Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates

Betreff
Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates
Vorlage
10.0/315/2021
Aktenzeichen
022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Verwaltung hat bereits 2019 einen entsprechenden Entwurf für Änderungen der Geschäftsordnung erarbeitet. Den Ratsmitgliedern wurde der damalige Entwurf zur Verfügung gestellt, Rückmeldungen dazu konnten bei der Geschäftsstelle Gemeinderat gegeben werden. Die Rückmeldungen wurden bearbeitet und in Teilen eingearbeitet.

Den Änderungen liegt zum einen die Arbeit mit dem Ratsinformationssystem zugrunde. Zum anderen werden die Redezeiten sowie die mögliche Schaffung der Beigeordnetenstelle geregelt.

 

Folgende Bestimmungen wurden angepasst bzw. hinzugefügt:

 

§ 1 Zusammensetzung des Gemeinderats, Vorsitzender

(Anpassung erfolgt nur, wenn Schaffung der Beigeordnetenstelle zugestimmt wird)

Abs. 2

Der Erste Beigeordnete vertritt den Bürgermeister.

 

§ 12 Einberufung

Abs. 3

Für den Abruf und die Übermittlung der Einladung, Tagesordnung und der zur Beratung erforderlichen Beratungsunterlagen kommt grundsätzlich ein Ratsinformationssystem zum Einsatz. Der Empfänger ist dafür verantwortlich, dass unbefugte Dritte keinen Zugriff auf Einladung und Beratungsunterlagen nehmen können. Gemeinderäte, mit denen diese Form der elektronischen Ladung vereinbart wurde, erhalten keine zusätzliche schriftliche Ladung und keine schriftlichen Beratungsunterlagen.

 

§ 14 Beratungsunterlagen

Abs. 4

Beratungsunterlagen öffentlicher Sitzungen sind unter Beachtung des Datenschutzes grundsätzlich im Sitzungsraum für die Zuhörer auszulegen und auf der Internetseite der Gemeinde (www.kraichtal.de) zu veröffentlichen.

 

§ 18 Vortrag, beratende Mitwirkung im Gemeinderat

Abs. 1

Den Vortrag im Gemeinderat hat der Vorsitzende. Er kann den Vortrag einem Beamten oder Angestellten der Gemeinde oder anderen Personen übertragen. Die Vorträge zu einem Thema sollen die Dauer von 15 Minuten nicht überschreiten, der Bürgermeister kann die Dauer der Redezeit in Ausnahmefällen erweitern.

 

Abs. 2

(Anpassung erfolgt nur, wenn Schaffung der Beigeordnetenstelle zugestimmt wird)

Der Beigeordnete nimmt an den Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse mit beratender Stimme teil.

 

§ 19 Redeordnung

Abs. 6

Zum gleichen Gegenstand darf ein Gemeinderat nur mit Zustimmung des Vorsitzenden mehr als zweimal sprechen. Die Redezeit (pro Gemeinderat während eines Tagesordnungspunktes) soll insgesamt fünf Minuten nicht überschreiten. Für die Beratung eines bestimmten Gegenstandes kann der Gemeinderat die Dauer der Beratung und die Redezeit ausweiten.

 

Abs. 7

Bei der Haushaltsverabschiedung soll die Redezeit für jede Fraktion 15 Minuten nicht überschreiten, Ausnahmen hierzu können vom Bürgermeister zugelassen werden.

 

§ 36 In-Kraft-Treten

Diese Geschäftsordnung tritt am 01. Februar 2022 in Kraft.

 

§ 37 Außer-Kraft-Treten bisheriger Bestimmungen

Mit In-Kraft-Treten dieser Geschäftsordnung tritt die Geschäftsordnung vom

24. November 2016 außer Kraft.

 

Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 GemO

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen, dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, der Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

 

Anlagenverzeichnis:

Entwurf Geschäftsordnung Gemeinderat (Stand: 26.08.2021)

Synopse

 

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates zu. Der Entwurf A/B (Stand: 26.08.2021) der Änderung wird als Anlage zur Niederschrift genommen.

 

Finanzielle Auswirkung

keine