Sachverhalt:
Die beiden Anwesen Heilbronner Straße 32 und 34, Flst. 262 und 260, liegen im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet “Ortsmitte Menzingen”. Beide Gebäude weisen gravierende bauliche Mängel auf, weshalb der Gemeinderat den entsprechenden Vereinbarungen über Ordnungsvereinbarungen am 22.06.2022 zugestimmt hat.
Das für den Abbruch beauftragte Unternehmen hat den Eigentümern nun mitgeteilt, dass die usrpünglich geplanten Kosten nicht eingehalten werden können. Die zugehörigen Angebote liegen der Stadt Kraichtal sowie der STEG vor. Nach den Städtebauförderungsrichtlinien sind unerwartete Abbruchfolgekosten förderfähig.
Die STEG hat daher auf Grundlage der weiter vorgelegten Angebote die Fortschreibung der Berechnung des Kostenerstattungsbetrages einschließlich der entsprechenden Nachtragsvereinbarungen ausgearbeitet.
Anlagenverzeichnis:
1. Lageplan –öffentlich-
Beschlussvorschlag:
II. Finanzielle Auswirkung:
Ursprünglich wurde von berücksichtigungsfähigen Kosten von 14.885 €
(Heilbronner Straße 32) bzw. 22.326,88 € (Heilbronner Straße 34) ausgegangen.
Die Zuwendungen betrugen somit 11.908 € bzw. 17.862 €, der Finanzierungsanteil
der Stadt lag bei 4.763,20 € bzw. 7.144,80 €.
Aufgrund der Kostenerhöhung betragen die
berücksichtigungsfähigen Kosten für den Rückbau des Gebäudes Heilbronner Straße
32 nunmehr voraussichtlich 21.702,33 €, für das Gebäude Heilbronner Straße 34
26.017,42 €, der Fördersatz liegt jeweils bei 80 %. Der Höchstbetrag der
Zuwendungen wurde auf 17.362 € bzw. 20.000 € festgesetzt, der
Finanzierungsanteil der Stadt liegt somit bei 6.944,80 € (Heilbronner Straße
32) und 8.000 € (Heilbronner Straße 34).