I. Sachverhalt und Begründung
In Kraichtal sind nach aktuellen Berechnungen des
Landkreises im Kalenderjahr 2017 mindestens 60 Flüchtlinge in der
Anschlussunterbringung unterzubringen.
Aktuell wurden uns folgende zwei sehr
interessante Gebäude zur Anmietung angeboten:
1.
Wiesenstraße
in Münzesheim
Von den Eigentümern wurde ein Wohngebäude in der
Wiesenstraße in Münzesheim angeboten, welches unter Beachtung der
brandschutztechnischen Vorgaben des Landratsamtes bereits renoviert wurde und
ab März 2017 Platz für insgesamt 12 Personen, auf einer Wohnfläche von
insgesamt 154,00 m², bieten würde. (siehe Anlage)
Die Verwaltung empfiehlt daher dem Gemeinderat,
dem Abschluss eines Mietvertrages über die Anmietung des Wohnraums, mit einer
Mietdauer von 5 Jahren und einer optionalen Verlängerung um 1 Jahr,
zuzustimmen.
2.
Goethestraße
in Menzingen
Von den Eigentümern wurde ein Wohngebäude in der
Goethestraße in Menzingen angeboten, welches unter Beachtung der
brandschutztechnischen Vorgaben des Landratsamtes derzeit noch geringfügig
renoviert wird und ab April 2017 Platz für insgesamt 12 Personen, auf einer
Wohnfläche von insgesamt 156,00 m², bieten würde. (siehe Anlage)
Die Verwaltung empfiehlt daher dem Gemeinderat,
dem Abschluss eines Mietvertrages über die Anmietung des Wohnraums, mit einer
Mietdauer von 5 Jahren und einer optionalen Verlängerung um 1 Jahr,
zuzustimmen.
Es wird weiterhin darauf
hingewiesen, dass die Verwaltung bereits in erfolgversprechenden Verhandlungen
mit den Eigentümern eines weiteren Objektes in der Menzinger Straße in
Landshausen stehen. In diesem Wohngebäude könnten bis zu 24 Personen
untergebracht und somit der Bedarf an Anschlussunterbringungsplätzen für das
Kalenderjahr 2017 nahezu vollständig gedeckt werden.
1.
Wohnflächenberechnungen
2.
Lageplanauszüge
3.
Kalkulation
der Miet- und Nebenkosten
-alle Anlagen nichtöffentlich-
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt der Anmietung eines Wohngebäudes in der Wiesenstraße in Münzesheim und eines Wohngebäudes in der Goethestraße in Menzingen zu und beauftragt die Verwaltung mit den Eigentümern entsprechende Mietverträge abzuschließen.
II. Finanzielle Auswirkung
Im Haushaltsplan 2017 sind unter der Fipo 1.4360.531000/636 Ausgaben für die Anschlussunterbringung in Höhe von 275.000,-- € veranschlagt und unter der Fipo 1.4360.111000 Einnahmen für die Anschlussunterbringung in Höhe von 245.000,-- € eingestellt. Die Finanzierung der Anschlussunterbringung ist damit sichergestellt, wobei evtl. Mehrausgaben durch entsprechende Mehreinnahmen gedeckt wären.