwaltung dem Gemeinderat, der Befreiung zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen herzustellen.
Beschlussvorschlag:
Der Befreiung zur Errichtung von zwei Dachgauben wird zugestimmt und das Einvernehmen gem. §36 i.V.m. §31 BauGB hergestellt.
II. Finanzielle Auswirkung:
Keine.