I. Sachverhalt und Begründung
Durch die Corona-Pandemie
kommt es weiterhin auf kommunaler Ebene zu erheblichen Veränderungen der
Einnahme- und Ausgabenseite, sowohl in laufenden Geschäften, als auch bei
Investitionen und anderweitigen Abrechnungen. Insbesondere im Bereich der
Nutzung städtischer Immobilien zu Vereins- und Sportzwecken kam erneut die
Frage der Entgelterhebung für das Sommerhalbjahr 2021 auf. Das Sommerhalbjahr
bezieht sich auf den Zeitraum April bis September des jeweiligen
Kalenderjahres. Aufgrund der coronabedingten Schließung der städtischen Räume
und Hallen wurde bereits am 06.05.2020, 09.12.2020 und am 17.02.2021 vom
Gemeinderat die Entscheidung getroffen, dass für die Schließungsmonate April
und Mai sowie für die Hälfte des Monats März kein Benutzungsentgelt, für das
Sommerhalbjahr 2020 lediglich 1/3 sowie für das Winterhalbjahr 2020/2021
ebenfalls kein Benutzungsentgelt erhoben wird.
Entgelte
für Training bei halbjähriger Nutzung in städtischen Mehrzweckhallen
Entsprechend der Entgeltsatzung sind die
Entgelte für das Sommerhalbjahr von April bis September wie folgt erhoben:
- 125,-€
pro Stunde im Halbjahr (monatlich aufgerundet 21,-€ pro Stunde)
-
Ausgenommen ist die Halle in Unteröwisheim aufgrund ihrer Größe:
- 2 Hallendrittel 181,-€ pro Stunde im Halbjahr (monatlich
abgerundet
30,-€ pro Stunde)
- 3 Hallendrittel 238,-€ pro Stunde im Halbjahr (monatlich
aufgerundet
40,-€ pro Stunde)
Bei Berücksichtigung der für das Sommerhalbjahr
2021 eingereichten Nutzungsreservierungen aller Vereine wäre die Gesamtsumme in
Höhe von 10.576,50 € zu erheben. Dies entspräche einem monatlichen Betrag in
Höhe von 1.762,75 €.
Da die Schließungen bis
Juli 2021 angedauert haben, schlägt die Verwaltung vor, lediglich den Monat
September den Vereinen in Rechnung zu stellen.
Nach wie vor ist auch
nicht absehbar, wie lange welche Einschränkungen gelten und wie hoch der
Aufwand im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie insgesamt sein wird. Klar
scheint allerdings, dass die Zuwendungen durch das Land BW nicht für alle
coronabedingten finanziellen Aufwendungen der Stadt Kraichtal ausreichen werden.
Dem Gemeinderat wird
daher empfohlen, die Verwaltung zu beauftragen, lediglich für den Monat
September Hallennutzungsentgelte für das Sommerhalbjahr 2021 den Vereinen in
Rechnung zu stellen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt, die Entgelte für die Nutzung städtischer Räume und Hallen in den
Schließungszeiten des Sommerhalbjahres 2021 für Vereine aufgrund der
coronabedingten Schließung von April bis Juli 2021 zu erlassen und lediglich
den September 2021 in Rechnung zu stellen.
II. Finanzielle Auswirkung
Durch den Erlass der
Nutzungsentgelte für die Räume und Hallen während der Schließungszeiten für das
Sommerhalbjahr 2021 entgehen der Stadt Kraichtal Einnahmen in Höhe von 8.813,75
€.