I. Sachverhalt
und Begründung
Ein qualifizierter
Mietspiegel bildet eine wesentliche Grundlage für die Sachbearbeitung in
verschiedenen Bereichen der Verwaltung und ist auch für die Bürger,
Interessenvertreter von Vermietern und Mietern der Städte und Gemeinden von
Bedeutung.
Qualifizierte
Mietspiegel sind ein wichtiges Instrument zur Transparenz lokaler
Wohnungsmärkte für die Mieter und für die Vermieter, insbesondere bezüglich der
Frage zulässiger Mieterhöhungen. Durch die Erhebung und Auswertung einer
Vielzahl von Daten nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen ist eine
hohe Objektivität gewährleistet. Die Anerkennung durch die Gemeinde oder durch
die Interessenvertreter beider Seiten, Mieter- und Vermieterseite, stellt die
notwendige Neutralität sicher.
Die Erstellung
eines gemeinsamen Mietspiegels durch mehrere benachbarte Gemeinden hat den
Vorteil, dass für ein großräumiges Gebiet Daten über die ortsübliche
Vergleichsmiete zum selben Stichtag und nach denselben Methoden und
Differenzierungen erhoben und ausgewertet werden. Für die beteiligten Gemeinden
ergeben sich Vorteile einer gemeinsamen Projektsteuerung und Beauftragung, der
damit verbundenen Synergieeffekte und der gemeinsamen Tragung externer Kosten.
Das Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau fördert die Erstellung qualifizierter
Mietspiegel im Rahmen von Kooperationsprojekten mehrerer Gemeinden in den
Jahren 2018 und 2019.
Förderfähig sind
nur Kooperationsprojekte im Rahmen eines Zusammenschlusses verschiedener
Gemeinden. Eine Förderung ist möglich, wenn mindestens zwei Gemeinden eine
Kooperation abschließen.
Die kooperierenden
Gemeinden müssen gemeinsam eine Einwohnerzahl von mindestens 10.000 Einwohnern
haben.
Die Förderung wird
als einmaliger Zuschuss gewährt.
Für die Höhe der
Förderung gilt folgendes:
Der Antrag ist bis
spätestens zum 31. Oktober 2019 einzureichen und von allen antragstellenden
Kommunen zu unterzeichnen. Die Förderung ist bis zum 31. Dezember 2019
befristet.
Eine Beauftragung
an den externen Dienstleister zur Erhebung der erforderlichen Daten kann erst
nach Bewilligung der beantragten Förderung durch das Land Baden-Württemberg
erfolgen.
Seitens der
Verwaltung ist vorgesehen, die Erstellung eines Mietspiegels in Kooperation mit
der Stadt Bretten und den umliegenden Gemeinden Gondelsheim, Pfinztal und
Kürnbach zu erstellen, weitere benachbarten Gemeinden werden in den nächsten
Wochen noch hinzu kommen. Mit diesen Kommunen soll eine Vereinbarung getroffen
werden, die die Aufgabe der Mietspiegelerstellung sowie die zukünftig
notwendige Fortschreibung auf die Stadt Bretten überträgt.
Durch die Stadt
Bretten wurden über das Amt Stadtentwicklung und Baurecht bereits fünf
Institute, die sich regelmäßig mit der Erstellung von Mietspiegeln beschäftigen,
zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Von den abgegebenen
Angeboten war das Angebot von der ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung
GmbH, Steintwietenhof 2, in 20459 Hamburg, das günstigste.
Die
Mietspiegelerstellung wird nach den Anforderungen des § 558 d Abs. 1 BGB in
Verbindung mit den „Hinweisen zur Erstellung von Mietspiegeln“ des
Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung erfolgen. Außerdem werden
die „Hinweise zur Integration der energetischen Beschaffenheit und Ausstattung
von Wohnraum in Mietspiegeln“ des ehemaligen Bundesministeriums für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) aus dem Jahre 2013 berücksichtigt.
Nach Bewilligung
der Förderung durch das Land Baden-Württemberg soll eine Vereinbarung zwischen
der Stadt Bretten und den Teilnehmergemeinden getroffen werden, um die
Rechtssicherheit für die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels zu
gewährleisten.
Inhalt der
Vereinbarung soll die Übertragung der Aufgabe der Mietspiegelerstellung auf die
Stadt Bretten sein.
Die Kosten für die
Teilnehmergemeinden der Mietspiegelerstellung werden unter Berücksichtigung der
Förderung des Landes Baden-Württemberg von den Gesamtkosten / dem Festpreis
gesamt abgeleitet und mit den Einwohnerzahlen auf die teilnehmenden Städte /
Gemeinden umgelegt.
Hinzu kommen noch
die Druckkosten der Fragebögen und die Kosten für deren Versand.
Diese Kosten werden
zunächst von der Stadt Bretten getragen und nach Fertigstellung ebenfalls (wie
die Kosten für die Mietspiegelerstellung) entsprechend auf die Teilnehmer
umgelegt.
a) Kostenbeispielrechnung
(nichtöffentlich)
b) Entwurf einer Vereinbarung zur Übertragung der Aufgabe an die Stadt Bretten (nichtöffentlich)
Beschlussvorschlag:
II. Finanzielle Auswirkung
Für die Erstellung des Mietspiegels fallen folgende Kosten an:
a) Honorarkosten LP
Hamburg abzüglich Förderung 0,00 €
b) Druckkosten der
Fragebögen, Versand und Porto ca. 2.000,00 €
c) Fortschreibung
Mietspiegel in zwei Jahren 1.003,04 €
Diese Mittel müssen ab dem Haushaltsjahr 2020 bereitgestellt werden. Für
den Fall, dass bereits im Jahr 2019 Kosten anfallen sollten, müssen diese
voraussichtlich überplanmäßig bereitgestellt werden. Unter der Finanzposition
1.6120.650000 sind 600 Euro eingestellt.