I. Sachverhalt
und Begründung
Im Rahmen der Jahreshauptversammlung der
Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kraichtal standen am 23. November 2018
Neuwahlen für Funktionsträger an. Es wurde der 1. sowie der 2. Stellvertretende
Kommandant gewählt. Die Grundlage dafür ist neben dem Feuerwehrgesetz
Baden-Württemberg (FwG) die geltende Feuerwehrsatzung der Stadt Kraichtal aus
dem Jahre 2012.
Brandmeister Jens Geißler, wohnhaft in Östringen,
wurde zum 1. Stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr
Kraichtal gewählt. Das Amt hat er unmittelbar nach der Wahl angenommen.
Brandmeister Jochen Dehn, wohnhaft in Kraichtal,
wurde zum 2. Stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr
Kraichtal gewählt. Das Amt hat er unmittelbar nach der Wahl angenommen.
Alle gewählten Personen besitzen die persönlichen
und fachlichen Voraussetzungen, die das Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg und
die Feuerwehrsatzung der Stadt Kraichtal für die Ausübung ihrer Funktion
fordern.
Nach den Bestimmungen des § 11 Abs. 5
der Feuerwehrsatzung der Stadt Kraichtal bedürfen die vorgenannten Wahlen die
Zustimmung des Gemeinderates.
Nach den Bestimmungen des § 8
Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg (FwG) wird der 1. sowie der 2.
Stellvertretende Kommandant nach der Zustimmung des Gemeinderates zur Wahl
durch den Bürgermeister auf fünf Jahre, eine Amtsperiode, bestellt.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt den nachstehend erläuterten
Wahlen des 1. und 2. Stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr
Kraichtal zu.
II. Finanzielle Auswirkung
Die Funktionsträger
erhalten die Entschädigung für ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige gemäß §
4 der geltenden Feuerwehrentschädigungssatzung der Stadt Kraichtal aus dem
Jahre 2014.
Der 1. sowie der 2.
Stellvertretende Kommandant erhalten jeweils 960 € Entschädigung pro Jahr.
Hieraus ergibt sich haushaltsrechtlich keine Mehrbelastung, da bisher ebenfalls
zwei Stellvertreter im Amt waren.