I. Sachverhalt und Begründung
Gemäß § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg (GemO) müssen seit dem 18.02.2006 alle eingehenden Spenden,
welche die Stadt Kraichtal für ihre Einrichtungen (z. B. Heimatmuseum, Kultur,
Schulen, Kindergärten, Jugendarbeit, Feuerwehr, Eigenbetriebe usw.) erhält,
förmlich vom Gemeinderat zur Annahme beschlossen werden.
In der Anlage sind die im Zeitraum 22.06.2016 bis
11.01.2017
eingegangenen Geld- und Sachspenden an die Stadt Kraichtal aufgelistet.
1. Spendenliste
22.06.2016 bis 11.01.2017 –öffentlich-
2. Spendenliste 22.06.2016 bis 11.01.2017 –nichtöffentlich-
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, die in der Anlage aufgeführten Spenden über insgesamt 33.524,64 € anzunehmen.
II. Finanzielle Auswirkung
Mehreinnahmen der Stadt in Höhe der
Spendenbeträge, die bei den entsprechenden Haushaltsbereichen (Einrichtungen)
vereinnahmt werden.