Beitritt zum Klimaschutzpakt BW

Betreff
Beitritt zum Klimaschutzpakt BW
Vorlage
10.0/375/2021
Aktenzeichen
106.28
Art
Beschlussvorlage

I.   Sachverhalt und Begründung

 

Hintergrund

„Der öffentlichen Hand kommt beim Klimaschutz in ihrem Organisationsbereich eine allgemeine Vorbildfunktion zu, insbesondere durch Energieeinsparung, effiziente Bereitstellung, Umwandlung, Nutzung und Speicherung von Energie sowie Nutzung erneuerbarer Energien.“ So heißt es in § 1 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg.

 

In Baden-Württemberg häufen sich als Boten des Klimawandels die Wetterextreme. Die damit verbundenen Folgen wie Ernteausfälle, Hitzeschäden, Starkregen etc. bedeuten gerade auch für Kommunen und deren Bürgerinnen und Bürger große finanzielle Belastungen und verdeutlichen die Dringlichkeit, die Klimaschutzanstrengungen voranzutreiben und zugleich die notwendige Anpassung an die Klimaveränderung nicht aus dem Blick zu verlieren.

 

Zu diesem Zweck wurde 2015 der erste Klimaschutzpakt zwischen Land und Landesverbänden zur Umsetzung dieses gesetzlichen Handlungsauftrags geschlossen. Darin wurden konkrete Ziele für die Verwaltung (z.B. energetische Sanierung von kommunalen Gebäuden, effiziente Betriebsweise von Verwaltungsgebäuden, Nutzung erneuerbarer Energien) sowie Fördertatbestände beschlossen, welche eine klimaneutrale Verwaltung bis 2040 unterstützen sollten. Mit dem mittlerweile 3. Klimaschutzpakt werden neue Fördertatbestände vereinbart und die Mittel für kommunale Klimaschutzmaßnahmen auf 27 Millionen Euro für die Jahre 2020/2021 aufgestockt.

 

Ziel

Das Land und die kommunalen Landesverbände verfolgen das gemeinsame Ziel, bis zum Jahr 2040 in ganz Baden-Württemberg weitgehend klimaneutrale Kommunalverwaltungen zu erreichen.

 

Die Gemeinden erfüllen diese Vorbildfunktion in eigener Verantwortung, während das Land sie dabei unterstützt. Die Ziele beziehen sich auf die interne Organisation der Aufgabenerledigung und die damit verbundenen CO2-Emmissionen, insbesondere durch die Nutzung von Gebäuden und Fahrzeugen sowie durch die Beschaffung.

 

Mit der Erklärung zum Klimaschutzpakt setzt sich die Stadt Kraichtal, u.a. das Ziel, bis zum Jahr 2040 eine weitestgehend klimaneutrale Verwaltung zu erreichen. Gleichzeitig sind mit der Erklärung der Stadt höhere Förderquoten für die Förderprogramme des Landes verfügbar.

 

Bausteine des Klimaschutzgesetzes

 

 

Zielerreichung

Ein in der Regel wichtiger Schritt für das Erreichen des Ziels einer weitgehend klimaneutralen Kommunalverwaltung ist ein Konzept, das sich mit der Frage der Energieeinsparung, der Energieeffizienz bzw. dem Einsatz erneuerbarer Energien befasst. Ein solches Konzept kann z.B. Teil eines integrierten Klimaschutzkonzeptes sein oder im Rahmen eines handlungsorientierten Energiemanagement wie dem European Energy Award (eea) erarbeitet werden.

 

Ein Klimaschutzkonzept liegt bereits von der der Umwelt- und EnergieAgentur für den Landkreis Karlsruhe vor. Da Klimaschutz nur gemeinsam gelingen kann, unterstützt die Umwelt- und EnergieAgentur unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Unternehmen und die Kommunen des Landkreises mit einem breiten Beratungsangebot. Über Förderprogramme können wir dieses Beratungsangebot fördern lassen.

 

Beim eea handelt es sich um ein Qualitätsmanagement und Zertifizierungsverfahren welches auf europäischer Ebene entwickelt und umgesetzt wurde. Ziel ist es, den Klimaschutz in einer Kommune zu bewerten, regelmäßig zu überprüfen und Klimaschutzpotentiale zu erkennen.

 

Die neu besetzte Stelle der Klimabeauftragten wird gemeinsam mit der Umwelt- und EnergieAgentur prüfen, wie eine Teilnahme der Stadt Kraichtal beim eea, ein Beratungsangebot für die Bürgerschaft und Unternehmen sowie die Nutzung von Förderprogrammen für die Zielerreichung aussehen könnten. Der Gemeinderat wird zeitnah über den Prozess informiert und gebeten, über die Weichen für die nächsten Schritte zu beraten und zu entscheiden.

 

 

 

1. Beitrittserklärung

2. Klimaschutzpakt BW

 

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stimmt dem Beitritt der Stadt Kraichtal zum Klimaschutzpakt BW zu.

 

 

II.   Finanzielle Auswirkung:

Keine direkten Auswirkungen. Unterstützerkommunen des Klimaschutzpakts erhalten höhere Förderquoten im Rahmen der Förderprogramme „Klimaschutz Plus“ und „KLIMOPASS“ des Landes Baden-Württemberg.