Sachverhalt:
Im Rahmen der sogenannten
Rückdelegation wurde die Aufgabe des Einsammelns und Beförderns von Abfällen
und der Grünabfallverwertung zum 01.01.2009 zurück an den Landkreis übertragen.
Die Stadt Kraichtal hat in Form
des „Bruchsaler Modells“ alle kommunalen Beistandsleistungen (Teilaufgaben)
durch den Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge vom Landkreis übernommen.
Für diese fünf definierten Teilleistungen erhält die Stadt eine
Aufwandentschädigung seitens des Landkreises. Im Einzelnen handelt es sich um:
1.
Abfallberatung
2.
Beseitigung des wilden
Mülls
3.
Betrieb des
Wertstoffhofes
4.
Betrieb der
Grünabfallsammelstellen
5.
Verwertung der
Grünabfälle
Der Gemeinderat hatte sich damals
für die Übernahme der Teilleistungen Abfallberatung und Beseitigung des wilden
Mülls ausgesprochen, da diese Aufgaben kostenneutral durchgeführt werden
können.
Die Teilleistung „Betrieb des
Wertstoffhofes“, „Betrieb der Grünabfallsammelstellen“ und „Verwertung der
Grünabfälle“ wurden aus Gründen der bürgerfreundlichen Abwicklung übernommen.
Da diese Leistungen nicht durch die Stadt Kraichtal selbst durchgeführt werden
kann und deshalb an Dritte vergeben werden, ist damit ein finanzielles Risiko
für die Stadt verbunden.
Teilleistungen: Wertstoffhof, Grünabfallsammelstellen,
Grünabfallverwertung
Seit 2009 hat die Firma Frank GmbH
(Neuenbürg), nach öffentlichen Ausschreibungen, die Teilaufgaben Betrieb des
Kombihofes, den Betrieb der Grünsammelplätze sowie die
Grünabfallsammelverwertung übernommen. Der Gemeinderat hat zuletzt in seiner
Sitzung vom 21.09.2016 einer Vertragsverlängerung inkl. angepassten
Leistungsentgelten mit der Firma Frank zugestimmt. Diese Verträge laufen nun
zum 31.12.2018 aus und können nicht erneut verlängert werden.
Die Zusammenarbeit mit der Firma
Frank GmbH funktioniert gut. Ein kurzer Blick auf die gehäckselte Grüngutmenge
(2015: 2.475 Tonnen, 2016: 2.700 Tonnen, 2017: 2.986 Tonnen) bestätigt, dass
die Leistungen seitens der Kraichtaler Bürgerinnen und Bürger gut angenommen
werden.
Eine wirtschaftliche Betrachtung
des Unterabschnittes 7200 Abfallbeseitigung, Müllabfuhr zeigt, dass bis zum
Jahr 2015, mit Ausnahme der Jahre 2010 bis 2013, die vom Landkreis bezahlten
Aufwandsentschädigungen ausreichten, um die Teilaufgaben auszuführen.
Haushalts- jahr |
Einnahmen |
Ausgaben |
Zuschussbedarf |
Überschuss |
2009 |
161.420,48 € |
161.114,36 € |
|
306,12 € |
2010 |
174.129,67 € |
174.562,10 € |
432,43 € |
|
2011 |
185.585,09 € |
185.068,48 € |
|
516,61 € |
2012 |
180.281,09 € |
179.532,90 € |
|
748,19 € |
2013 |
196.681,60 € |
197.145,04 € |
463,44 € |
|
2014 |
202.759,33 € |
202.480,79 € |
|
278,54 € |
2015 |
197.213,83 € |
197.302,58 € |
88,75 € |
|
2016 |
198.175,26 € |
209.222,32 € |
11.047,06 € |
|
2017 (vorl.) |
ca. 208.774,80
€ |
ca. 216.273,08
€ |
ca. 12.517,33
€ |
|
2018 (Plan) |
241.500,00 € |
214.500,00 € |
|
27.000,00 € |
Gesamt: |
|
|
24.549,26 € |
|
In den Jahren 2016 und 2017
zeichnet sich ein Zuschussbedarf von insgesamt rund 23.500 Euro ab. Gründe
hierfür liegen vor allem an den minimal gestiegenen Aufwandsentschädigungen
seitens des Landkreises gegenüber dem erhöhten Aufwand auf der Ausgabenseite.
Auf der Einnahmenseite
orientieren sich die Aufwandsentschädigungen an dem Preisindizes des
Landkreistages (Personal, Kraftstoff, Technik usw.) als auch aktualisierter
Marktdaten. Hierfür werden alle zwei Jahre, zuletzt im November 2017, seitens
des Landkreises eine Unternehmungsberatung beauftragt, die Erstattungssätze an
die Städte und Gemeinden entsprechend zu prüfen und ggf. anzupassen. Für die
Grünabfallverwertung basieren die Vergütungssätze auf dem
Ausschreibungsergebnis des Landkreises Karlsruhe. Durch die Anpassung der
Aufwandsentschädigungen liegt im Jahr 2018 erstmals ein Überschuss im
fünfstelligen Bereich vor. Dieser Überschuss beruht auf die erhöhten
Aufwandsentschädigungen seitens des Landkreises gegenüber nicht angepassten
Ausgaben der vergangenen Jahre.
In den Jahren 2016 und
voraussichtlich auch im Jahr 2017 führten steigende Verwaltungskostenbeiträge
sowie erhöhte Erstattungen an die kommunale Sonderrechnung (Bauhof) auf der
Ausgabenseite zu einem Zuschussbedarf. Dies liegt vor allem an den
Verteilungslisten der Verwaltungskostenbeiträgen und Bauhofeinsätzen, die auf
die aktuellen Gegebenheiten angepasst wurden.
Für eine Empfehlung
über die künftige Handhabung ab dem 1. Januar 2019 stehen zwei Varianten zur Auswahl:
Variante 1:
Rückdelegation der
Teilleistungen Betrieb eines Werstoffhofes und Grünabfallsammelstellen sowie
Verwertung der Grünabfall-sammelplätze
Im Gespräch am 10.04.2018 mit dem
Abfallwirtschaftsbetrieb sowie einem Vor-Ort-Termin am 18.04.2018 wurden die
Eckdaten für eine mögliche Rückdelegation an den Landkreis besprochen.
1. Einrichtung eines
zentralen Kombihofes im Stadtteil Münzesheim
Durch den Landkreis wird im
Gewerbegebiet „Auf der alten Mühle“, auf dem städtischen Grundstück neben der
Umspannstation (verlängerte Gottlieb-Daimler-Straße) ein neuer Kombihof
errichtet. Die Kosten hierfür werden komplett vom Landkreis getragen. Das
Grundstück kann wegen der vorhandenen Starkstromleitung lediglich als
Lagerfläche genutzt werden. Deshalb wäre der Standort des Kombihofes auf dieser
Fläche ideal. Zudem verfügt das Gewerbegebiet über eine gute Verkehrsanbindung.
Die zentrale Lage innerhalb Kraichtals sorgt für kurze Entfernungen zu den
einzelnen Stadtteilen. Einen großen Vorteil sieht die Verwaltung auch in der
direkten Nähe zu den dort vorhandenen Verbrauchermärkten. Die Entsorgung von
Wertstoffen könnte zusammen mit anderen Besorgungen vorgenommen werden.
Auf dem Kombihof ist zudem auch
die Entsorgung von Grünabfällen möglich. Entsprechende Lagepläne sind als Anlage 1 dieser Vorlage beigelegt.
2. Grünabfallsammelstellen
Die Grünabfallsammelstellen neben
der Kläranlage in Unteröwisheim und zwischen Gochsheim und Bahnbrücken würden
vom Landkreis weiterbetrieben.
Der vorhandene Platz in Münzesheim
wird geschlossen, da Grünabfälle künftig auf dem neuen Kombihof in Münzesheim
abgegeben werden könnten.
Die Gestaltung eines weiteren
Grünsammelplatzes auf dem Gelände der Deponie Wallental wird aufgrund der
Entfernungswege und aus wirtschaftlicher Sicht nicht weiter untersucht.
3.
Pachteinnahmen:
Die Stadt würde an den Landkreis
die erforderlichen Flächen verpachten und hierfür entsprechende Einnahmen
generieren. Bisher werden die Flächen der Firma Frank GmbH unentgeltlich
überlassen.
Zwischenzeitlich betreibt der
Landkreis in den folgenden Kommunen einen Kombihof:
-
Bad Schönbron
-
Forst
-
Gondelsheim
-
Hambrücken
-
Kürnbach
-
Oberhausen-Rheinhausen
-
Zaisenhausen
-
Stadt Bruchsal (ab
2017)
Variante 2:
Beibehalten der
Teilleistungen Betrieb eines Werstoffhofes und Grünabfallsammelstellen,
Verwertung der Grünabfallsammelplätze in Verbindung mit einer europaweiten
Ausschreibung
Bei Beibehalten der oben genannten
Teilleistungen ist aufgrund des
Auftragsvolumens von mehr als 221.000 Euro (vgl. neue EU-Schwellenwerte ab
01.01.2018) europaweit auszuschreiben. Aufgrund
der hohen gesetzlichen Anforderungen einer europaweiten Ausschreibung sowie der
Komplexität der Abfallwirtschaft empfiehlt die Verwaltung eine Fremdvergabe an
ein Ingenieurbüro, welche auch für den Landkreis Karlsruhe Ausschreibungen nach
den allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL-A) tätigt. Ein
entsprechendes Angebot liegt der Verwaltung in Höhe von ca. 15.000 Euro
(brutto) vor. Darin sind folgende Teilleistungen enthalten:
-
Klärung der
wesentlichen Inhalte und Rahmenbedingungen der Vergabe, Festlegung der
Eckpunkte, Erarbeitung des Terminplanes.
-
Erstellung der
Vergabeunterlagen und Begleitung der Angebotsphase
-
Prüfung und Wertung
der Angebote, Erarbeitung und Begründung eines Vergabevorschlags.
Das Ingenieurbüro geht von einem
Zeitfenster von ca. vier bis fünf Monaten aus.
Mögliches Ergebnis der Ausschreibung:
Je nach Ausschreibungsergebnis wird zusammen mit dem Ingenieurbüro ein Vergabevorschlag erarbeitet und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.
Bei einer Ausschreibung besteht
für die Stadt gegebenenfalls ein finanzielle Risiko, falls die Kosten des
Unternehmens für den Betrieb eines Betriebshofes und Grünsammelplätzen sowie
der Grüngutverwertung höher sind, als die Entschädigung welche von Seiten des
Landkreises gewährt wird.
Teilleistungen: Abfallberatung, Wilder Müll
Durch den Abschluss der
öffentlichen-rechtlichen Vereinbarung am 07.02.2008 mit dem Landkreis hat die
Stadt Kraichtal die Teilleistungen „Abfallberatung“ sowie „Wilder Müll“
übernommen. Hierfür erhält die Verwaltung Aufwandsentschädigungen für jeden
gemeldeten Einwohner.
Laut Auskunft des Bauhofes wurden
im Jahr 2015 116 Fälle, im Jahr 2016 113 Fälle und im Jahr 2017 94 Fälle an
wildem Müll bearbeitet.
Im Rahmen der Abfallberatung
stehen Mitarbeiter/innen des Bürgerbüros und des Rechnungsamtes den Kraichtaler
Bürger und Bürgerinnen zu den Öffnungszeiten zur Verfügung. Neben der Abfallberatung
beinhaltet diese Teilleistung auch die Abfallbehälterverwaltung und den Verkauf
von zusätzlichen Müllsäcken, die Reklamationsbearbeitung sowie die
Sperrmüllbereitstellung.
Eine wirtschaftliche Betrachtung
dieser Teilleistungen zeigt, dass die vom Landkreis zur Verfügung gestellten
Aufwandsentschädigungen ausreichen, um die Teilleistungen „Wilder Müll“ sowie
Abfallberatung bei der Stadt Kraichtal weiterzuführen.
Die Verwaltung empfiehlt daher,
die Teilleistungen Wilder Müll und die Abfallberatung beizubehalten, um
weiterhin einen wichtigen Beitrag zu einem guten Bürgerservice beizutragen.
Dies entspricht auch der Handhabe aller Städte und Gemeinden des Landkreises.
Anlagenverzeichnis:
Rückdelegation: Lagepläne der möglichen Standorte
Angebot: Leistungsbeschreibung Ingenieurbüro (n.ö.)
Beschlussvorschlag:
Der Technische
Ausschuss berät über den
-
Betrieb
des Wertstoffhofes,
-
Betrieb
der Grünabfallsammelstellen sowie die
-
Verwertung
der Grünabfälle
und spricht eine
Empfehlung über die künftige Handhabung ab dem 1. Januar 2019 an den
Gemeinderat aus.
Variante 1
Der Gemeinderat
beauftragt die Verwaltung, die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zur
Übernahme der unter Punkt 1 genannten Teilleistung mit dem Landkreis mit dem
Ziel fortzuführen, dass der Abfallwirtschaftsbetrieb diese Aufgabe ab dem 1.
Januar 2019 übernimmt.
Variante 2
Die Verwaltung wird
beauftragt die Aufgaben zur Erfüllung der Teilleistungen Betrieb des
Wertstoffhofes, Betrieb der Grünabfallsammelstellen und Verwertung der
Grünabfälle in Zusammenarbeit mit einem Ingenieurbüro europaweit
auszuschreiben. Aufgrund des Auftragsvolumens soll eine Laufzeit von zwei
Jahren, vom 01.01.2019 bis 31.12.2020 inkl. einer möglichen Verlängerungsoption
von zwei weiteren Jahren bis 31.12.2022 berücksichtigt werden.
II. Finanzielle Auswirkung
1.
Rückdelegation
der oben genannten Teilleistungen auf den Landkreis:
Bei einer Rückdelegation der Teilleistungen „Betrieb des Werstoffhofes und der Grünsammelstellen“ sowie die „Verwertung von Grünabfällen“ ab dem 01.01.2019 auf den Landkreis würden die erhaltenen Aufwandsentschädigungen (Einnahmen) wegfallen. Gleichzeitig würden sich die Aufwendungen um annährend denselben Betrag reduzieren. Des Weiteren könnte die Stadt zusätzlich Pachteinnahmen aus der Überlassung der entsprechenden Flächen an den Landkreis vereinnahmen. In künftigen Jahren müsste die Stadt kein finanzielles Risiko mehr tragen.
2.
Beibehalten
der oben genannten Teilleistungen vom Landkreis
Bei der
Beibehaltung der oben genannten Teilleistungen müssen diese europaweit ausgeschrieben werden. Dies belastet den
Verwaltungshaushalt im Jahr 2018 einmalig mit ca. 15.000 Euro.
Sollte das Ausschreibungsergebnis über den vom Landkreis zur Verfügung gestellten Budgets liegen, müsste das daraus entstehende finanzielle Defizit aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden. Des Weiteren müsste die Stadt auf Pachteinnahmen für die Überlassung der Flächen verzichten.