Errichtung von drei Flüssigdüngertanks in einer Betonwanne und mit Abfüllplatz und Überdachung im Außenbereich, Flst. 7107, 7108, Weierbachsiedlung 10, Gemarkung Münzesheim

Betreff
Errichtung von drei Flüssigdüngertanks in einer Betonwanne und mit Abfüllplatz und Überdachung im Außenbereich, Flst. 7107, 7108, Weierbachsiedlung 10, Gemarkung Münzesheim
Vorlage
10.6/319/2021
Art
Beschlussvorlage

I.   Sachverhalt und Begründung

Der Antragsteller unterhält auf den Flurstücken 7107 und 7108 einen landwirtschaftlichen Ackerbaubetrieb. Im Rahmen dieser Tätigkeiten wird unter anderem die Düngung von landwirtschaftlichen Nutzflächen mit organischen und mineralischen Flüssigdüngern angeboten und durchgeführt. Der eingereichte Bauantrag sieht die Errichtung folgender Anlagen vor:

 

  • Drei Flüssigdüngertanks (je 571 m³ max. Lagermenge)
  • Aufstellwanne für die Flüssigdüngertanks
  • Überdachung als Witterungsschutz über Tanks und Abfüllplatz
  • Errichtung eines Abfüllplatzes

 

Die Grundstücke befinden sich bauplanungsrechtlich im Außenbereich nach § 35 BauGB. Danach sind Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist. Darüber hinaus muss das geplante Vorhaben einer privilegierten Nutzung dienen.

 

Das Grundstück ist über einen Weg erschlossen. Von einer landwirtschaftlichen Privilegierung ist aufgrund des bereits bestehenden Betriebes ebenfalls auszugehen.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, das Einverhnehmen gemäß § 36 i.V.m. § 35 BauGB herzustellen.

  1. Lageplan
  2. Auszug aus dem Geoinformationssystem
  3. Grundriss (nichtöffentlich)
  4. Schnitte (nichtöffentlich)

 

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 i.V.m. § 35 Baugesetzbuch.

 

II.   Finanzielle Auswirkung:

 

Keine.