I. Sachverhalt
und Begründung
Da die Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Kraichtal, aufgrund der Corona-Pandemie nicht in Präsenz stattfinden konnte, wurde durch Beschluss des Feuerwehrausschusses vom 16.11.2021, in Abstimmung mit dem Bürgermeister, die in diesem Jahr anstehende Wahl der Funktion des Kommandanten als Briefwahl durchgeführt. Die Grundlage dafür ist neben dem Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg die geltende Feuerwehrsatzung der Stadt Kraichtal aus dem Jahr 2021.
Oberbrandmeister Mathias Bauer, wohnhaft in Kraichtal, wurde zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Kraichtal gewählt. Das Amt hat er unmittelbar nach der Wahl angenommen.
Herr Bauer besitzt die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen, welche das Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg und die Feuerwehrsatzung der Stadt Kraichtal für die Ausübung seiner Funktion fordern.
Weitere Bewerbungen beziehungsweise Vorschläge für das Amt des Kommandanten gingen nicht ein. Der Feuerwehrausschuss der Feuerwehr Kraichtal hatte in seiner Sitzung vom 26.10.2021 dem Vorschlag zugestimmt.
Nach den Bestimmungen des § 8 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg (FwG) wird der Kommandant, nach der Zustimmung des Gemeinderates zur Wahl, durch den Bürgermeister auf fünf Jahre, eine Amtsperiode, bestellt.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt der Wahl des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Kraichtal zu.
II. Finanzielle Auswirkung:
Die Funktionsträger erhalten eine pauschale Entschädigung nach der Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Feuerwehrangehöriger.