I. Sachverhalt
und Begründung
Der Antragsteller unterhält auf den Flurstücken 7107 und 7108 einen landwirtschaftlichen Ackerbaubetrieb. Im Rahmen dieser Tätigkeiten wird unter anderem die Düngung von landwirtschaftlichen Nutzflächen mit organischen und mineralischen Flüssigdüngern angeboten und durchgeführt. Der eingereichte Bauantrag sieht die Errichtung folgender Anlagen vor:
Die Grundstücke befinden sich bauplanungsrechtlich im Außenbereich nach § 35 BauGB. Danach sind Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist. Darüber hinaus muss das geplante Vorhaben einer privilegierten Nutzung dienen.
Das Grundstück ist über einen Weg erschlossen. Von einer landwirtschaftlichen Privilegierung ist aufgrund des bereits bestehenden Betriebes ebenfalls auszugehen.
Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, das Einverhnehmen gemäß § 36 i.V.m. § 35 BauGB herzustellen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 i.V.m. § 35 Baugesetzbuch.
II. Finanzielle Auswirkung:
Keine.