I. Sachverhalt
und Begründung
Wie bereits in vielen Klausurtagungen der Feuerwehr, in Gemeinderatssitzungen und zuletzt in der Haushaltstruktursitzung vom 31.05.2021 beraten, ist seit Jahren die Unterbringung des Feuerwehrgerätewartes in einem arbeitsrechtlich nicht mehr zu duldenden Zustand, da die Anforderungen aus den Hygienerichtlinien nicht erfüllt sind. Es bedarf dringend einer Trennung von einem kontaminierten und sauberen Bereich bei der Kleidung als auch im dem Bereich Atemschutz und einer Abtrennung der Flaschenfüllstation.
Die Unterbringung des hauptamtlichen Gerätewarts
erfolgt derzeit auf dem Bauhofareal ‚Im Traubenacker‘ in einem Arbeits- und
Werkstattbereich. In der Werkstatt wird kraichtalweit der Atemschutz
bearbeitet, die Industriewaschmaschine betrieben und sonstige Reparaturen
durchgeführt. Hinsichtlich des Atemluftkompressors ist neben dem
Werkstattgebäude eine dringend ertüchtigungsbedürftige Unterstellmöglichkeit,
eine „Holzhütte“, gestellt. Hier wurden in den vergangenen Jahren immer wieder
Haushaltsmittel zur Ertüchtigung eingestellt, jedoch mit Blick auf die
erwartete Entwicklung des Bauhofes und offene Fragen zur Unterbringung der
Feuerwehrtechnik bzw. des Arbeitsplatzes des Feuerwehrgerätewarts, nicht
bewirtschaftet.
Auch ist die
„Übergabestation“ der Freiwilligen Feuerwehr mit den dort gelagerten und
umzuschlagenden Gerätschaften und Übungsobjekten am Rande des Bauhofareals an
ihrer Kapazitätsgrenze. Auch hier wurden schon anderweitige Lösungen diskutiert
und über eine Erweiterung gesprochen.
Die Unfallkasse
Baden-Württemberg hat, entsprechend ihrer Verpflichtung aus dem Siebten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB VII) in ihren Mitgliedsunternehmen die Durchführung der
Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten,
arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu
überwachen, sowie die Unternehmer und die Versicherten zu beraten. (vgl. §§
17- 19 SGB VII) Daher hat am 08.09.2020
im Rahmen eines Vororttermins eine Besichtigung und Beratung der Räumlichkeiten
des Feuerwehrgerätewartes stattgefunden.
Der Bericht hierzu ist
in der Anlage beigefügt.
Dabei wurde in der
Atemschutzwerkstatt die mangelhafte „Schwarz-Weiß-Trennung“ beanstandet. Es
besteht keinerlei funktionale räumliche Trennung von schmutzigen
"Schwarz-" und sauberen "Weißbereichen". Diese
"Schwarz-Weiß-Trennung" zur Vermeidung einer
Kontaminationsverschleppung muss aber auch in einer kleinen Atemschutzwerkstatt
als Standard gewährleistet werden.
Ebenso ist bei der
Übergabestation, dem Schleusengebäude die Funktion der Anlieferung
(=Schwarzbereich) als auch der Abholung (=Weißbereich) in einem Gebäude und
somit die erforderliche „Schwarz-Weiß-Trennung“ ebenfalls nicht
gewährleistet.
Ein umgehendes Handeln
zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen wird gefordert.
Mit der bereits in der
Haushaltstrukturkommission vom 31.05.2021 vorgestellten Variante zum An- und
Umbau kann mit einer Containerlösung hier zeitnah Abhilfe geschaffen werden.
Für den Bereich der
Atemschutzwerkstatt wird das bisherige Kompressorhäuschen abgerissen und an die
bestehende Atemschutzwerkstatt zwei Container angebaut.
Für das Schleusengebäude
wird das bisherige Bestandsgebäude abgerissen und durch einen Container mit
Trennwand und jeweils zwei separaten Ein- und Ausgängen ersetzt, so dass auch
hier zwei getrennte Bereiche für die Anlieferung und Abholung geschaffen
werden.
Die Pläne und
Kostenaufstellung hierzu sind in der Anlage beigefügt.
1. Pläne und Kostenschätzung
Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat nimmt die Entwürfe sowie die derzeit geschätzten Kosten für den geplanten An-und Umbau der Werkstatt des Feuerwehrgerätewartes im Bauhof in Containerform zur Kenntnis.
2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung die Baumaßnahmen entsprechend der vorgelegten Entwürfe voranzutreiben, einen Bauantrag zu stellen und die erforderlichen Aufträge gemäß der im laufenden Haushalt eingestellten Mittel zu erteilen.
II. Finanzielle Auswirkung:
siehe Kostenaufstellung