Abfallbeseitigung und -verwertung

Betreff
Abfallbeseitigung und -verwertung
Beratung über den
- Betrieb des Wertstoffhofes
- Betrieb der Grünabfallsammelstellen
- Verwertung der Grünabfälle
Vorlage
20.2/677/2018
Aktenzeichen
721.01 He
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Rahmen der sogenannten Rückdelegation wurde die Aufgabe des Einsammelns und Beförderns von Abfällen und der Grünabfallverwertung zum 01.01.2009 zurück an den Landkreis übertragen.

 

Die Stadt Kraichtal hat in Form des „Bruchsaler Modells“ alle kommunalen Beistandsleistungen (Teilaufgaben) durch den Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge vom Landkreis übernommen. Für diese fünf definierten Teilleistungen erhält die Stadt eine Aufwandentschädigung seitens des Landkreises. Im Einzelnen handelt es sich um:

 

1.      Abfallberatung

2.      Beseitigung des wilden Mülls

3.      Betrieb des Wertstoffhofes

4.      Betrieb der Grünabfallsammelstellen

5.      Verwertung der Grünabfälle

 

Der Gemeinderat hatte sich damals für die Übernahme der Teilleistungen Abfallberatung und Beseitigung des wilden Mülls ausgesprochen, da diese Aufgaben kostenneutral durchgeführt werden können.

 

Die Teilleistung „Betrieb des Wertstoffhofes“, „Betrieb der Grünabfallsammelstellen“ und „Verwertung der Grünabfälle“ wurden aus Gründen der bürgerfreundlichen Abwicklung übernommen. Da diese Leistungen nicht durch die Stadt Kraichtal selbst durchgeführt werden kann und deshalb an Dritte vergeben werden, ist damit ein finanzielles Risiko für die Stadt verbunden.

 

Teilleistungen: Wertstoffhof, Grünabfallsammelstellen, Grünabfallverwertung

Seit 2009 hat die Firma Frank GmbH (Neuenbürg), nach öffentlichen Ausschreibungen, die Teilaufgaben Betrieb des Kombihofes, den Betrieb der Grünsammelplätze sowie die Grünabfallsammelverwertung übernommen. Der Gemeinderat hat zuletzt in seiner Sitzung vom 21.09.2016 einer Vertragsverlängerung inkl. angepassten Leistungsentgelten mit der Firma Frank zugestimmt. Diese Verträge laufen nun zum 31.12.2018 aus und können nicht erneut verlängert werden.

 

Die Zusammenarbeit mit der Firma Frank GmbH funktioniert gut. Ein kurzer Blick auf die gehäckselte Grüngutmenge (2015: 2.475 Tonnen, 2016: 2.700 Tonnen, 2017: 2.986 Tonnen) bestätigt, dass die Leistungen seitens der Kraichtaler Bürgerinnen und Bürger gut angenommen werden.

 

Eine wirtschaftliche Betrachtung des Unterabschnittes 7200 Abfallbeseitigung, Müllabfuhr zeigt, dass bis zum Jahr 2015, mit Ausnahme der Jahre 2010 bis 2013, die vom Landkreis bezahlten Aufwandsentschädigungen ausreichten, um die Teilaufgaben auszuführen.

 

 

 

 

 

 

Haushalts- jahr

Einnahmen

Ausgaben

Zuschussbedarf

Überschuss

2009

161.420,48 €

161.114,36 €

 

306,12 €

2010

174.129,67 €

174.562,10 €

432,43 €

 

2011

185.585,09 €

185.068,48 €

 

516,61 €

2012

180.281,09 €

179.532,90 €

 

748,19 €

2013

196.681,60 €

197.145,04 €

463,44 €

 

2014

202.759,33 €

202.480,79 €

 

278,54 €

2015

197.213,83 €

197.302,58 €

88,75 €

 

2016

198.175,26 €

209.222,32 €

11.047,06 €

 

2017 (vorl.)

ca. 208.774,80 €

ca. 216.273,08 €

ca. 12.517,33 €

 

2018 (Plan)

241.500,00 €

214.500,00 €

 

27.000,00 €

Gesamt:

 

 

24.549,26 €

 

 

In den Jahren 2016 und 2017 zeichnet sich ein Zuschussbedarf von insgesamt rund 23.500 Euro ab. Gründe hierfür liegen vor allem an den minimal gestiegenen Aufwandsentschädigungen seitens des Landkreises gegenüber dem erhöhten Aufwand auf der Ausgabenseite.

 

Auf der Einnahmenseite orientieren sich die Aufwandsentschädigungen an dem Preisindizes des Landkreistages (Personal, Kraftstoff, Technik usw.) als auch aktualisierter Marktdaten. Hierfür werden alle zwei Jahre, zuletzt im November 2017, seitens des Landkreises eine Unternehmungsberatung beauftragt, die Erstattungssätze an die Städte und Gemeinden entsprechend zu prüfen und ggf. anzupassen. Für die Grünabfallverwertung basieren die Vergütungssätze auf dem Ausschreibungsergebnis des Landkreises Karlsruhe. Durch die Anpassung der Aufwandsentschädigungen liegt im Jahr 2018 erstmals ein Überschuss im fünfstelligen Bereich vor. Dieser Überschuss beruht auf die erhöhten Aufwandsentschädigungen seitens des Landkreises gegenüber nicht angepassten Ausgaben der vergangenen Jahre. 

 

In den Jahren 2016 und voraussichtlich auch im Jahr 2017 führten steigende Verwaltungskostenbeiträge sowie erhöhte Erstattungen an die kommunale Sonderrechnung (Bauhof) auf der Ausgabenseite zu einem Zuschussbedarf. Dies liegt vor allem an den Verteilungslisten der Verwaltungskostenbeiträgen und Bauhofeinsätzen, die auf die aktuellen Gegebenheiten angepasst wurden.

 

Für eine Empfehlung über die künftige Handhabung ab dem 1. Januar 2019 stehen zwei Varianten zur Auswahl:

 

Variante 1:

Rückdelegation der Teilleistungen Betrieb eines Werstoffhofes und Grünabfallsammelstellen sowie Verwertung der Grünabfall-sammelplätze

 

Im Gespräch am 10.04.2018 mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb sowie einem Vor-Ort-Termin am 18.04.2018 wurden die Eckdaten für eine mögliche Rückdelegation an den Landkreis besprochen.

 

1.      Einrichtung eines zentralen Kombihofes im Stadtteil Münzesheim

Durch den Landkreis wird im Gewerbegebiet „Auf der alten Mühle“, auf dem städtischen Grundstück neben der Umspannstation (verlängerte Gottlieb-Daimler-Straße) ein neuer Kombihof errichtet. Die Kosten hierfür werden komplett vom Landkreis getragen. Das Grundstück kann wegen der vorhandenen Starkstromleitung lediglich als Lagerfläche genutzt werden. Deshalb wäre der Standort des Kombihofes auf dieser Fläche ideal. Zudem verfügt das Gewerbegebiet über eine gute Verkehrsanbindung. Die zentrale Lage innerhalb Kraichtals sorgt für kurze Entfernungen zu den einzelnen Stadtteilen. Einen großen Vorteil sieht die Verwaltung auch in der direkten Nähe zu den dort vorhandenen Verbrauchermärkten. Die Entsorgung von Wertstoffen könnte zusammen mit anderen Besorgungen vorgenommen werden.

 

Auf dem Kombihof ist zudem auch die Entsorgung von Grünabfällen möglich. Entsprechende Lagepläne sind als Anlage 1 dieser Vorlage beigelegt.

 

2.      Grünabfallsammelstellen

Die Grünabfallsammelstellen neben der Kläranlage in Unteröwisheim und zwischen Gochsheim und Bahnbrücken würden vom Landkreis weiterbetrieben.

Der vorhandene Platz in Münzesheim wird geschlossen, da Grünabfälle künftig auf dem neuen Kombihof in Münzesheim abgegeben werden könnten.

Die Gestaltung eines weiteren Grünsammelplatzes auf dem Gelände der Deponie Wallental wird aufgrund der Entfernungswege und aus wirtschaftlicher Sicht nicht weiter untersucht.

 

3.      Pachteinnahmen:

Die Stadt würde an den Landkreis die erforderlichen Flächen verpachten und hierfür entsprechende Einnahmen generieren. Bisher werden die Flächen der Firma Frank GmbH unentgeltlich überlassen.

 

Zwischenzeitlich betreibt der Landkreis in den folgenden Kommunen einen Kombihof:

-          Bad Schönbron

-          Forst

-          Gondelsheim

-          Hambrücken

-          Kürnbach

-          Oberhausen-Rheinhausen

-          Zaisenhausen

-          Stadt Bruchsal (ab 2017)

 

 

 

Variante 2:

Beibehalten der Teilleistungen Betrieb eines Werstoffhofes und Grünabfallsammelstellen, Verwertung der Grünabfallsammelplätze in Verbindung mit einer europaweiten Ausschreibung

 

Bei Beibehalten der oben genannten Teilleistungen ist aufgrund des Auftragsvolumens von mehr als 221.000 Euro (vgl. neue EU-Schwellenwerte ab 01.01.2018) europaweit auszuschreiben. Aufgrund der hohen gesetzlichen Anforderungen einer europaweiten Ausschreibung sowie der Komplexität der Abfallwirtschaft empfiehlt die Verwaltung eine Fremdvergabe an ein Ingenieurbüro, welche auch für den Landkreis Karlsruhe Ausschreibungen nach den allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL-A) tätigt. Ein entsprechendes Angebot liegt der Verwaltung in Höhe von ca. 15.000 Euro (brutto) vor. Darin sind folgende Teilleistungen enthalten:

 

-          Klärung der wesentlichen Inhalte und Rahmenbedingungen der Vergabe, Festlegung der Eckpunkte, Erarbeitung des Terminplanes.

-          Erstellung der Vergabeunterlagen und Begleitung der Angebotsphase

-          Prüfung und Wertung der Angebote, Erarbeitung und Begründung eines Vergabevorschlags.

 

Das Ingenieurbüro geht von einem Zeitfenster von ca. vier bis fünf Monaten aus.

 

Mögliches Ergebnis der Ausschreibung:

Je nach Ausschreibungsergebnis wird zusammen mit dem Ingenieurbüro ein Vergabevorschlag erarbeitet und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.

 

Bei einer Ausschreibung besteht für die Stadt gegebenenfalls ein finanzielle Risiko, falls die Kosten des Unternehmens für den Betrieb eines Betriebshofes und Grünsammelplätzen sowie der Grüngutverwertung höher sind, als die Entschädigung welche von Seiten des Landkreises gewährt wird.

 

 

Teilleistungen: Abfallberatung, Wilder Müll

Durch den Abschluss der öffentlichen-rechtlichen Vereinbarung am 07.02.2008 mit dem Landkreis hat die Stadt Kraichtal die Teilleistungen „Abfallberatung“ sowie „Wilder Müll“ übernommen. Hierfür erhält die Verwaltung Aufwandsentschädigungen für jeden gemeldeten Einwohner.

 

Laut Auskunft des Bauhofes wurden im Jahr 2015 116 Fälle, im Jahr 2016 113 Fälle und im Jahr 2017 94 Fälle an wildem Müll bearbeitet.

 

Im Rahmen der Abfallberatung stehen Mitarbeiter/innen des Bürgerbüros und des Rechnungsamtes den Kraichtaler Bürger und Bürgerinnen zu den Öffnungszeiten zur Verfügung. Neben der Abfallberatung beinhaltet diese Teilleistung auch die Abfallbehälterverwaltung und den Verkauf von zusätzlichen Müllsäcken, die Reklamationsbearbeitung sowie die Sperrmüllbereitstellung.

 

Eine wirtschaftliche Betrachtung dieser Teilleistungen zeigt, dass die vom Landkreis zur Verfügung gestellten Aufwandsentschädigungen ausreichen, um die Teilleistungen „Wilder Müll“ sowie Abfallberatung bei der Stadt Kraichtal weiterzuführen.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, die Teilleistungen Wilder Müll und die Abfallberatung beizubehalten, um weiterhin einen wichtigen Beitrag zu einem guten Bürgerservice beizutragen. Dies entspricht auch der Handhabe aller Städte und Gemeinden des Landkreises.

 

 

Anlagenverzeichnis:

Rückdelegation: Lagepläne der möglichen Standorte

Angebot: Leistungsbeschreibung Ingenieurbüro (n.ö.)

 

Beschlussvorschlag:

Der Technische Ausschuss berät über den

 

-            Betrieb des Wertstoffhofes,

-            Betrieb der Grünabfallsammelstellen sowie die

-            Verwertung der Grünabfälle

 

und spricht eine Empfehlung über die künftige Handhabung ab dem 1. Januar 2019 an den Gemeinderat aus.

 

Variante 1

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zur Übernahme der unter Punkt 1 genannten Teilleistung mit dem Landkreis mit dem Ziel fortzuführen, dass der Abfallwirtschaftsbetrieb diese Aufgabe ab dem 1. Januar 2019 übernimmt.

 

Variante 2

Die Verwaltung wird beauftragt die Aufgaben zur Erfüllung der Teilleistungen Betrieb des Wertstoffhofes, Betrieb der Grünabfallsammelstellen und Verwertung der Grünabfälle in Zusammenarbeit mit einem Ingenieurbüro europaweit auszuschreiben. Aufgrund des Auftragsvolumens soll eine Laufzeit von zwei Jahren, vom 01.01.2019 bis 31.12.2020 inkl. einer möglichen Verlängerungsoption von zwei weiteren Jahren bis 31.12.2022 berücksichtigt werden.

 

 

 

II.   Finanzielle Auswirkung

1.    Rückdelegation der oben genannten Teilleistungen auf den Landkreis:

Bei einer Rückdelegation der Teilleistungen „Betrieb des Werstoffhofes und der Grünsammelstellen“ sowie die „Verwertung von Grünabfällen“ ab dem 01.01.2019 auf den Landkreis würden die erhaltenen Aufwandsentschädigungen (Einnahmen) wegfallen. Gleichzeitig würden sich die Aufwendungen um annährend denselben Betrag reduzieren. Des Weiteren könnte die Stadt zusätzlich Pachteinnahmen aus der Überlassung der entsprechenden Flächen an den Landkreis vereinnahmen. In künftigen Jahren müsste die Stadt kein finanzielles Risiko mehr tragen.

 

2.    Beibehalten der oben genannten Teilleistungen vom Landkreis

Bei der Beibehaltung der oben genannten Teilleistungen müssen diese europaweit ausgeschrieben werden. Dies belastet den Verwaltungshaushalt im Jahr 2018 einmalig mit ca. 15.000 Euro.

 

Sollte das Ausschreibungsergebnis über den vom Landkreis zur Verfügung gestellten Budgets liegen, müsste das daraus entstehende finanzielle Defizit aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden. Des Weiteren müsste die Stadt auf Pachteinnahmen für die Überlassung der Flächen verzichten.