Zustimmung zur Wahl des 1. und 2. Stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Kraichtal

Betreff
Zustimmung zur Wahl des 1. und 2. Stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Kraichtal
Vorlage
10.4/826/2018
Art
Beschlussvorlage

I.   Sachverhalt und Begründung

 

Im Rahmen der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kraichtal standen am 23. November 2018 Neuwahlen für Funktionsträger an. Es wurde der 1. sowie der 2. Stellvertretende Kommandant gewählt. Die Grundlage dafür ist neben dem Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg (FwG) die geltende Feuerwehrsatzung der Stadt Kraichtal aus dem Jahre 2012.

 

Brandmeister Jens Geißler, wohnhaft in Östringen, wurde zum 1. Stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Kraichtal gewählt. Das Amt hat er unmittelbar nach der Wahl angenommen.

 

Brandmeister Jochen Dehn, wohnhaft in Kraichtal, wurde zum 2. Stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Kraichtal gewählt. Das Amt hat er unmittelbar nach der Wahl angenommen.

 

Alle gewählten Personen besitzen die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen, die das Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg und die Feuerwehrsatzung der Stadt Kraichtal für die Ausübung ihrer Funktion fordern.

 

Nach den Bestimmungen des § 11 Abs. 5 der Feuerwehrsatzung der Stadt Kraichtal bedürfen die vorgenannten Wahlen die Zustimmung des Gemeinderates.

 

Nach den Bestimmungen des § 8 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg (FwG) wird der 1. sowie der 2. Stellvertretende Kommandant nach der Zustimmung des Gemeinderates zur Wahl durch den Bürgermeister auf fünf Jahre, eine Amtsperiode, bestellt.

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat stimmt den nachstehend erläuterten Wahlen des 1. und 2. Stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Kraichtal zu.

 

 

II.   Finanzielle Auswirkung

Die Funktionsträger erhalten die Entschädigung für ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige gemäß § 4 der geltenden Feuerwehrentschädigungssatzung der Stadt Kraichtal aus dem Jahre 2014.

Der 1. sowie der 2. Stellvertretende Kommandant erhalten jeweils 960 € Entschädigung pro Jahr. Hieraus ergibt sich haushaltsrechtlich keine Mehrbelastung, da bisher ebenfalls zwei Stellvertreter im Amt waren.