Fraktionsübergreifender Antrag zur Abschaffung der Unechten Teilortswahl (UTW)

Betreff
Fraktionsübergreifender Antrag zur Abschaffung der Unechten Teilortswahl (UTW)
Vorlage
10.0/378/2021
Aktenzeichen
022
Art
Beschlussvorlage

I.   Sachverhalt und Begründung

Im Jahr 2019 haben sich Verwaltung und Gemeinderat bezüglich Änderungen in der Hauptsatzung sowie in der Geschäftsordnung des Gemeinderates ausgetauscht. Im Zuge dessen wurde die Verwaltung gebeten, die Unechte Teilortswahl in den Blick zu nehmen und zu prüfen.

In der Sitzung vom 13.10.2021 hatte Prof. Dr. Jürgen Fleckenstein, Studiendekan und Dozent an der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl, über Hintergründe und Möglichkeiten informiert.

In der KW 48 erreichte die Verwaltung ein Antrag aller Fraktionen, die UTW in Kraichtal mit Ablauf dieser Wahlperiode abzuschaffen. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Größe des Gemeinderates

Nach § 25 GemO ist die Größe des Gemeinderats nach Gemeindegrößengruppen gestaffelt:

In Gemeinden zwischen 5 000 und 10 000 Einwohnern 18,

In Gemeinden zwischen 10 000 und 20 000 Einwohnern 22.

 

Bei Gemeinden ohne Unechte Teilortswahl kann alternativ zur Regelzahl die nächst niedrigere Gemeindegrößengruppe gewählt werden; dies wären dann 18 Gemeinderäte.

Laut Antrag der Fraktionen soll die Größe des Gemeinderates auf die vom Gesetzgeber vorgesehene Größe von 22 Sitzen festgelegt werden.

 

Änderung der Hauptsatzung

Die Unechte Teilortswahl wird durch Änderung der Hauptsatzung aufgehoben. Die Änderung der Hauptsatzung bedarf der Zustimmung der Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder des Gemeinderats (sog. qualifizierte Mehrheit; mindestens 16 Mitglieder müssen zustimmen). Eine Aufhebung der Unechten Teilortswahl würde sich erst zum Ablauf der laufenden Wahlperiode des Gemeinderats im Jahr 2024 auswirken.

 

Kurzvergleich Wahlverfahren

 

 

Wahl mit UTW

Wahl ohne UTW

Anzahl Vertreter der Stadtteile im GemR

Aus jedem Stadtteil mindestens eine Person Mitglied im Gemeinderat (Sitzgarantie)

Keine Sitzgarantie, Sitzverteilung hat nichts mehr mit den Wohnbezirken zu tun

Stimmenanzahl

Grundsatz „jede Stimme zählt gleich“ wird missachtet, je nach Wohnbezirk sind andere Stimmenzahlen notwendig, um in den Gemeinderat zu kommen

„Jede Stimme zählt gleich“, die Bewerber, die die meisten Stimmen in allen Ortsteilen erhalten, kommen in den Gemeinderat

Stimmzettel

Enthält für die Gesamtstadt max. 30 Stimmen und damit 7 mehr als gewählt werden dürfen, Bewerberliste ist innerhalb der Partei unterteilt nach Wohnbezirken.

Enthält für die die Gesamtstadt eine festgelegte Anzahl an Bewerber, Bewerberliste ist nicht nach Wohnort unterteilt, sondern nach Partei

Ausgleichssitze

7 Ausgleichssitze in der Wahlperiode 2019-2024 und damit 30 Gemeinderäte, Gemeinderat vergrößert sich

Es gibt keine Ausgleichssitze, Gemeinderat hat eine feste Anzahl an Mitgliedern

 

 

Fraktionsübergreifender Antrag von CDU, Freie Wähler, SPD und Grünen

 

 

 

Beschlussvorschlag:

1.    Der Gemeinderat stimmt dem fraktionsübergreifenden Antrag zur Abschaffung der Unechten Teilortswahl, zum Ablauf der laufenden Wahlperiode des Gemeinderats im Jahr 2024, zu.

2.    Die Zahl der Sitze im Gemeinderat wird ab der Wahlperiode 2024 auf 22 festgelegt. Die Hauptsatzung ist dementsprechend zu ändern.

 

 

II.   Finanzielle Auswirkung Einsparungen von ca. 11.000 Euro/Jahr nach der Entschädigungssatzung der Stadt Kraichtal.