Sachverhalt:
Die Verwaltung hat
bereits 2019 einen entsprechenden Entwurf für Änderungen der Geschäftsordnung
erarbeitet. Den Ratsmitgliedern wurde der damalige Entwurf zur Verfügung
gestellt, Rückmeldungen dazu konnten bei der Geschäftsstelle Gemeinderat
gegeben werden. Die Rückmeldungen wurden bearbeitet und in Teilen
eingearbeitet.
Den Änderungen liegt
zum einen die Arbeit mit dem Ratsinformationssystem zugrunde. Zum anderen
werden die Redezeiten sowie die mögliche Schaffung der Beigeordnetenstelle
geregelt.
Folgende
Bestimmungen wurden angepasst bzw. hinzugefügt:
§ 1
Zusammensetzung des Gemeinderats, Vorsitzender
(Anpassung erfolgt nur, wenn Schaffung der
Beigeordnetenstelle zugestimmt wird)
Abs. 2
Der Erste
Beigeordnete vertritt den Bürgermeister.
§ 12 Einberufung
Abs. 3
Für den Abruf und
die Übermittlung der Einladung, Tagesordnung und der zur Beratung
erforderlichen Beratungsunterlagen kommt grundsätzlich ein
Ratsinformationssystem zum Einsatz. Der Empfänger ist dafür verantwortlich,
dass unbefugte Dritte keinen Zugriff auf Einladung und Beratungsunterlagen
nehmen können. Gemeinderäte, mit denen diese Form der elektronischen Ladung
vereinbart wurde, erhalten keine zusätzliche schriftliche Ladung und keine
schriftlichen Beratungsunterlagen.
§ 14
Beratungsunterlagen
Abs. 4
Beratungsunterlagen
öffentlicher Sitzungen sind unter Beachtung des Datenschutzes grundsätzlich im
Sitzungsraum für die Zuhörer auszulegen und auf der Internetseite der Gemeinde
(www.kraichtal.de) zu veröffentlichen.
§ 18 Vortrag,
beratende Mitwirkung im Gemeinderat
Abs. 1
Den Vortrag im
Gemeinderat hat der Vorsitzende. Er kann den Vortrag einem Beamten oder
Angestellten der Gemeinde oder anderen Personen übertragen. Die Vorträge zu
einem Thema sollen die Dauer von 15 Minuten nicht überschreiten, der
Bürgermeister kann die Dauer der Redezeit in Ausnahmefällen erweitern.
Abs. 2
(Anpassung erfolgt nur, wenn Schaffung der
Beigeordnetenstelle zugestimmt wird)
Der Beigeordnete nimmt an den Sitzungen des Gemeinderats und
seiner Ausschüsse mit beratender Stimme teil.
§ 19 Redeordnung
Abs. 6
Zum gleichen
Gegenstand darf ein Gemeinderat nur mit Zustimmung des Vorsitzenden mehr als
zweimal sprechen. Die Redezeit (pro Gemeinderat während eines
Tagesordnungspunktes) soll insgesamt fünf Minuten nicht überschreiten. Für die
Beratung eines bestimmten Gegenstandes kann der Gemeinderat die Dauer der
Beratung und die Redezeit ausweiten.
Abs. 7
Bei der
Haushaltsverabschiedung soll die Redezeit für jede Fraktion 15 Minuten nicht
überschreiten, Ausnahmen hierzu können vom Bürgermeister zugelassen werden.
§ 36
In-Kraft-Treten
Diese Geschäftsordnung
tritt am 01. Februar 2022 in Kraft.
§ 37
Außer-Kraft-Treten bisheriger Bestimmungen
Mit In-Kraft-Treten
dieser Geschäftsordnung tritt die Geschäftsordnung vom
24. November 2016
außer Kraft.
Hinweis gemäß § 4
Abs. 4 GemO
Eine etwaige
Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser
Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich
innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der
Stadt geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen
soll, ist zu bezeichnen, dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die
Öffentlichkeit der Sitzung, der Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung
verletzt worden sind.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf Geschäftsordnung Gemeinderat (Stand: 26.08.2021)
Synopse
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates zu. Der Entwurf A/B (Stand: 26.08.2021) der Änderung wird als Anlage zur Niederschrift genommen.
Finanzielle
Auswirkung
keine