I.
Sachverhalt und Begründung
Die Stadt Kraichtal betreibt in allen 9 Stadtteilen insgesamt 50 Objekte, welche zum Großteil der Bevölkerung sowie den Vereinen überlassen werden.
Für
die Betreuung der Gebäude bestehen sowohl beim laufenden Betrieb einschlägige
Richtlinien und Regelwerke, welche der Betreiber der Immobilie beachten muss.
Herr Christian Betz von der Firma Event Consult Europa wird einen Überblick
über die Grundlagen und Bestimmungen der Versammlungsstättenverordnung geben
und über die daraus resultierenden
Pflichten des Betreibers informieren.
Dabei wird auch beleuchtet, welche Aufgaben dabei auf den für das Objekt zuständigen Hausmeister sowie auch auf die Verwaltung zukommen werden.
Dies unter Berücksichtigung der sich im strukturellen Wandel befindlichen Hausmeistertätigkeiten, insbesondere der Betreuung von mittlerweile 9 angemieteten Objekten zur dezentralen Anschlussunterbringung von geflüchteten Menschen und Obdachlosen.
Der Gemeinderat nimmt diese Ausführungen zur
Kenntnis und berät unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben über die
weitere Vorgehensweise.
1.
Präsentation Christian Betz, Event Consult
Europa
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen hinsichtlich der Vorgaben der Versammlungsstättenverordnung zur künftigen Durchführung von privaten und öffentlichen Veranstaltungen in städtischen Räumlichkeiten und den Hausmeistertätigkeiten im Allgemeinen zur Kenntnis und berät über die weitere Vorgehensweise.
II. Finanzielle Auswirkung
Vorerst noch keine.