I. Sachverhalt
und Begründung
Mit Schreiben vom 1.
September 2022 hat Stadtrat Werner Dieterle, aus der Fraktion der Freien Wähler,
sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat beantragt. Als Grund für sein Ausscheiden
gibt er seinen schlechten Gesundheitszustand an. Für die Prüfung des Antrags
ist § 16 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg heranzuziehen. Darin
ist anhaltende Krankheit explizit genannt, so dass dem Antrag statt zu geben
ist.
Herr Dieterle war
Stellvertretendes Mitglied im Technischen Ausschuss und Mitglied in der
Haushaltsstrukturkommission, die Neubesetzung wird in der Sitzung geregelt.
Sein Nachrücker wird ebenfalls in der Sitzung verpflichtet.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stellt gemäß § 16 Abs. 2 der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg (GemO) für das Ausscheiden von Stadtrat Werner Dieterle
einen wichtigen Grund im Sinne des § 16 Abs. 1 GemO fest.
II. Finanzielle Auswirkung
Keine.